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Abrechnung

Wenn Sie als Leistungserbringer mit der SBK abrechnen möchten, hängt das weitere Vorgehen von der jeweiligen Leistungsart ab. Je nach Bereich erfolgt die Abrechnung über unseren Dienstleister IQVIA Health System Services GmbH (kurz IQVIA HSS) oder direkt über die SBK. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht sowie die passenden Schritte.

Aktuelle Informationen

Zum 01.01.2026 wird die BKK Voralb im Rahmen einer Fusion vollständig Teil der SBK. Dadurch ergeben sich Änderungen im Kostenträgerverzeichnis für die Abrechnung in den Bereichen TP3, TP5 und TP6, die bitte zu berücksichtigen sind.

TP3

Die Abrechnung ist ab dem Abrechnungsmonat Januar 2026 an die IQVIA HSS (IK 661430035) zu übermitteln - siehe Servicekontakte IQVIA / SBK (§ 300 SGB V). Die Datenannahmestelle für TA3-Abrechnungsdaten ist die BITMARCK Service GmbH.

Ergänzende Information: 

Einsprüche aus Retaxationen bis einschließlich Abrechnungsmonat Dezember 2025 werden durch das Abrechnungszentrum Emmendingen bearbeitet.

TP5

Die Abrechnung ist ab dem Eingangsdatum 01.01.2026 an die IQVIA HSS (IK 661430035) zu übermitteln - siehe Servicekontakte IQVIA / SBK (§ 302 / 301a SGB V)

Ergänzende Informationen:

  • Einsprüche gegen Rechnungskürzungen, die vom Abrechnungszentrum Emmendingen vorgenommen wurden, werden bis zum Posteingangsdatum 31.03.2026 abschließend dort bearbeitet und sind dorthin zu senden. 
  • Korrekturen im elektronischen Korrekturverfahren für Heilmittel und Hebammen werden ab dem 01.01.2026 von der IQVIA HSS bearbeitet. 
  • Die Prüfung von Mahnungen und Zahlungserinnerungen erfolgt ebenfalls bis zum Posteingangsdatum 31.03.2026 durch das Abrechnungszentrum Emmendingen. 
  • Gutschriften sowie Zahlungsrückläufer zu Zahlungen, die vom Abrechnungszentrum Emmendingen veranlasst wurden, werden bis zum Posteingangsdatum 31.03.2026 ebenfalls dort bearbeitet.
  • TP6

    Die Abrechnung ist ab dem Eingangsdatum 01.01.2026 für den jeweiligen Leistungsbereich an die im Kostenträgerverzeichnis genannte Stelle zu übermitteln - siehe Servicekontakte IQVIA / SBK (§ 105 SGB XI).

    Wir bitten Sie, die Änderungen zu beachten, um eine reibungslose Abrechnung sicherzustellen.

    Übergang bis 30.11.2026, ab 01.12.2026 ist die Übermittlung im Pflegebereich vollelektronisch vorgesehen. Details zum Verfahren finden Sie hier.

    Übersicht: Abrechnung über IQVIA HSS oder direkt über die SBK

    IQVIA HSS ist prüfende Stelle für:

  • Arzneimittel-Abrechnungen nach § 300 SGB V
  • Abrechnungen sonstiger Leistungserbringender nach § 302 SGB V*
  • Abrechnungen Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI*
  • Zuzahlungsnachforderungen nach § 43c SGB V für Abrechnungen nach §§ 300, 302 SGB V
  • * Ausgenommen sind die unter dem Punkt „SBK – direkt" aufgeführten Leistungen

    Für die folgenden Fälle senden Sie Unterlagen/Rechnungen direkt an die SBK (nicht über IQVIA HSS).

