Beförderungs- und Rettungsdienste
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen für eine reibungslose und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der SBK.
Die Übernahme von Fahrkosten im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Behandlungen unterliegt klaren Voraussetzungen, Genehmigungsverfahren und Abrechnungsmodalitäten. Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick:
Fachliche Informationen
Voraussetzungen für Kostenübernahme
Um die Fahrkosten erstattet zu bekommen, ist eine vollständig ausgefüllte ärztliche Verordnung unerlässlich. Diese bildet die Grundlage für die Übernahme der Kosten im Rahmen der medizinischen Versorgung.
Genehmigungsfreie Fahrten
Fahrten zu teil-, vor-, nach- und stationären Behandlungen sowie Rettungsfahrten sind generell genehmigungsfrei, sofern sie medizinisch notwendig sind und in der nächstgelegenen Behandlungsstätte stattfinden.
Für Behandlungen, die wohnortfern durchgeführt werden, oder für Verlegungsfahrten wird eine vorherige Genehmigung empfohlen.
Ambulante Behandlungen
Fahrten zu ambulanten Behandlungen bedürfen grundsätzlich einer vorherigen Genehmigung durch die SBK.
Lediglich für nachfolgende Personenkreise kann auf eine vorherige Genehmigung zu einer ambulanten Fahrt verzichtet werden, sofern diese mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem privaten PKW, Mietwagen (Rollstuhl- Tragestuhl-, Liegend-, Behindertentransport) oder Taxen durchgeführt werden:
Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit dem qualifizierten Krankentransportwagen bedürfen immer der vorherigen Genehmigung durch die SBK. Die genannten Ausnahmen gelten hier nicht.
Abrechnungshinweise
Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung nur dann erfolgen kann, wenn eine Bestätigung der durchgeführten Fahrt(en) per Unterschrift des Versicherten vorliegt.
Insgesamt ermöglichen diese klaren Richtlinien eine transparente und reibungslose Abwicklung von Fahrkosten im Kontext der medizinischen Versorgung. Bei weiteren Fragen stehen die entsprechenden Ansprechpartner gerne zur Verfügung.