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Darmkrebsvorsorge bei familiärem oder erblichem Risiko
SBK-Vorsorgeexpertin Jasmin Großmann erklärt, welche Vorsorgemaßnahmen möglich sind

Gemäß der gesetzlichen Richtlinie zur Darmkrebsvorsorge haben Männer und Frauen ab 50 Jahren Anspruch auf kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen.
Frauen haben ab 50 Jahren die Möglichkeit auf einen jährlichen Stuhltest, bei dem der Stuhl auf verstecktes Blut untersucht wird. Ab 55 Jahren können sie zwei Koloskopien im Abstand von zehn Jahren vornehmen lassen. Alternativ können sie alle zwei Jahre weiterhin den Stuhltest nutzen.
Männer haben bereits ab 50 Jahren Anspruch auf zwei Koloskopien im Abstand von 10 Jahren. Der Grund hierfür ist, dass Männer in der Regel früher an Darmkrebs erkranken. Alternativ steht auch ihnen im Alter von 50-54 Jahren jährlich bzw. ab 55 Jahren alle zwei Jahre ein Stuhltest zu, sofern keine Koloskopie durchgeführt wird.
Wir als SBK unterstützen unsere Kunden, indem wir alle Anspruchsberechtigten regelmäßig mit einem Einladungsschreiben an ihre Darmkrebsvorsorgeuntersuchung erinnern.
Bislang werden Personen, bei denen Darmkrebserkrankungen innerhalb der Familie gehäuft vorkommen oder bei denen Darmkrebs erblich bedingt ist, in der Früherkennungsrichtlinie des gemeinsamen Bundessausschusses (G-BA) nicht gesondert berücksichtigt. Die Ärzte orientieren sich heute an bestehenden Behandlungsleitlinien zum kolorektalen Karzinom. Hier werden Empfehlungen zur frühzeitigen Darmkrebsvorsorge gegeben. Ein gesetzlicher Anspruch für Versicherte resultiert daraus aber nicht.
Wir wissen jedoch, dass es Überlegungen gibt, die Anspruchsvoraussetzungen für Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen bei Menschen mit erhöhtem Risiko gesetzlich zu regeln. Ein erster Schritt ist hierbei das Modellprojekt FARKOR in Bayern. Werden durch dieses Projekt gute Resultate erzielt, ist eine bundesweite Umsetzung geplant.
FARKOR bedeutet „Vorsorge bei familiärem Risiko für das kolorektale Karzinom“. Das Projekt wurde durch die Felix-Burda-Stiftung ins Leben gerufen. Menschen im Alter von 25 bis 49 Jahren mit familiärem oder erblichem Darmkrebs profitieren mit ihrer Teilnahme von einer verbesserten und risikoangepassten Vorsorge. Wir als SBK nehmen an diesem Projekt teil und ermöglichen so all unseren betroffenen Versicherten in Bayern diese Leistung in Anspruch zu nehmen.
Da sich Darmkrebs bei familiärem oder erblichem Risiko häufig bereits im jungen Erwachsenenalter entwickelt, kommt die gesetzliche Früherkennung ab 50 Jahren für viele dieser Personen vielleicht schon zu spät. Versicherte ab 25 Jahren in Bayern, die von einer familiären Vorbelastung wissen, können sich bei teilnehmenden Ärzten am FARKOR-Projekt einschreiben und erhalten bei nachgewiesenem Risiko einen vorzeitigen Zugang zu Vorsorgeleistungen wie Stuhltest oder Darmspiegelung. So können frühzeitig auftretende gut- oder bösartige Veränderungen im Darm bei Risikogruppen bereits in jungem Alter entdeckt werden.
Unterschied zwischen familiärem und erblichem Darmkrebs
Man unterscheidet zwischen familiärem und erblichem Darmkrebs. Beide Formen resultieren in einem erhöhten Erkrankungsrisiko. Der familiäre Darmkrebs zeichnet sich durch ein häufiges Vorkommen in der Familie aus, ohne dass es durch eine Genveränderung begründet werden kann. Beim erblichen Darmkrebs treten Veränderungen in den Genen auf, die das Risiko, an Darmkrebs zu erkranken, erhöhen. Diese Genveränderungen sind erblich. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Darmkrebsvorsorge bei familiärem und erblichem Darmkrebs.
