Pflegeunterstützungsgeld

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, wenn sie sich für die Pflege von der Arbeit freistellen lassen.

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die Sie bekommen, wenn Sie wegen der Pflege eines oder einer Angehörigen nicht zur Arbeit gehen können. Hierbei zahlen wir einen Teil Ihres Bruttogehaltes weiter. Die Bedingung dabei ist, dass Sie einen Angehörigen oder eine Angehörige pflegen, der bzw. die bei der SBK versichert ist. Auf diese Weise können Sie sich voll und ganz auf die Organisation der Pflege konzentrieren.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Pflegeunterstützungsgeld?

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Einmalzahlungen wie Urlaubs-oder Weihnachtsgeld können das Pflegeunterstützungsgeld noch auf bis zu 100 % erhöhen. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt pro Kalendertag höchstens 120,75 € für das Jahr 2024 (2023: 116,38 €).

Ihre Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ziehen wir vor der Auszahlung des Pflegeunterstützungsgeldes ab und überweisen es zusammen mit den Beitragsanteilen von der SBK an die jeweilige Versicherung.

So bekommen Sie Pflegeunterstützungsgeld:

  1. Berufstätige pflegende Personen können das Pflegeunterstützungsgeld bei der Kranken- und Pflegekasse des oder der Pflegebedürftigen beantragen – durch ein Antragsformular und mit einem ärztlichen Attest.
  2. Senden Sie beides bitte an die SBK, 80227 München. Nachdem uns die Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers vorliegt, erfolgt sofort die Auszahlung an Sie.
  3. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes.

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