Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

Neue Kraft für den Alltag schöpfen

Eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur ist eine stationäre medizinische Behandlung. Sie ist dazu da, bestehende Gesundheitsstörungen (z. B. ein Erschöpfungssyndrom oder eine stressbedingte Überlastung), die durch familiäre Belastungen eingetreten sind, zu mindern oder zu beseitigen. Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur gibt Ihnen außerdem neue Impulse für den Familienalltag. So bekommen Sie beispielsweise hilfreiche Hinweise und Anleitungen, um mit Problemen, Ängsten und Doppelbelastungen umgehen zu können. Zudem lernen Sie in einer solchen Kur, wie Sie Ihren Alltag besser bewältigen. Dies setzt Ihre aktive Mitarbeit voraus und dass Sie sich für das Gelernte Zeit nehmen, um für den Familienalltag wieder fit zu sein.

Wie läuft die Kur ab?

Eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur dauert in der Regel drei Wochen und kann alle vier Jahre beantragt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder mitnehmen möchten oder nicht. Wenn Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder mitnehmen möchten, dann sollte es Ihnen und Ihren Kindern leicht fallen, sich tagsüber zeitweise voneinander zu trennen.

Wenn die Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur genehmigt worden ist, übernehmen wir die vollen Kosten (inklusive Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel) der Kur. Für Sie fallen außer einer gesetzlichen Zuzahlung von 10,- € pro Tag keine weitere Kosten an.

Wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind eine chronische Erkrankung oder eine andere schwere Krankheit vorliegt, kann eine Rehabilitation über die Rentenversicherung oder eine Kinder-Rehabilitation sinnvoll sein. Gerne berät Sie dazu Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater.
 

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur kann folgende Unterstützung bieten: 

So bekommen Sie eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur:

1. Arztbesuch: Um herauszufinden, ob eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur für Ihre Situation das Richtige ist, sollten Sie zunächst mit Ihrer Arztpraxis sprechen. Dort sind Sie und Ihre Familiensituation bekannt und Sie können gemeinsam entscheiden, welche Maßnahme für Sie am besten geeignet ist. Gerne informiert Sie auch Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater ganz allgemein über eine Kur, zum Beispiel welche Möglichkeiten Sie haben und wie der Ablauf einer Kur beispielhaft aussehen kann.

2. Antrag stellen: Wenn eine Kur die richtige Maßnahme ist, kann der Antrag gestellt werden. Die medizinische Notwendigkeit der Kurmaßnahme muss ärztlich bestätigt werden. Das erforderliche Verordnungsformular (Attest) hat ausschließlich Ihre Arztpraxis vorliegen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sollte das Verordnungsformular für Sie und für Ihr Kind, falls es selbst behandlungsbedürftig ist, möglichst ausführlich ausfüllen. Das ausgefüllte Formular wird dann an Sie ausgehändigt.

3. Antrag einreichen: Das ausgefüllte Formular und die zugehörigen Unterlagen senden Sie dann bitte an die SBK, unsere Postadresse finden Sie hier.

4. Prüfung durch SBK: Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater prüft Ihren Antrag und meldet sich nach Eingang der Unterlagen innerhalb weniger Arbeitstagen bei Ihnen. Im Fall der Genehmigung suchen Sie gemeinsam eine für Sie geeignete und wohnortnahe Klinik zum nächstmöglichen Termin aus. Sie können Ihre Kur dann zum ausgewählten Termin antreten.

Mehr zum Thema:

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?