Leistungserbringer Außerklinischer Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine besondere Form der medizinischen Versorgung von schwerstkranken Menschen, die außerhalb eines Krankenhauses stattfindet. Sie richtet sich an Patientinnen und Patienten, die eine ständige Überwachung und Intervention durch qualifizierte Pflegefachkräfte benötigen, weil sie beispielsweise künstlich beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben. Die AKI soll die Lebensqualität der Betroffenen verbessern und ihnen eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Außerdem soll sie das Potenzial für eine Entwöhnung von der Beatmung oder Kanülierung fördern, indem sie regelmäßige ärztliche Erhebungen und Behandlungspläne vorsieht.
Aktuelle Informationen
Verträge nach § 132 l SGB V müssen gemeinsam und einheitlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. mit den Ersatzkassen abgeschlossen werden.
Strukturerhebungsbögen zur ambulanten und stationären außerklinischen Intensivpflege (AKI) bilden die Grundlage für den Abschluss eines Versorgungsvertrags.
Diese sind von Ihnen als Leistungserbringer ausgefüllt und unterschrieben mit den genannten erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den federführenden Landesverband der Krankenkassen und Ersatzkassen weiterleiten. Der Strukturerhebungsbogen gilt als Zulassungsantrag und bildet die Prüfgrundlage.
Falls Sie Interesse daran haben, Leistungen für unsere Versicherten zu erbringen und bisher noch keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, bitten wir Sie höflich, sich unverzüglich an die zuständigen vertragsschließenden Stellen zu wenden. Diese stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anfragen zu beantworten und Sie bei der Vereinbarung eines Vertrags zu unterstützen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Erteilung einer Kostenzusage ein gültiger Versorgungsvertrag gemäß den Bestimmungen des SGB V erforderlich ist.
Formulare & Anträge
Neue Formulare und Ausfüllhinweise:
Für die Verordnung nach der neuen AKI-Richtlinie gibt es drei neue Formulare:
Diese Formulare können Sie über die Kassenärztliche Vereinigung per E-Mail bestellen. Auf den Webseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der KVH
Vertragsinformationen & Richtlinien
Änderungen
Ab dem 1. November 2023 können Verordnungen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nur noch nach der neuen AKI-Richtlinie erfolgen:
Ab dem 1. Oktober 2023 gelten einige Änderungen für die außerklinische Intensivpflege (AKI). Die wichtigsten sind:
Links zu den Richtlinien
Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise
Wenn die Verordnung nicht von einem solchen Arzt oder einer solchen Ärztin an die Krankenkasse kommt, kann das folgende Konsequenzen haben:
Fachliche Informationen
Zuzahlungen
Wie bei anderen gesetzlichen Leistungen müssen sich Versicherte anteilig an den Kosten beteiligen.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und außerklinische Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen, zahlen 10 € je Kalendertag, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr.
Versicherte, die außerklinische Intensivpflege in ihrem Haushalt oder einem anderen geeigneten ambulanten Ort in Anspruch nehmen, zahlen 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.
Abrechnungshinweise
Einreichen der Verordnungen und Rechnungen
Bitte beachten Sie, dass Sie sich verpflichten, die Originalverordnungen zur Außerklinischen Intensivpflege monatlich in physischer Form bis spätestens zum Monatsende an die zentrale SBK-Adresse: SBK, 80227 München zu senden.
Bitte reichen Sie uns die Rechnungen ebenfalls an die zentrale SBK-Adresse ein.
Haben Sie Fragen zur Außerklinischen Intensivpflege?
Unser Team verantwortet die Versorgungs- und Beratungsangebote im Bereich der außerklinischen Intensivversorgung (-pflege) und der Palliativmedizin.
Hierzu gehört auch das Fallmanagement von Kunden mit außerklinischer Intensivpflege, Assistenzleistungen (Kindergarten- & Schulbegleitung) und SAPV, welches auf die Optimierung der Versorgungssituation der Kunden hinsichtlich der Verbesserung der Versorgungsqualität und gleichzeitig des effizienten Ressourceneinsatzes abzielt.
Die Fachberaterinnen Intensivversorgung unterstützen damit die betroffenen Kunden bzw. ihre Angehörigen in der schwierigen Lebenssituation im Umgang mit der Erkrankung.
Hierfür ist ein frühzeitiger, intensiver Kontakt zu den Kunden, Angehörigen, Pflegediensten, Ärzten und Sozialdiensten erforderlich.
Für die optimale Versorgung unserer Versicherten setzen Sie sich gern frühzeitig mit uns in Verbindung.