    KategorieDirekt an die SBK senden (nicht über IQVIA HSS)
    Unterlagen (Nachweise)Nachweis (nicht die Rechnung): Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI
    Pflege (SGB XI) – Rechnungen
  • Gebärdendolmetscherrechnungen nach § 17 Abs. 2 SGB I in Verbindung mit Pflegeleistungen
  • Privatrechnungen für Pflegeleistungen
  • Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI (Hinweis: Bitte senden Sie uns nur bei Beginn der Leistung und bei Veränderungen eine Rechnung zu.)
  • Leistungszuschlag zum Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege nach § 43c SGB XI
  • Rechnungen der zusätzlichen Betreuung nach § 84 Abs. 9 SGB X bei Kurzzeitpflege
  • Entlastungsleistungen (Angebote zur Unterstützung im Alltag) nach § 45b SGB XI (Hinweis: Nutzen Sie das KIM Verfahren.)
  • Rechnungen für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Versorgung & Rehabilitation
  • Leistungen im Rahmen der Integrierten Versorgung
  • Reisekosten im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation 
  • Hinweis: Ab 01.02.2026 erfolgt die Abrechnung der Reisekosten zur Rehabilitation über IQVIA HSS.

    weitere Leistungen
  • Rechnungen der außerklinischen Intensivpflege*
  • Rechnungen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V
  • Rechnungen für stationäre Hospizleistungen 
  • * Hinweis: Die Abrechnung der außerklinischen Intensivpflege erfolgt ab dem 01.04.2025 über die BITMARCK Service GmbH als Datenannahmestelle. IQVIA HSS ist hierfür nicht zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Ab dem 01.04.2025 können alle Pflegedienste über das KIM-Verfahren abrechnen. Das gilt für folgende Leistungen:

  • Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI

  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

  • Entlastungsleistungen (Angebote zur Unterstützung im Alltag) nach § 45b SGB XI

  • Nähere Informationen finden Sie hier.

    Abrechnung über IQVIA HSS

    Für die Abrechnung erbrachter Leistungen arbeiten wir mit dem Abrechnungsdienstleister IQVIA HSS zusammen. Im Auftrag der SBK übernimmt IQVIA HSS die Datenannahme sowie die Rechnungsprüfung und -bezahlung für die nachfolgenden Leistungsbereiche:

  • Arzneimittel-Abrechnungen nach § 300 SGB V
  • Abrechnungen sonstiger Leistungserbringender nach § 302 SGB V
  • Abrechnungen Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI
  • Zuzahlungsnachforderungen nach § 43c SGB V für Abrechnungen nach §§ 300, 302 SGB V
  • Das IQVIA-Portal bietet Leistungserbringenden ein breites Spektrum an umfangreichen Services wie Rechnungsrecherche oder Online-Rechnungskorrektur. Registrieren Sie sich einfach direkt im IQVIA-Portal

    Für Fragen zur Abrechnung, zu Zahlungsverzögerungen oder zu Absetzungen ist IQVIA HSS Ihr direkter Ansprechpartner.

    Service-Telefon Abrechnungsverfahren

    Telefon:0341 25920-95

    Fax:  0341 25920-25 und 0341 25920-27

    E-Mail: apotheken@davaso.de


    Service-Telefon Datenaustausch

    Telefon: 0341 25920-66

    E-Mail: OperatingRZ300@davaso.de

    Service-Telefon Abrechnungsverfahren

    Telefon:0341 25920-37

    Fax: 0341 25920-24

    E-Mail: info302@davaso.de


    Service-Telefon Datenaustausch

    Telefon: 0341 25920-66

    E-Mail: datenannahme@davaso.de

    IQVIA-Portal
  • Online Rechnungsrecherche
  • Digitale Rechnungskorrektur
  • Download von Absetzungsschreiben
  • Digitale Zahlungsavise
  • Digitale Zuzahlungsprüfung*
  • TA-Validator
  • Registrieren Sie sich einfach direkt im IQVIA-Portal. Für weitere Fragen rund um das Portal klicken Sie hier.

    * Die Zuzahlungsprüfung von IQVIA HSS kann über eine API-Schnittstelle auch in Ihre Software oder die Ihres Abrechners integriert werden. Hierfinden Sie die Schnittstellenbeschreibung von IQVIA HSS. Der Service eignet sich für den Abruf des Befreiungsstatus.

    Kostenträgerverzeichnis

    Im Kostenträgerverzeichnisfinden Sie stets aktuelle Informationen dazu, welche Leistungen der SBK von IQVIA HSS bearbeitet werden.

