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Apotheken

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen für eine reibungslose und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der SBK.

Aktuelle Informationen

Erneute Übergangsfrist Wundversorgung

Seit dem 02.12.2024 sind nicht mehr alle Wundprodukte offiziell erstattungsfähig, da eine Frist zur Bewertung beim G-BA ausgelaufen ist. Verbandmittel der Gruppen 1 und 2 gemäß Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie sind davon nicht betroffen. Die Bundesregierung hat im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2025 beschlossen. Eine geplante, offizielle Verlängerung konnte noch nicht auf den Weg gebracht werden.

Um weiterhin eine reibungslose Versorgung der Versicherten zu gewährleisten verzichten wir bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, längstens jedoch bis zunächst zum 02.03.2026, bei Verordnungen und Abgaben von nicht-erstattungsfähigen sonstigen Produkten zur Wundbehandlung auf Beanstandungen. 

Es kann also zunächst weiterhin verordnet und abgerechnet werden, wie bisher!

Rezeptfälschungen von GLP-1 AnalogaNoch immer kursieren viele gefälschte Rezepte von GLP-1 Analoga. Besonders die Wirkstoffe Semaglutid und Tirzepatid sind beliebt bei Rezeptfälschern. Bitten prüfen Sie alle Papierrezepte von GLP-1 Analoga sorgfältig. Wir behalten uns Retaxationen vor.

Lieferengpässe

Januar 2025

Lieferengpass Ethosuximid

Aktuell besteht ein Lieferengpass für Ethosuximid haltige Arzneimittel bis voraussichtlich Anfang 2025. Die Versorgung kann durch Auslandsimporte durch die Apotheken sichergestellt werden.

Alle offiziellen Lieferengpassmeldungen können Sie der Seite des BfArM entnehmen.

 

Vertragsinformationen & Richtlinien

Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung ist nach § 129 Absatz 2 SGB V geregelt.

Der Rahmenvertrag wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen und gilt bundesweit. Der Vertrag regelt die Modalitäten der Arzneimittelabgabe in öffentlichen Apotheken. 

Auf Landesebene können die Krankenkassen oder ihre Verbände mit der maßgeblichen Organisation der Apotheker ergänzende Verträge zum Rahmenvertrag schließen, die Apothekenlieferverträge.

Den kompletten Rahmenvertrag finden Sie hier auf der Seite des GKV-Spitzenverbands: Rahmenvertrag

 

Rabattverträge

Krankenkassen können mit den Herstellern von Arzneimitteln Arzneimittelrabattverträge abschließen. Die Rabatte mit pharmazeutischen Unternehmen sind im Sozialgesetzbuch § 130a SGB V geregelt.

Eine Recherche zu Rabattvertragspartner der SBK können Sie hier durchführen: Rabattvertragspartnerprüfung

Die Recherche berücksichtigt ebenfalls Regelungen zu Zuzahlungen und Mehrkosten. 

Abrechnungshinweise

Achtung vor Rezeptfälschungen von GLP-1 Analoga

Noch immer kursieren viele gefälschte Rezepte von GLP-1 Analoga. Besonders die Wirkstoffe Semaglutid und Tirzepatid sind beliebt bei Rezeptfälschern.

Die Rezepte liegen in Papierform vor und werden oft von Ärzten ausgestellt, die mehrere hundert Kilometer entfernt sind - ebenso wie die Versicherten. Häufig stimmen auch das angegebene Krankenkassenfeld und die Krankenkassen-IK nicht überein.

Bitten prüfen Sie alle Papierrezepte von GLP-1 Analoga sorgfältig. Wir behalten uns Retaxationen vor.

 

Hinweise zur Abrechnung von Entlassrezepten

Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Hinweise zur Abrechnung von Entlassrezepten.

0800 072 572 593 00

Mo - Fr | 8 - 18 Uhr | gebührenfrei

 

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