Leistungserbringer Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben nach § 37b SGB V Anspruch auf SAPV. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Fachliche Informationen
Was ist SAPV?
Die SAPV wird als Team-Leistung erbracht, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten (Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner). Versicherte in stationären Hospizen haben einen Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Die SAPV wird entsprechend des individuellen Bedarfs als Beratungsleistung, Koordination der Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung erbracht. Die SAPV beinhaltet zum Beispiel die Koordination der spezialisierten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung, Symptomlinderung, palliativmedizinische Maßnahmen, spezialisierte palliativpflegerische Leistungen, Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft, etc.
Wer hat Anspruch?
Für Palliativversorgungen kann eine spezifische Zielgruppe nicht bestimmt werden. Die Leistungen können von Kindern bis zu Erwachsenen in hohem Alter in Anspruch genommen werden.
Versicherte haben Anspruch auf SAPV, wenn
Dokumentationspflichten SAPV/SAPPV Leistungserbringende
a) Assessment
Das Assessment spiegelt die Situation des Versicherten wieder, u.a. das aktuelle Symptomgeschehen sowie dessen Schwere und Verlauf.
Das Assessment erfolgt:
b) