Leistungserbringer Ambulanter Pflege
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen für eine reibungslose und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der SBK.
Formulare & Anträge
Um Leistungen mit uns abzurechnen, brauchen wir von Ihnen für jede einzelne Leistung eine Rechnung mit Leistungsnachweis.
Das Protokoll für die Beratungsnachweise erhalten Sie beim GKV Spitzenverband.
Um eine reibungslose Abrechnung zu garantieren, bitten wir Sie immer das aktuellste Formular zu nutzen. Dieses finden Sie
Abrechnungshinweise
Je nach ambulanter Pflegeleistung ist über IQVIA HSS oder uns direkt abzurechnen.
Über
Über die SBK bei:
Zusätzlich bitten wir Sie den Nachweis (nicht die Rechnung) über den Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI direkt bei der SBK einzureichen.
*Alle mit Sternchen gekennzeichneten Leistungen können seit dem 1. April 2025 alternativ über das
Wichtig: Technische Voraussetzung ab 01.05.2026
Für alle vollelektronischen Abrechnungen (z. B. via KIM) ist ab dem 01.05.2026 die Angabe einer gültigen ProdMod-ID zwingend erforderlich. Diese dient als Nachweis einer geprüften Software.
Fehlt die ProdMod-ID oder ist sie fehlerhaft, wird die Abrechnung systemseitig durch BITMARCK abgelehnt.
Bitte stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Ihre Software die aktuelle und gültige ProdMod-ID übermittelt.