Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst

Wenn Sie von einer Privatperson und einem Pflegedienst gepflegt werden, haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistung zu kombinieren.

Die Kombinationspflege bietet sich an, wenn die Pflege durch eine Privatperson (zum Beispiel Angehörige) organisiert ist, jedoch bestimmte Anteile der Pflege, zum Beispiel die Morgenhygiene, durch einen Pflegedienst übernommen werden. Nutzt der Pflegedienst sein Budget nicht voll aus und erbringt eine Privatperson Pflegeleistungen, zahlen wir zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld aus.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kombinationspflege?


So finden Sie einen passenden Pflegedienst:

Die SBK-Pflegeberatung unterstützt Sie unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst, der von den gesetzlichen Pflegekassen zugelassen ist.

Zudem steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Pflegediensten abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.

Die SBK-Checkliste unterstützt Sie bei der Wahl des richtigen Pflegedienstes.

SBK-Checkliste Ambulante Pflege PDF, 225 KB


Wie hoch sind die monatlichen Leistungen?

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad

Beispiel zur Berechnung des anteiligen Pflegegeldes (Beträge 2024): Wenn bei Pflegegrad 2 nur 40 % der Pflegesachleistung (also 304,40 € vom Gesamtanspruch von 761 €) genutzt worden sind, kann das Pflegegeld noch in Höhe von 60 % (also 199,20 € vom Gesamtanspruch von 332 €) ausgezahlt werden.

Pflegegrad Pflegegeld (ab 2024)Pflegesachleistung (ab 2024)
2332 €761 €
3573 €1.432 €
4765 €1.778 €
5947 €2.200 €


So bekommen Sie Kombinationspflege:

  1. Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie Kombinationspflege in Anspruch nehmen wollen.
  2. Die Pflegefachberatung bei der SBK hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter. Dort bekommen Sie weitere Informationen und können einen Pflegeantrag stellen. Sie können auch Ihre bisherige Leistung auf Kombinationspflege umstellen.
  3. Sie schließen einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab und legen fest, welche Pflegeleistungen Sie monatlich in Anspruch nehmen wollen.
  4. Der Pflegedienst übermittelt uns monatlich die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Wir berechnen das anteilige Pflegegeld und überweisen es auf Ihr Konto.

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