Abgesichert in den Skiurlaub

SBK-Experte erklärt, warum eine Auslandskrankenversicherung für den Skiurlaub im Ausland wichtig ist

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Zahlreiche Deutsche verbringen ihren Winterurlaub in nahegelegenen Skigebieten in Österreich, Italien, Frankreich und in der Schweiz. Aber was passiert, wenn es im Ausland zu einem Skiunfall kommt? Typische Ski-Verletzungen wie gerissene Sehnen, verstauchte Gelenke und gebrochene Beine bedürfen allesamt einer medizinischen – teilweise sogar einer stationären – Behandlung im Krankenhaus. Michael Zaubzer, Auslandsexperte bei der SBK, warnt vor hohen Behandlungskosten nach Unfällen im Ausland.

Versicherungsschutz im Urlaub

„Ist der Unfall erst einmal passiert, gibt es keine Möglichkeit mehr, sich auszusuchen, wie die Rettungsaktion verläuft,“ berichtet Auslandsexperte Zaubzer und erklärt weiter: „Wenn man dann im Ausland ist, greift zwar die Versicherung des eigenen Heimatlandes, allerdings gilt das Recht des Aufenthaltslandes.“ Das könne bedeuten, dass eine hohe Eigenbeteiligung anfällt, die nur durch eine Zusatzversicherung übernommen wird. Denn die Gesundheitssysteme seien von Land zu Land sehr unterschiedlich. „Vor allem Kurzurlauber regeln ihren Versicherungsschutz im Ausland oft nicht, weil sie es für überflüssig halten. Im Vorfeld sollte der Auslandskrankenversicherungsschutz jedoch dringend abgeklärt werden“, rät der SBK-Experte. 

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Eine Zusatzversicherung spart im Ernstfall Kosten

Bei einem Skiunfall im Ausland ist eine Zusatzversicherung besonders wichtig. Passiert der Unfall beispielsweise bei den französischen Nachbarn und ein Aufenthalt im Krankenhaus ist notwendig, gilt französisches Recht. Das bedeutet, dass der Verletzte eine Eigenbeteiligung für den Krankenhausaufenthalt zahlen muss. „In Frankreich sind 20 % der Gesamtkosten vom Patienten zu tragen. Ohne Zusatzversicherung können sich da schnell mehrere tausend Euro ansammeln“, warnt Zaubzer.

Worauf beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zu achten ist

Die Länge des Urlaubs ist bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes ausschlaggebend: Dauert die Reise länger als acht Wochen am Stück, greifen die meisten klassischen Auslandskrankenversicherungen nicht mehr. „Mit unserem SBK-Kooperationspartner ERGO Krankenversicherung AG sind Reisen von bis zu acht Wochen abgedeckt. Theoretisch kann man fünfmal im Jahr acht Wochen verreisen. Wer aber länger unterwegs ist, muss auf andere Versicherungen zurückgreifen“, erklärt Michael Zaubzer.

Welche Leistungen deckt eine Auslandskrankenversicherung ab?

„Die Auslandsberatung muss sehr individuell sein“, erklärt der SBK-Experte und ergänzt: „Sehr guter Schutz ist beispielsweise vom SBK-Kooperationspartner ERGO Krankenversicherung AG schon für weniger als zehn Euro pro Jahr zu bekommen“. Eine kleine Investition, die sich aber im Fall eines Falles auszahle.

Im Vergleich solle beachtet werden, dass alle Leistungen enthalten sind, die eventuell dringend gebraucht werden. „Einen Rücktransport bietet eigentlich jede Auslandskrankenversicherung an“, sagt der SBK-Experte. Aber auch schmerzstillende und konservierende Zahnbehandlungen, Heil- und Hilfsmittel, sowie Fahrtkostenübernahme zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt sollten auf der Liste der Leistungen des Versicherers stehen.

Berücksichtigt werden sollte außerdem, dass für chronisch Kranke – wie zum Beispiel Diabetiker – in der Regel keine Auslandskrankenversicherung zahlt. Auch wer krank in den Urlaub reist, riskiert seinen Versicherungsschutz. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass der Abschluss einer Versicherung vor Reiseantritt erfolgen muss.

SBK-Auslandsberatung

Wie sichere ich mich während meines Aufenthaltes optimal ab? Welche Schutzimpfungen sind wirklich empfehlenswert? Was ist beim Abschluss einer Zusatzversicherung besonders wichtig? Welche Einreisevorschriften gelten für mein Reiseziel und wie beantrage ich ein Visum für mein Reiseland? Unsere Experten von der SBK-Auslandsberatung unterstützen Sie bei allen Fragen zu längeren Auslandsaufenthalten - mit individueller und umfassender Beratung. Alle Informationen zu der SBK-Auslandsberatung finden Sie hier.

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