Leistungserbringer Außerklinischer Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine besondere Form der medizinischen Versorgung von schwerstkranken Menschen, die außerhalb eines Krankenhauses stattfindet. Sie richtet sich an Patientinnen und Patienten, die eine ständige Überwachung und Intervention durch qualifizierte Pflegefachkräfte benötigen, weil sie beispielsweise künstlich beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben. Die AKI soll die Lebensqualität der Betroffenen verbessern und ihnen eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Außerdem soll sie das Potenzial für eine Entwöhnung von der Beatmung oder Kanülierung fördern, indem sie regelmäßige ärztliche Erhebungen und Behandlungspläne vorsieht.
Aktuelle Informationen
Verträge nach § 132 l SGB V müssen gemeinsam und einheitlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. mit den Ersatzkassen abgeschlossen werden.
Strukturerhebungsbögen zur ambulanten und stationären AKI bilden die Grundlage für den Abschluss eines Versorgungsvertrags.
Diese sind von Ihnen als Leistungserbringer ausgefüllt und unterschrieben mit den genannten erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den federführenden Landesverband der Krankenkassen und Ersatzkassen weiterleiten. Der Strukturerhebungsbogen gilt als Zulassungsantrag und bildet die Prüfgrundlage.
Falls Sie Interesse daran haben, Leistungen für unsere Versicherten zu erbringen und bisher noch keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, bitten wir Sie höflich, sich unverzüglich an die zuständigen vertragsschließenden Stellen zu wenden. Diese stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anfragen zu beantworten und Sie bei der Vereinbarung eines Vertrags zu unterstützen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Erteilung einer Kostenzusage ein gültiger Versorgungsvertrag gemäß den Bestimmungen des SGB V erforderlich ist.
Formulare & Anträge
Für die Verordnung nach der neuen AKI-Richtlinie stehen drei Formulare zur Verfügung:
Muster 62A – Potenzialerhebung
Muster 62B – Verordnung der außerklinischen Intensivpflege
Muster 62C – Behandlungsplan
Diese Formulare können Sie per E-Mail über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung anfordern.
Vertragsinformationen & Richtlinien
Ab dem 1. November 2023 können Verordnungen von Leistungen zur AKI nur noch nach der neuen
Zum 1. Oktober 2023 traten wichtige Änderungen bei der AKI in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen sind:
Die Verordnung der AKI darf nur durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen, die bzw. der über eine besondere Qualifikation verfügt oder eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztliche Vereinigung besitzt.
Vor der erstmaligen Verordnung ist eine Potenzialerhebung durchzuführen. Diese dient der Prüfung, ob eine Reduzierung oder eine Entwöhnung von der Beatmung oder Kanülierung möglich ist.
Für die Verordnung der AKI wird ein neues Formular eingeführt, in dem auch die Ergebnisse der Potenzialerhebung verbindlich zu dokumentieren sind.
Wichtige Informationen
Wenn die Verordnung nicht von einem solchen Arzt oder einer solchen Ärztin an die Krankenkasse kommt, kann das folgende Konsequenzen haben:
Fachliche Informationen
Zuzahlungen
Wie bei anderen gesetzlichen Leistungen beteiligen sich Versicherte anteilig an den Kosten der außerklinischen Intensivpflege.
Höhe der Zuzahlung:
Vollstationäre Pflegeeinrichtung
Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen 10 € je Kalendertag, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr.
Häusliche oder andere geeignete ambulante Versorgung
Versicherte zahlen 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr.
Abrechnungshinweise
Einreichen der Verordnungen und Rechnungen
Bitte beachten Sie: Die Abrechnung der AKI erfolgt ab dem 01.04.2025 über die BITMARCK Service GmbH als datenannehmende Stelle. Eine Rechnungsprüfung oder -bezahlung über DAVASO erfolgt nicht.
Datenannahme (DTA):
Die Abrechnungen senden Sie bitte per DTA an folgende Adresse:
IK Datenannahme: 104027544 (Bitmarck Service)
IK SBK West: 108433248
IK SBK Ost: 108223858
Einreichung der Urbelege
Per E-Mail (bei vorhandener End-to-End-Verschlüsselung):
Per Post (ohne Verschlüsselung):
SBK
80227 München
Hinweise zur Rechnungsstellung
Zur schnelleren Bearbeitung und Auszahlung bitten wir Sie, die Abrechnungen gemäß § 302 SGB V als Einzelrechnungen zu übermitteln.
Hinweis zur E-Mail-Verschlüsselung
Um die Sicherheit Ihrer E-Mail-Kommunikation zu gewährleisten, empfehlen wir die Verwendung einer verschlüsselten Verbindung. Weitere Informationen sowie die benötigten Zertifikate finden Sie unter dem folgenden
Bitte installieren Sie die dort bereitgestellten Zertifikate in Ihrem System und senden Sie uns diese ebenfalls zu, damit wir die sichere Kommunikation gemeinsam einrichten können.
Haben Sie Fragen zur Außerklinischen Intensivpflege?
Unser Team verantwortet die Versorgungs- und Beratungsangebote im Bereich der außerklinischen Intensivversorgung (-pflege) und der Palliativmedizin.
Hierzu gehört auch das Fallmanagement von Kunden mit außerklinischer Intensivpflege, Assistenzleistungen (Kindergarten- & Schulbegleitung) und SAPV, welches auf die Optimierung der Versorgungssituation der Kunden hinsichtlich der Verbesserung der Versorgungsqualität und gleichzeitig des effizienten Ressourceneinsatzes abzielt.
Die Fachberaterinnen Intensivversorgung unterstützen damit die betroffenen Kunden bzw. ihre Angehörigen in der schwierigen Lebenssituation im Umgang mit der Erkrankung.
Hierfür ist ein frühzeitiger, intensiver Kontakt zu den Kunden, Angehörigen, Pflegediensten, Ärzten und Sozialdiensten erforderlich.
Für die optimale Versorgung unserer Versicherten setzen Sie sich gern frühzeitig mit uns in Verbindung.