Ärztliche Behandlung

Wir übernehmen die Kosten aller medizinisch notwendigen Behandlungen

Es gibt viele Gründe für einen Arztbesuch: von der Impfung über die Beratung, Vorsorge, Diagnostik bis hin zur Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden.

Hausärztliche oder fachärztliche Behandlung?

Am besten ist es, wenn Sie sich immer zuerst an Ihre Hausarztpraxis wenden. Dort sind Sie und Ihre gesundheitliche Vorgeschichte üblicherweise bereits bekannt. Deshalb weiß Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt, welche Behandlung, zusätzliche Diagnostik oder welche weiteren Fachärztinnen oder Fachärzte am besten für Sie sind. Als SBK-Kundin oder -Kunde können Sie jedoch selbstverständlich frei wählen, ob Sie zuerst zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt gehen oder direkt eine fachärztliche Behandlung aufsuchen möchten.
 
Wenn Sie immer zuerst Ihre Hausarztpraxis aufsuchen möchten, können Sie sich für die hausarztzentrierte Versorgung entscheiden. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt ist dann Ihre erste Anlaufstelle bei allen gesundheitlichen Anliegen oder Beschwerden. Sie oder er überweist Sie dann, je nach Fall, an eine geeignete Facharztpraxis. So haben Sie die Sicherheit, immer an die richtige fachärztliche Behandlung zu gelangen.

Brauche ich eine Überweisung zur Fachärztin oder zum Facharzt?

In der Regel können Sie Fachärztinnen oder Fachärzte ohne Überweisung aufsuchen. Eine Überweisung ist nur wichtig, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Laborleistungen veranlasst oder Sie Diagnostik- und Behandlungsleistungen aus dem Gebiet der Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie und Strahlentherapie sowie Transfusionsmedizin in Anspruch nehmen wollen.

Eine weitere Ausnahme stellt auch hier die hausarztzentrierte Versorgung dar. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, brauchen Sie von Ihrer Hausarztpraxis eine Überweisung für die fachärztliche Behandlung.

Wie lange ist ein Überweisungsschein gültig?

Eine Überweisung ist für das ganze Quartal gültig, in dem er ausgestellt wurde. Beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, darf der im vorherigen Quartal ausgestellte Überweisungsschein trotzdem verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige Gesundheitskarte hat.

Welche Kosten übernimmt die SBK?

Wir übernehmen für Sie die Kosten für sämtliche ärztliche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Wieso muss ich bestimmte medizinische Leistungen privat zahlen?

Viele Arztpraxen bieten ihren Patientinnen und Patienten medizinische Zusatzleistungen an, die die Versicherten dann selbst bezahlen müssen. Das sind die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Der medizinische Nutzen ist hierfür wissenschaftlich nicht ausreichend belegt. Daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistungen meist nicht.

So bekommen Sie ärztliche Behandlungen:

Sie können sich direkt an die jeweilige Arztpraxis Ihrer Wahl wenden. In der Praxis legen Sie einfach Ihre SBK-Gesundheitskarte vor, Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Eine Zuzahlung für ärztliche Behandlungen ist nicht erforderlich.

Mehr zum Thema:

Hausarztzentrierte Versorgung

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?