Wir empfehlen unseren Kunden, sich im ersten Schritt an ihren behandelnden Hausarzt zu wenden. Im Rahmen einer Familienanamnese kann dieser erste Hinweise auf ein familiär bedingtes Risiko oder gar eine erbliche Form von Darmkrebs feststellen. Um abzuklären, ob eine vorzeitige Darmkrebsvorsorge notwendig ist, kann der Hausarzt an einen Gastroenterologen überweisen. Bei Verdacht auf ein erblich bedingtes Darmkrebsrisiko überweist der Hausarzt bzw. Gastroenterologe am besten direkt in ein interdisziplinäres Zentrum mit Fachwissen über erblich bedingtem Darmkrebs. Dort kann durch Gentests geprüft werden, ob tatsächlich ein erblich bedingtes Darmkrebsrisiko vorliegt.
Ein Gentest wird durchgeführt, wenn bei der Analyse des Familienstammbaumes hinsichtlich Krebserkrankungen verschiedene Kriterien erfüllt sind. Dann ist das Risiko sehr hoch, an einer erblichen Form von Darmkrebs zu leiden. Bei dieser Familienanamnese wird beispielsweise geprüft, wie viele Familienmitglieder bereits an Darmkrebs erkrankt sind, wie nahe die Verwandtschaft zu diesen Personen ist, wie viele Generationen innerhalb der Familie von Krebs betroffen waren und in welchem Alter die Verwandten an Darmkrebs erkrankten. Sind alle Kriterien erfüllt, wird mit einem molekulargenetischen Test nach typischen Genveränderungen bei der betroffenen Person gesucht. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für den Test, wird dieser direkt mit der SBK abgerechnet.
Die häufigsten Formen von erblichem Darmkrebs
Die zwei häufigsten Formen von erblichem Darmkrebs sind der erbliche nicht-polypöse Darmkrebs (HNPCC), auch Lynch-Syndrom genannt, sowie die adenomatöse Polyposis (FAP). Beide Formen erhöhen nicht nur das Darmkrebsrisiko, sondern sind auch Risikofaktor für weitere Krebserkrankungen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Darmkrebsvorsorge bei familiärem und erblichem Darmkrebs.
Hat ein Arzt ein familiäres Risiko oder eine erbliche Form von Darmkrebs festgestellt, greifen die Empfehlungen zur risikoangepassten Vorsorge in der Behandlungsleitlinie zum kolorektalen Karzinom. Diese Empfehlungen beruhen sowohl auf wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch auf Expertenmeinungen. Ärzte sollten sich daher an dieser Leitlinie orientieren und, nach Abwägung im individuellen Fall, einen geeigneten Vorsorgeplan erstellen.
Die Feststellung eines erhöhten Risikos impliziert den Verdacht, dass eventuell bereits gut- oder bösartige Veränderungen im Darm vorliegen könnten. Damit liegt eine ausreichende Indikation vor, die empfohlenen Untersuchungen frühzeitig durchführen zu lassen. Daher können Ärzte diese Leistungen über die elektronische Gesundheitskarte direkt mit der SBK abrechnen, sodass dem Versicherten keine privaten Kosten entstehen.
Wurde ein erhöhtes Darmkrebsrisiko festgestellt, empfehlen wir unserem Kunden, seine behandelnden Ärzte entsprechend zu informieren. Hilfreich kann dabei sein, das Ergebnis in der jeweiligen Praxis als Kopie in der Patientenakte zu hinterlegen.Betroffenen raten wir mit dem Arzt direkt ins Gespräch zu gehen, um dann gemeinsam, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der geltenden Leitlinienempfehlungen, einen individuellen Vorsorgeplan festzulegen. Bei Unklarheiten zur weiteren Vorsorgeplanung bieten die spezialisierten Darmkrebszentren sowohl dem Arzt als auch dem Betroffenen selbst Hilfestellung. Grundsätzlich gilt: Bei allen Fragen zum Thema Darmkrebsvorsorge können sich SBK-Versicherte immer an ihren persönlichen Kundenberater wenden. Unsere Checkliste kann unseren Versicherten eine zusätzliche Unterstützung zur Vorbereitung auf das Arztgespräch sein.