Zahnvorsorgeuntersuchungen für Kinder

Besonders für Kinder ist regelmäßige zahnärztliche Prophylaxe wichtig.

Natürlich wünschen Sie sich für Ihr Kind gesunde Zähne. Eine Voraussetzung dafür ist eine gewissenhafte Pflege – zweimal täglich. Zusätzliche Sicherheit erhalten Sie durch ärztliche Zahnvorsorgeuntersuchungen. Die Kosten für die gesetzlich festgelegten Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes übernimmt die SBK für Sie. Zusätzlich werden Sie mit einem Bonus belohnt, wenn Ihr Kind am SBK-Bonusprogramm teilnimmt.

Dabei hängen die Art und der Umfang der einzelnen Zahnvorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung und Vorbeugung vom Alter Ihres Kindes ab – je nachdem, ob es um Zahn-, Mund- oder auch Kiefererkrankungen geht.

So bekommt Ihr Kind Zahnvorsorgeuntersuchungen:

Legen Sie einfach die Gesundheitskarte Ihres Kindes in der Zahnarztpraxis vor. Alle Vorsorgeuntersuchungen rechnet Ihre Praxis direkt mit uns ab – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Zahnvorsorge für Kinder (bis 17 Jahre)

Maßnahmen zur Förderung der Zahngesundheit, zum Beispiel:

AlterVorsorgemaßnahmeTurnus
zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat

umfassende Untersuchung zur Früherkennung von Auffälligkeiten, Aufklärung der Betreuungsperson über die Ursachen von Erkrankungen im Mund und Anleitung zur Zahnpflege, Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung

3 x Früherkennungsuntersuchung, Fluoridierung je Bedarf 2 x je Kalenderjahr möglich
zwischen dem 35. Lebensmonat und 6. Jahr 

Untersuchung zur Früherkennung von Auffälligkeiten, zusätzliche Fluoridierung bei Kariesgefahr

3 x innerhalb des 30. Lebensmonats und 6. Lebensjahr

Hinweis: Die erste Früherkennungsuntersuchung findet grundsätzlich im dritten Lebensjahr statt. Die beiden weiteren Untersuchungen bis zum 6. Lebensjahr. Der Abstand zwischen den Untersuchungen beträgt 12 Monate.

zwischen 6 und 17 JahreIndivdualprophylaxe: Überprüfung der Mundhygiene, Prüfen des Zahnfleischzustandes, gründliche Beseitigung weicher Zahnbeläge, Fissurenversiegelung der Molaren (Backenzähne des Milchzahngebisses)2 x jährlich
Gruppenprophylaxe in Kindergärten, sowie bis zum 12. Lebensjahr in Schulen und BehinderteneinrichtungenMaßnahmen zur Förderung der Zahngesundheit, zum Beispiel: Ernährungsberatung und Anleitung zur Mundhygiene, Motivation zur regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchung, Durchführung von speziellen altersgerechten Programmen, Erkennuen von (früh-)kindlichen Fehlentwicklungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich und Aufklärung, diese zu vermeidenkeine Einschränkungen

Das Bonusheft – der Begleiter für einen höheren Zuschuss bei Zahnersatz

Im Bonusheft, das Sie von Ihrer Zahnarztpraxis für Ihr Kind bekommen, weisen Sie die regelmäßigen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nach. Wie das geht? Einfach jede zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes von der Praxis eintragen und damit bestätigen lassen. Das fördert nicht nur die Zahngesundheit Ihres Kindes – sondern entlastet außerdem später den Geldbeutel. Denn wenn Ihr Kind später regelmäßige zahnärztliche Vorsorgetermine nachweisen kann, bekommt es einen höheren Zuschuss für später eventuell nötigen Zahnersatz.

Das Zahn-Bonusheft können Sie mit der SBK-Patientenakte auch digital nutzen. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin kann darin die neuen und auch bisherigen Zahn-Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes dokumentieren.

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