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Leistungserbringer Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben nach § 37b SGB V Anspruch auf SAPV. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Fachliche Informationen

Was ist SAPV?

Die SAPV wird als Team-Leistung erbracht, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten (Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner). Versicherte in stationären Hospizen haben einen Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Die SAPV wird entsprechend des individuellen Bedarfs als Beratungsleistung, Koordination der Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung erbracht. Die SAPV beinhaltet zum Beispiel die Koordination der spezialisierten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung, Symptomlinderung, palliativmedizinische Maßnahmen, spezialisierte palliativpflegerische Leistungen, Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft, etc.

Wer hat Anspruch?

Für Palliativversorgungen kann eine spezifische Zielgruppe nicht bestimmt werden. Die Leistungen können von Kindern bis zu Erwachsenen in hohem Alter in Anspruch genommen werden.
Versicherte haben Anspruch auf SAPV, wenn

  • sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und dadurch ihre Lebenserwartung auf nur wenige Wochen und Monate begrenzt ist,
  • bei denen nach ärztlichem Ermessen kurative Maßnahmen nicht mehr indiziert bzw. von den Versicherten nicht mehr gewünscht sind,
  • die unter Berücksichtigung der in der SAPV-RL genannten Ziele (vgl. § 4 SAPV-Richtlinie) eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen in der häuslichen Umgebung der Versicherten erbracht werden kann und
  • von denen diese Versorgung gewünscht wird.
  • Dokumentationspflichten SAPV/SAPPV Leistungserbringende

    a) Assessment

    Das Assessment spiegelt die Situation des Versicherten wieder, u.a. das aktuelle Symptomgeschehen sowie dessen Schwere und Verlauf.
    Das Assessment erfolgt:

  • beim Erstbesuch,
  • im Zusammenhang mit einer Folgeverordnung, ggf. auch Erstverordnung,
  • sofern sich Änderungen im Versorgungsumfang des Versicherten (z. B. auch bei einer Rückführung in die allgemeine Palliativversorgung) ergeben und
  • auf Anforderung der Krankenkasse und ggf. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
  • b) Patientendokumentation

    bestehend aus:

  • Versichertenstammblatt: Aufklärung des Versicherten/der Angehörigen
  • Behandlungsplanung, Durchführungsnachweis,
  • Notfallplanung (vorausschauende Medikation, Maßnahmenplanung),
  • Befunde/ärztliches Verordnungsblatt, Berichtebogen (Beurteilung der eingeleiteten Maßnahmen)

  • Krisenbogen mit Beschreibung des aktuellen Gesundheitszustandes
  • Medikamentenplan
  • Überleitungsbogen (z. B. für das Krankenhaus), bei Bedarf: z. B. Wundprotokoll, Lagerungs- / Bewegungsplan, Ernährungsprotokolle und Trinkpläne, Vitalzeichenblatt
  • Inhalt und Umfang der Leistungen

    Die Tätigkeit des SAPV/SAPPV-Leistungserbringers umfasst den speziellen ärztlichen, pflegerischen, psychosozialen und besonderen zeitlichen, organisatorischen, koordinativen und kommunikativen Aufwand, der für die Versorgung der anspruchsberechtigten Versicherten erforderlich ist. Sie wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt (keine Zuzahlung des Versicherten!). Die SAPV/SAPPV wird dem aktuellen patientenindividuellen Versorgungsbedarf entsprechend als:

    Beratungsleistung

  • Telefonat bzw. persönliches Gespräch (mit Patienten, Angehörigen oder Leistungserbringer)
  • Dokumentation und Evaluation
  • Koordination der Versorgung

  • Direkter persönlicher Kontakt (mit Patienten, Angehörigen)
  • Ressourcenfokussierte Versorgungsplanung
  • Assessment
  • Beratung für Therapie und Notfallplanung
  • Vernetzung mit ambulanten u. stationären Leistungserbringern
  • Dokumentation und Evaluation
  • Additiv unterstützende Teilversorgung

