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Ärztliche Zweitmeinung

Gewinnen Sie Sicherheit vor einer angeratenen Behandlung

Eine Zweitmeinung ist unabhängig und neutral. Bei lebensverändernden Diagnosen kann Ihnen eine ärztliche Zweitmeinung dabei helfen, die eigene gesundheitliche Situation besser zu verstehen und sich für die am besten geeignete Therapie zu entscheiden. Durch die Zweitmeinung bekommen Sie und Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt außerdem Orientierung und Sicherheit bei der Entscheidung für eine bestimmte Behandlung.

Gesetzlich geregeltes Zweitmeinungsverfahren

Das Gesetz sieht ein geregeltes Verfahren zur Zweitmeinung vor. Patientinnen und Patienten können sich vor bestimmten planbaren Operationen eine ärztliche Zweitmeinung bei Arztpraxen einholen, die eine besondere Genehmigung für diese Tätigkeit haben.

Zweitmeinungen werden derzeit bei folgenden geplanten Operationen angeboten:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt muss Sie bei diesen Eingriffen zehn Tage vor der geplanten Operation aktiv auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hinweisen.

    So bekommen Sie eine Zweitmeinung

    Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden Sie qualifizierte Ärzte und Arztinnen, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für bestimmte Eingriffe abgeben können. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten, um einen Termin zu vereinbaren.

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    Die SBK ist für Sie da

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