Leben in Deutschland, arbeiten im Ausland

So sichern Sie Ihren Auslandsaufenthalt optimal ab.

"Leben in Deutschland, arbeiten im Ausland – Menschen, die dieses Konzept anstreben, brauchen eine sehr individuelle Beratung“, sagt Michael Zaubzer von der SBK. Das liegt vor allem daran, dass jeder Staat in eigener Zuständigkeit darüber entscheidet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person im Bereich der sozialen Sicherheit geschützt ist und in welcher Höhe Beiträge zu entrichten sind. „Viele Kunden sind davon total überrascht. Es ist jedoch so, dass wenn sie dauerhaft im Ausland arbeiten, auch dort in die Sozialversicherung einzahlen – und das schließt auch die Krankenversicherung ein“, so der Experte.

Bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung könnte das sogar dazu führen, dass im Ausland und in Deutschland gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Um das zu vermeiden, gibt es spezielle einheitliche Zuständigkeitsregeln* für die Staaten der Europäischen Union und die Schweiz. Entscheidend dafür, ob für eine erwerbstätige Person die ausländischen oder die deutschen Rechtsvorschriften gelten, ist in erster Linie der Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird.

Ein klassisches Beispiel: Jemand lebt in München und nimmt ein Jobangebot in der Schweiz an. Seinen Erstwohnsitz in München behält er jedoch. Da er seine Beschäftigung ausschließlich in der Schweiz ausübt, gelten für ihn allerdings die schweizerischen Rechtsvorschriften. In der Schweiz erhält der Arbeitnehmer zum Beispiel keinen Arbeitgeberanteil für seine Krankenversicherung. Die kompletten Kosten müssen alleine getragen werden. Die Anwendung der schweizerischen Rechtsvorschriften ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einem tatsächlich bestehenden Versicherungsschutz in der Schweiz. Ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen die Person dort versichert ist, richtet sich ausschließlich nach schweizerischem Recht.

Ausnahmen gibt es allerdings für sogenannte Grenzgänger: „Sie können von einem Optionsrecht Gebrauch machen, also einem Schweizer Krankenversicherer beitreten oder weiterhin in Deutschland versichert bleiben – auch dann, wenn sie im Ausland arbeiten“, sagt Zaubzer. Als „echte“ Grenzgänger gelten Menschen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, ihre Beschäftigung aber in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz ausüben und in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren.

Die SBK-Auslandsberatung

Unsere Experten der SBK-Auslandsberatung beraten Sie umfassend bei allen Fragen rund um Ihre geplanten Auslandsaufenthalte. So gewinnen Sie mehr Zeit und mehr Sicherheit. Alle Leistungen der SBK-Auslandsberatung finden Sie hier.

Andere Länder, andere Sitten

„Natürlich sind wir von der SBK auch für unsere Kunden da, wenn sie ins Ausland wechseln“, so Zaubzer. Er und sein Team von der SBK-Auslandsberatung übernehmen die Ummeldung der Versicherung, sorgen für eine ausländische Versicherungskarte und stehen auch ansonsten mit zahlreichen Tipps zur Seite. Mehr als 15.000 solcher Fälle bearbeitet die SBK-Auslandsberatung pro Jahr. „Wir machen fast alles“, erklärt Michael Zaubzer stolz. Angefangen vom Betreuungsauftrag über die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bis hin zu einfachen Steuertipps. „Wer im Ausland arbeiten möchte und ein lukratives Angebot aus der Schweiz annimmt, muss beispielsweise wissen, dass in der Schweiz Vorabsteuer anfällt“, sagt der SBK-Berater. Konkret heißt das: Das neue Jahr startet in der Schweiz mit einem Brief des Finanzamts. Darin fordert es den gesamten Steuerbetrag auf einmal. Das können schnell fünfstellige Beträge sein. „Viele Kunden sind völlig überrascht, wenn wir ihnen das erklären“, erzählt Zaubzer.

Von Fall zu Fall individuell richtig entscheiden

„Welche Konstellation wann besonders vorteilhaft ist – diese Entscheidung muss immer sehr individuell getroffen werden“, sagt Zaubzer. Denn auch Familienmitglieder sind von dieser Entscheidung betroffen: Wenn der Ehe- oder Lebenspartner weiterhin in Deutschland beruflich tätig ist, dann müssen die Familienangehörigen bei diesem mitversichert werden. Im Ausland können sie nur einen Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen geltend machen. Hierfür ist eine von der zuständigen deutschen Krankenkasse ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte vorzulegen. Wenn Sie also im Ausland arbeiten wollen, gibt es vieles zu beachten. Wir empfehlen, sich von unseren SBK-Experten individuell beraten zu lassen. So können Sie mit dem guten Gefühl, für alle Fälle abgesichert zu sein, ihren Job im Ausland starten.

SBK-Auslandsberatung

Wie sichere ich mich während meines Aufenthaltes optimal ab? Welche Schutzimpfungen sind wirklich empfehlenswert? Was ist beim Abschluss einer Zusatzversicherung besonders wichtig? Welche Einreisevorschriften gelten für mein Reiseziel und wie beantrage ich ein Visum für mein Reiseland? Unsere Experten von der SBK-Auslandsberatung unterstützen Sie bei allen Fragen zu längeren Auslandsaufenthalten - mit individueller und umfassender Beratung. Alle Informationen zu der SBK-Auslandsberatung finden Sie hier.

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