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Warum die Auszahlung nicht immer der Monatsabrechnung entspricht

Die Auszahlung erfolgt nicht ausschließlich auf Basis einer einzelnen Monatsabrechnung. Entscheidend sind die offenen Forderungen und Verbindlichkeiten, die zum jeweiligen Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden.

Ihre Auszahlung auf einen Blick

Offene Forderungen – offene Verbindlichkeiten = Gesamtauszahlung

Die Auszahlung kann deshalb mehrere Abrechnungszeiträume umfassen und vom Betrag einer einzelnen Monatsabrechnung abweichen.

Was ist das Zahlungsverkehrskonto?

Im Zahlungsverkehrskonto werden die offenen Forderungen und Verbindlichkeiten eines Leistungserbringers gegenüber der Pflegekasse zusammengeführt. Es bildet damit die Grundlage für die automatische Verrechnung und die daraus resultierende Auszahlung.

Beispiel: Verrechnung über mehrere Abrechnungszeiträume

PositionJanuar FebruarMärz     Summe
Forderung des Leistungserbringers gegenüber der Pflegekasse1.000 €0 €500 €1.500 €
Verbindlichkeit des Leistungserbringers gegenüber der Pflegekasse0 €300 €0 €300 €
Saldo nach Verrechnung1.000 €700 €1.200 €1.200 €

 

Januar                        + 1.000 €

Februar                           − 300 €

März                                 + 500 €

───────────────────

Gesamtauszahlung

1.200 €

Kurz erklärt

  • Abrechnung: erfolgt je Abrechnungszeitraum, z. B. monatlich.
  • Verrechnung: Offene Forderungen und Verbindlichkeiten werden automatisch miteinander verrechnet.
  • Auszahlung: Ausgezahlt wird der nach der Verrechnung verbleibende Gesamtbetrag.
  • Hinweis: Die Auszahlung für einen Abrechnungszeitraum kann daher von der ursprünglichen Forderung bzw. dem Betrag einer einzelnen Abrechnung abweichen.

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