Individuelle Gesundheitsleistungen
IGeL-Leistungen verstehen und bewusst entscheiden
Wahrscheinlich haben Sie bei einem Arztbesuch auch schon die eine oder andere Leistung angeboten bekommen, mit dem Hinweis, dass diese die Krankenkassen nicht zahlen. Diese Leistungen nennt man Individuelle Gesundheitsleistungen, abgekürzt oft IGeL. Die Arztpraxen können Individuelle Gesundheitsleistungen nicht über die Gesundheitskarte abrechnen. Sie müssen für diese Leistungen eine sogenannte Privatrechnung ausstellen, die die Patientin bzw. der Patient dann selbst bezahlen muss.
Tatsächlich sind Individuelle Gesundheitsleistungen ärztliche Leistungen, die in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Der Grund hierfür ist, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für den Nutzen dieser Leistungen vorliegen oder die Leistungen medizinisch nicht notwendig sind. Welche Leistung im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene medizinisch notwendig ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Ärzten (G-BA). Dieses Gremium bestimmt den medizinischen Leistungskatalog, an dessen Richtlinien sich auch die SBK halten muss.
Bewusst entscheiden
Das bedeutet, dass jeder für sich selbst entscheiden muss, ob er eine IGeL wie zum Beispiel einen gynäkologischen Ultraschall zur Früherkennung oder eine Augeninnendruckmessung zur Glaukomfrüherkennung durchführen lassen möchte. Wichtig zu wissen ist hierbei jedoch, dass keine Individuelle Gesundheitsleistung so dringend ist, dass sie sofort durchgeführt werden muss. Lassen Sie sich in der Arztpraxis also nicht unter Druck setzen.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Informationen und Hinweise geben, wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit Individuellen Gesundheitsleistungen umgehen sollen.
Individuelle Gesundheitsleistungen
SBK-Expertin Jasmin Großmann informiert zum Thema IGe-Leistungen und erklärt, auf was Sie achten sollten, wenn Ihnen in der Praxis IGe-Leistungen angeboten werden.