Pflege im Pflegeheim

Betreuung in einer Pflegeeinrichtung durch professionelle Pflegekräfte.

Wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist, ist das Pflegeheim eine Alternative.

Welche Voraussetzungen gelten für Leistungen im Pflegeheim?

Wie hoch sind die monatlichen Leistungen in der stationären Pflege?

Wir beteiligen uns an den Kosten der Heimunterbringung. Je nach Pflegegrad ergibt sich monatlich folgender Höchstanspruch auf Leistungen für die pflegebedingten Kosten. 

PflegegradBetrag für stationäre Pflegeleistungen
1125 €
2770 €
31.262 €
41.775 €
52.005 €

 

Zusätzlich übernehmen wir einen Zuschlag zu Ihrem pflegebedingten Eigenanteil einschließlich der Ausbildungsumlage, welcher sich mit der Dauer der vollstationären Pflege erhöht.

Dauer der vollstationären PflegeZuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil (ab 2024)
bis 12 Monate15 %
mehr als 12 Monate30 %
mehr als 24 Monate50 %
mehr als 36 Monate75 %

Dieser Eigenanteil ist unabhängig von Ihrem Pflegegrad. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihr Pflegegrad erhöht, bleiben Ihre Kosten konstant. 

Wichtig zu wissen: Nur dieser pflegebedingte Eigenanteil wird bezuschusst. Die Kosten für Ihre Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten tragen Sie selbst.

So bekommen Sie Leistungen im Pflegeheim:

Wir beraten Sie unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) in allen Fragen rund um die stationäre Pflege. Wir helfen Ihnen auch bei der Entscheidung, ob ein Pflegeheim in Ihrer individuellen Situation die richtige Wahl ist.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim. Zudem steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Pflegeheimen abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.

Zum BKK Pflegefinder

Anhand unserer Checkliste können Sie mehrere Pflegeheime miteinander vergleichen und prüfen, welches das richtige für Sie ist.

SBK-Checkliste Pflegeheim PDF, 556 KB

Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung

Einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gibt es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 auch in Einrichtungen, bei denen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen. Wir übernehmen 15 Prozent des mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Heimentgeltes, jedoch maximal 266 Euro pro Monat.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht außerdem Anspruch auf  Pflegegeld, zum Beispiel während des Aufenthalts zu Hause, an Wochenenden oder während der Ferien. 

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