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Heilmittel

Zur Steigerung Ihres persönlichen Wohlbefindens

Heilmittel sind Physiotherapie, podologische Behandlungen, Logopädie oder Ergotherapie. Sie gehören zu den medizinischen Dienstleistungen, die ärztlich verordnet werden. Sie werden von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt. In der Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands finden Sie alle aktuell zugelassenen therapeutischen Praxen.

Ein Osteopath untersucht und behandelt den Nacken einer Patientin, die auf einer Liege im Behandlungsraum liegt.

Ihre Vorteile - Heilmittel

  • Sparen Sie sich bei uns die Genehmigung Ihrer einzelnen Heilmittel-Verordnungen: Mit der ärztlichen Verordnung gehen Sie direkt in die therapeutische Praxis und lassen sich dort behandeln. 
  • Die Kosten für die Behandlungen werden direkt mit uns abgerechnet. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung übernehmen Sie selbst.
  • Die häufigsten Heilmittel sind:

    Physiotherapie: Zur Physiotherapie zählen unter anderem Krankengymnastik, Lymphdrainage, Massagen sowie Wärme- und Kälteanwendungen. Für ärztliches Personal besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Blankoverordnung auszustellen. Je nach Indikation entscheidet jetzt die Therapeutin oder der Therapeut über die Auswahl der Heilmittel. Sie oder er bestimmt auch, wie häufig die Behandlung stattfinden und wie lange sie dauern soll. Diese Neuerung gilt zunächst nur für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks.

    Logopädie: Bei der Logopädie werden unter anderem Stimm-, Sprech- und Schluckstörungen behandelt, beispielsweise das Stottern.

    Ergotherapie: Die Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die durch Krankheit, Behinderung oder Alter Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben haben. Die Ergotherapie soll die Selbstständigkeit der betroffenen Menschen erhöhen. Das Ziel dabei ist, den Alltag in Beruf, Schule und Familie wieder so unabhängig wie möglich zu bewältigen. Für ärztliches Personal besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Blankoverordnung auszustellen. Je nach Indikation entscheidet jetzt die Therapeutin oder der Therapeut über die Auswahl der Heilmittel. Sie oder er bestimmt auch, wie häufig die Behandlung stattfinden und wie lange sie dauern soll. Diese Neuerung gilt zunächst für Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Gliedmaßen (mit motorisch-funktionellen Schädigungen), u. a. bestimmten psychischen Störungen bzw. Sucht- und Demenzerkrankungen.

    Podologische Therapie (Fußpflege): Podologische Behandlungen sollen krankhafte Veränderungen am Fuß als Folge von Diabetes mellitus, Nervenkrankheiten und Schädigungen des Rückenmarks verhindern. Die Therapie umfasst zum Beispiel die Behandlung von verdickter Hornhaut oder Fußnägeln. Die medizinische Fußpflege wird von zugelassenen Podologinnen und Podologen durchgeführt. Auch die Behandlung eines eingewachsenen Zehennagels ist eine gesetzliche Leistung. Sie kann in podologischen Einrichtungen sowie in niedergelassenen Arztpraxen (vorwiegend der Fachrichtung Chirurgie) durchführt werden.

    Langfristiger Heilmittelbedarf

    Der langfristige Heilmittelbedarf ist für Menschen, die aufgrund schwerer funktioneller bzw. struktureller körperlicher Schädigungen langfristig Heilmittel wie Krankengymnastik, Sprach- oder Ergotherapie brauchen.

    Verordnungen im Rahmen eines sogenannten langfristigen Heilmittelbedarfs sind grundsätzlich nur für fest vorgeschriebene schwere Erkrankungen möglich, wie zum Beispiel angeborene Fehlbildungen oder Krebserkrankungen. 

    Wenn ärztlich festgestellt wird, dass Ihre Erkrankung zwar nicht zu diesen schweren Erkrankungen gehört, Ihre Einschränkungen aber vergleichbar sein könnten, dann prüfen wir gerne dennoch Ihren Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf. 

    Diesen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf können Sie ganz einfach online stellen. Nutzen Sie dafür die Meine SBK-App oder die Webversion unter meine.sbk.org. Damit geht Ihr Antrag sofort bei uns ein und Sie sparen Zeit und Porto. 

    Auch ohne unsere Bestätigung über den langfristigen Heilmittelbedarf können Ihnen Heilmittel ärztlich verordnet werden, sofern sie medizinisch erforderlich sind. Die Verordnung erfolgt dann über den üblichen Verordnungsweg ohne langfristigen Heilmittelbedarf. Bitte stimmen Sie sich zu Ihrem persönlichen Heilmittelbedarf immer mit Ihrer Arztpraxis ab.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre SBK Kundenberaterin und Ihren SBK Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen übernimmt die SBK. Ihre Praxis rechnet die Kosten der Behandlung direkt mit uns ab. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung übernehmen Sie selbst. Sie beträgt 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung. Ihre Zuzahlung bezahlen Sie direkt in der therapeutischen Praxis.

    Heilmittel für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind generell zuzahlungsfrei.

    So bekommen Sie Heilmittel:

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus, wenn ein Heilmittel, also eine therapeutische Maßnahme, für die Behandlung erforderlich ist. Dabei gilt die sogenannte Heilmittelrichtlinie, die die Verordnung von Heilmitteln regelt. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Grad der Erkrankung.
  • Mit Ihrer Verordnung gehen Sie dann direkt zu einer zugelassenen Therapeutin oder einem Therapeuten Ihrer Wahl. Eine Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich. Nach jeder Behandlungseinheit bestätigen Sie diese handschriftlich in der Praxis auf der Rückseite der Verordnung. Auf der Webseite Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands können Sie nach therapeutischen Praxen in Ihrer Nähe suchen.
  • Die Kosten für die Behandlung rechnet die therapeutische Praxis direkt mit uns ab. Sie beteiligen sich lediglich mit der gesetzlichen Zuzahlung an Ihrer Behandlung.
  • Sie möchten einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf stellen?

    Ihren Antrag können Sie gern jederzeit in der Meine SBK einreichen.

    Antrag stellen

    Häufige Fragen zu Heilmitteln

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