sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
EnglishLogin
Leistungserbringerportal Abrechnung Berufsfelder Berufsfelder Apotheken Heilmittel Pflegebereich Hilfsmittel Beförderungs- und Rettungsdienste Rehabilitation Pflegebereich Häusliche Krankenpflege Außerklinische Intensivpflege SAPV Zuzahlungsstatus Kontakt für Leistungserbringende
EnglishSuche
Kontakt

0800 072 572 593 00

Mo - Fr | 8 - 16 Uhr | gebührenfrei

 

Menü Leistungserbringerportal Abrechnung Berufsfelder Zuzahlungsstatus Kontakt für Leistungserbringende Berufsfelder Apotheken Heilmittel Pflegebereich Hilfsmittel Beförderungs- und Rettungsdienste Rehabilitation Pflegebereich Häusliche Krankenpflege Außerklinische Intensivpflege SAPV sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishLogin

Leistungserbringer Außerklinischer Intensivpflege

Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine besondere Form der medizinischen Versorgung von schwerstkranken Menschen, die außerhalb eines Krankenhauses stattfindet. Sie richtet sich an Patientinnen und Patienten, die eine ständige Überwachung und Intervention durch qualifizierte Pflegefachkräfte benötigen, weil sie beispielsweise künstlich beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben. Die AKI soll die Lebensqualität der Betroffenen verbessern und ihnen eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Außerdem soll sie das Potenzial für eine Entwöhnung von der Beatmung oder Kanülierung fördern, indem sie regelmäßige ärztliche Erhebungen und Behandlungspläne vorsieht.

Aktuelle Informationen

Verträge nach § 132 l SGB V müssen gemeinsam und einheitlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. mit den Ersatzkassen abgeschlossen werden.

Strukturerhebungsbögen zur ambulanten und stationären außerklinischen Intensivpflege (AKI) bilden die Grundlage für den Abschluss eines Versorgungsvertrags.
Diese sind von Ihnen als Leistungserbringer ausgefüllt und unterschrieben mit den genannten erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den federführenden Landesverband der Krankenkassen und Ersatzkassen weiterleiten. Der Strukturerhebungsbogen gilt als Zulassungsantrag und bildet die Prüfgrundlage.

Falls Sie Interesse daran haben, Leistungen für unsere Versicherten zu erbringen und bisher noch keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, bitten wir Sie höflich, sich unverzüglich an die zuständigen vertragsschließenden Stellen zu wenden. Diese stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anfragen zu beantworten und Sie bei der Vereinbarung eines Vertrags zu unterstützen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Erteilung einer Kostenzusage ein gültiger Versorgungsvertrag gemäß den Bestimmungen des SGB V erforderlich ist.

Formulare & Anträge

Neue Formulare und Ausfüllhinweise:

Für die Verordnung nach der neuen AKI-Richtlinie gibt es drei neue Formulare:

  • Muster 62A für die Potenzialerhebung
  • Muster 62B für die Verordnung
  • Muster 62C für den Behandlungsplan
  • Diese Formulare können Sie über die Kassenärztliche Vereinigung per E-Mail bestellen. Auf den Webseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der KVH https://www.kbv.de/html/60812.php finden Sie weitere Informationen und Ausfüllhinweise zu den Formularen.

    Vertragsinformationen & Richtlinien

    Änderungen

    Ab dem 1. November 2023 können Verordnungen von Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege nur noch nach der neuen AKI-Richtlinie erfolgen:

    Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von AKI

    Ab dem 1. Oktober 2023 gelten einige Änderungen für die außerklinische Intensivpflege (AKI). Die wichtigsten sind:

  • Die Verordnung der AKI muss von einem Arzt oder einer Ärztin erfolgen, der oder die über eine besondere Qualifikation verfügt oder eine Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung hat.
  • Vor der Verordnung muss eine Potenzialerhebung durchgeführt werden, um zu prüfen, ob eine Reduzierung oder Entwöhnung von der Beatmung oder Kanülierung möglich ist.
  • Für die Verordnung wird ein neues Formular eingeführt, auf dem auch die Ergebnisse der Potenzialerhebung erfasst werden.
  • Links zu den Richtlinien

  • Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie
  • Ablauf und ärztliche Qualifikation
  • Formulare und Ausfüllhinweise
  • Abrechnung und Vergütung
  • Fortbildungsangebote
  • Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands
  • Wichtige Hinweise

    Wichtige Hinweise

    Wenn die Verordnung nicht von einem solchen Arzt oder einer solchen Ärztin an die Krankenkasse kommt, kann das folgende Konsequenzen haben:

  • Die SBK kann die Verordnung ablehnen oder zurückweisen, wenn sie nicht den formalen Anforderungen entspricht oder wenn sie Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit oder Eignung der AKI hat.
  • Die SBK kann die Verordnung nur befristet genehmigen, bis eine neue Verordnung von einem qualifizierten Arzt oder einer qualifizierten Ärztin vorliegt
  • Die SBK kann die Verordnung nur teilweise genehmigen, wenn sie zum Beispiel den Umfang oder die Dauer der AKI für zu hoch hält.
  • Die SBK kann die Verordnung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) weiterleiten, um eine unabhängige Begutachtung zu veranlassen.
  • Die SBK kann die Kosten für die AKI nicht oder nur teilweise übernehmen, wenn sie die Leistung für unwirtschaftlich hält.
  • Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich vor der Verordnung der AKI über die Voraussetzungen und den Ablauf informieren. Sie können sich dazu an Ihre Kassenärztliche Vereinigung wenden oder die Webseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) besuchen.
  • Fachliche Informationen

    Zuzahlungen

    Wie bei anderen gesetzlichen Leistungen müssen sich Versicherte anteilig an den Kosten beteiligen.

    Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und außerklinische Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen, zahlen 10 € je Kalendertag, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr.

    Versicherte, die außerklinische Intensivpflege in ihrem Haushalt oder einem anderen geeigneten ambulanten Ort in Anspruch nehmen, zahlen 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.

    Abrechnungshinweise

    Einreichen der Verordnungen und Rechnungen

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich verpflichten, die Originalverordnungen zur Außerklinischen Intensivpflege monatlich in physischer Form bis spätestens zum Monatsende an die zentrale SBK-Adresse: SBK, 80227 München zu senden. 

    Bitte reichen Sie uns die Rechnungen ebenfalls an die zentrale SBK-Adresse ein.

    Haben Sie Fragen zur Außerklinischen Intensivpflege?

    Unser Team verantwortet die Versorgungs- und Beratungsangebote im Bereich der außerklinischen Intensivversorgung (-pflege) und der Palliativmedizin.

    Hierzu gehört auch das Fallmanagement von Kunden mit außerklinischer Intensivpflege, Assistenzleistungen (Kindergarten- & Schulbegleitung) und SAPV, welches auf die Optimierung der Versorgungssituation der Kunden hinsichtlich der Verbesserung der Versorgungsqualität und gleichzeitig des effizienten Ressourceneinsatzes abzielt.

    Die Fachberaterinnen Intensivversorgung unterstützen damit die betroffenen Kunden bzw. ihre Angehörigen in der schwierigen Lebenssituation im Umgang mit der Erkrankung.

    Hierfür ist ein frühzeitiger, intensiver Kontakt zu den Kunden, Angehörigen, Pflegediensten, Ärzten und Sozialdiensten erforderlich.

    Für die optimale Versorgung unserer Versicherten setzen Sie sich gern frühzeitig mit uns in Verbindung.

    0800 072 572 593 00

    Mo - Fr | 8 - 16 Uhr | gebührenfrei

     

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    Instagram
    YouTube
    X
    LinkedIn
    XING
    TikTok
    KontaktFür VersicherteKundenberater-SucheGeschäftsstellen-SucheLeistungserbringendeArbeitgeberserviceMitglied werdenMitgliedsantragSBK empfehlenAuszeichnungenIm BerufMit FamilieAusbildungStudiumSelbstständigkeitBeratung & LeistungenAnträge & FormulareAlternative MedizinAuslandBeratung & ServicesGesundheit & BehandlungPflegeSchwangerschaft & FamilieVorsorge & PräventionZahngesundheitÜber Meine SBKLoginHäufige FragenNutzungsbedingungenUnternehmenÜber unsKarriereAktuelle Berichte und ZahlenAusschreibungenVerwaltungsratVorstandPresse
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern