Häusliche Krankenpflege

Für eine optimale Versorgung im Krankheitsfall

Wenn Sie wegen einer Erkrankung zuhause gepflegt werden müssen, ist eine schnelle und umfangreiche Hilfe besonders wichtig. Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erhalten Sie deshalb im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Unterstützung durch uns.

Wann erhalten Sie die häusliche Krankenpflege?

Für die häusliche Krankenpflege gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen. Dazu gehören zum Beispiel:

Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:

Leistungen der häuslichen Krankenpflege:

Wie lange und in welcher Höhe erhalten Sie die häusliche Krankenpflege?

Die Dauer der häuslichen Krankenpflege orientiert sich bei der Behandlungspflege an Ihrer Erkrankung und der ärztlichen Verordnung. 

Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung können Sie für vier Wochen in Anspruch nehmen. Über diesen Zeitraum hinaus bieten wir weitere Unterstützungsmöglichkeiten an. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Die Kosten für die häusliche Krankenpflege übernehmen wir für Sie. Sie kommen lediglich für die gesetzlichen Zuzahlungen auf. Diese betragen 10 Prozent der anfallenden Kosten in den ersten 28 Tagen pro Kalenderjahr und 10 Euro pro ärztlicher Verordnung.

Um Sie finanziell zu entlasten, dürfen wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen von den Zuzahlungen befreien. Wenn die Höhe Ihrer Zuzahlungen über zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen Ihres Familienhaushaltes liegt (Belastungsgrenze), erstatten wir Ihnen den darüber liegenden Betrag. Gleichzeitig sparen Sie sich für den Rest des Jahres die Zuzahlungen. Dazu senden Sie uns bitte Ihre Einkommensnachweise und die gesammelten Zuzahlungsquittungen zu. Die Belastungsgrenze ermitteln wir für jedes Kalenderjahr neu. Wie hoch Ihre Zuzahlungsgrenze liegt, rechnen Sie ganz einfach mit unserem Zuzahlungsrechner aus.

Wo erhalten Sie die häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Sie kann aber auch an einem anderen geeigneten Ort in Anspruch genommen werden – zum Beispiel in betreuten Wohnformen, Schulen oder Kindergärten.

So bekommen Sie häusliche Krankenpflege

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für die häusliche Krankenpflege. Diese kann von Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus ausgestellt werden.
Danach suchen Sie sich einen Pflegedienst für die Pflegeleistungen. Für die Suche stehen Ihnen der BKK Pflegefinder sowie Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater zur Verfügung.

Nach der Auswahl eines Pflegedienstes senden Sie bitte die Verordnung schnellstmöglich an die SBK, 80227 München. Die Verordnung kann auch von Ihrem Pflegedienst an uns gesandt werden. Wir regeln dann alles Weitere mit dem Pflegedienst – so können Sie sich voll auf das Gesundwerden konzentrieren.

Falls Sie pflegebedürftig sind, erhalten Sie Leistungen der Pflegeversicherung. Die Behandlungspflege können Sie parallel dazu in Anspruch nehmen.

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