    Dort finden Sie auch die Adresse für den Versand von Papierabrechnungen, Urbelegen und sonstigen zahlungsbegründenden Unterlagen zu den oben genannten Abrechnungsverfahren. Bitte beachten Sie diese Vorgaben sorgfältig, um eine reibungslose Abwicklung der Abrechnung zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Datentausch sowie die aktuelle Kostenträgerdatei finden Sie auf GKV-Datenaustausch.

    Häufige AbrechnungsfragenHäufige Fragen und Tipps zur Abrechnung finden Sie hier.

    Stammdaten und sichere Übermittlung

    KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ist ein Teil der Telematikinfrastruktur. KIM ermöglicht den sicheren und standardisierten Austausch von medizinischen Daten zwischen Leistungserbringenden und Kostenträgern, wie z.B. Pflegekassen. Das bedeutet mehr Sicherheit und Komfort für alle Beteiligten.

    Ab dem 1. April 2025 nehmen wir die Abrechnung für folgende Leistungen über KIM an: 

    • Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI,

    • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und

    • Entlastungsleistungen (Angebote zur Unterstützung im Alltag) nach § 45b SGB XI

    Bis zum 30.11.2026 ist übergangsweise eine papiergebundene Übermittlung der rechnungsbegründenden Unterlagen in Kombination mit der elektronischen Übermittlung der Abrechnungsdaten außerhalb der Telematikinfrastruktur möglich. Ab dem 01.12.2026 erfolgt die Abrechnung ausschließlich vollelektronisch innerhalb der Telematikinfrastruktur.

    Wir informieren Sie, wenn weitere Leistungen für die vollelektronische Abrechnung hinzukommen.

    Wie finde ich eine KIM-Adresse, um eine Nachricht zu versenden?

    KIM-Adressen können Sie im zentralen Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur finden. Dieses Adressbuch enthält alle relevanten Informationen zu Einrichtungen und Personen, die an die TI angeschlossen sind.

    Wenn Ihre Einrichtung an die Telematikinfrastruktur angebunden ist, haben Sie über Ihr Praxisverwaltungssystem oder Ihr E-Mail-Programm Zugriff auf den Verzeichnisdienst. Dort werden automatisch alle KIM-Adressen angezeigt – vorausgesetzt, die jeweilige Einrichtung oder Person nutzt KIM.

    Ein Institutionskennzeichen (IK) gemäß § 293 SGB V dient als eindeutiges Identifikationsmerkmal für Leistungserbringer im Gesundheitswesen gegenüber den Trägern der Sozialversicherung. Es handelt sich um einen neunstelligen Zahlencode, der für die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern zwingend erforderlich ist.

    Das IK ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Leistungserbringern im maschinellen Abrechnungsverfahren sowie im Zahlungsverkehr. Alle Vertragspartner, die im Auftrag der Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, erhalten ein solches Institutionskennzeichen.

    Den Antrag auf Vergabe einen Institutionskennzeichens finden Sie hier.

    Im Anschluss können Sie Ihren Antrag sowie Änderungen der IK an nachfolgende Adresse senden: 

    ARGE·IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
    im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
    Alte Heerstraße 111
    D-53757 Sankt Augustin

    Telefonnummer: 030 13 00 11 340
    (Montag bis Freitag : 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Montag bis Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr)

    Fax:  030 13 00 11 350
    E-Mail: info@arge-ik.de

    Änderungen am IK sowie den dazugehörigen Daten (z.B. Bankverbindung) müssen bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) gemeldet werden.
    Hinweis: Die ARGE IK nimmt Änderungen an Ihren Daten grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen.

    Abrechnung direkt mit der SBK

    Sie haben Post für uns? Bitte senden Sie diese immer an folgende Adresse: SBK, 80227 München 

    Als Leistungserbringer im Gesundheitswesen arbeiten Sie bereits mit uns zusammen? 

    Gerne beraten wir Sie Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr, gebührenfrei innerhalb Deutschlands

    0800 0725 725 9300

    Oder Sie nutzen unser Kontaktformular

    0800 072 572 593 00

    Mo - Fr | 8 - 18 Uhr | gebührenfrei

     

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