  • Beratungs- uns Koordinationsleistungen
  • Hausbesuche
  • Einzelne Leistungen gemäß SAPV-Richtlinie (behandlungspflegerische Maßnahmen und/oder palliativmedizinische, ärztliche Maßnahmen)
  • 24- Stundenbereitschaft für verordnete Leistungen
  • Dokumentation und Evaluation
  • oder

    vollständige Versorgung

  • Beratungs- uns Koordinationsleistungen
  • 24- Stundenbereitschaft
  • Hausbesuche
  • Bei Bedarf alle Leistungen gemäß SAPV-Richtlinie (behandlungspflegerische Maßnahmen und palliativmedizinische, ärztliche Maßnahmen)
  • Dokumentation und Evaluation
  • erbracht. 

    Angehörige werden soweit wie möglich in die Pflege einbezogen.

    Vertragsinformationen & Richtlinien

    Vorgaben zur Verordnung der SAPV

    Die Leistung der SAPV ist von einem Vertragsarzt oder einem Krankenhausarzt zu verordnen. Für die Verordnung ist das Vordruckmuster 63 zu verwenden. Hier sind die Erläuterungen zum Muster 63 hinterlegt.

    Einzelheiten zur Verordnung und zum Leistungsanspruch sowie zur Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten sowie den SAPV-Leistungserbringern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Richtlinie zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geregelt.

    Richtlinie zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung 

    Aufgrund häufiger Fragestellungen aus der Praxis zur Auslegung der SAPV-Richtlinie, hat die Fachkonferenz Pflege einen Fragen-Antwort-Katalog erstellt. Der Medizinischen Dienst (MD) Gemeinschaft wird der Katalog zur Verfügung gestellt. Ansonsten handelt es sich um ein GKV-internes Dokument.

    Der Medizinische Dienst Bund hat eine aktuelle SAPV-Begutachtungsanleitung erstellt. Ziel ist die Umsetzung einer einheitlichen Anwendung für die Begutachtung.

    Dokumente und Links

  • Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) vom 26.10.2022
  • Anlage I zum Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von SAPV - Strukturerhebungsbogen
  • Anlage II zum Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von SAPV-KJ - Behandlungsplan
  • Anlage III zum Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von SAPV-KJ - Ergebnisbericht
  • Anlage IV zum Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von SAPV - Leistungsnachweis
  • Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung vom 04.02.2019
  • Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie
  • Muster 63 – Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
  • Erläuterung zu Muster 63
  • Abrechnungshinweise

    Die Abrechnungsunterlagen nach § 132d SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung sind - wie bereits im Genehmigungsschreiben mitgeteilt - an folgende Adresse zu senden:

    DAVASO GmbH
    c/o Siemens Betriebskrankenkasse
    Gärtnerweg 12
    04425 Taucha

    Weitere Informationen zum Thema Abrechnung finden Sie hier.

    Haben Sie Fragen zur SAPV?

    Unser Team verantwortet die Versorgungs- und Beratungsangebote im Bereich der außerklinischen Intensivversorgung (-pflege) und der Palliativmedizin.

    Hierzu gehört auch das Fallmanagement von Kunden mit außerklinischer Intensivpflege, Assistenzleistungen (Kindergarten- & Schulbegleitung) und SAPV, welches auf die Optimierung der Versorgungssituation der Kunden hinsichtlich der Verbesserung der Versorgungsqualität und gleichzeitig des effizienten Ressourceneinsatzes abzielt.

    Die Fachberaterinnen Intensivversorgung unterstützen damit die betroffenen Kunden bzw. ihre Angehörigen in der schwierigen Lebenssituation im Umgang mit der Erkrankung.

    Hierfür ist ein frühzeitiger, intensiver Kontakt zu den Kunden, Angehörigen, Pflegediensten, Ärzten und Sozialdiensten erforderlich.

    Für die optimale Versorgung unserer Versicherten setzen Sie sich gern frühzeitig mit uns in Verbindung.

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