Heilmittelerbringer
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen für eine reibungslose und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der SBK.
Vertragsinformationen & Richtlinien
Heilmittel-Richtlinien
Die
Die aktuelle Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf sowie zum Besonderen Verordnungsbedarf kann auf der Internetseite der KBV im Bereich Heilmittel unter
Verordnungsvordrucke gemäß des BMV-Ä, einschließlich der Heilmittelverordnung (Muster 13), sind in der Mustersammlung auf der Internetseite des
Verträge
Der GKV-Spitzenverband schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich
Zulassung
Die Abgabe von Heilmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch hierfür zugelassene Leistungserbringer. Voraussetzung für die Zulassung ist neben einer entsprechenden Berufsausbildung eine Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet. Zulassungsstellen finden Sie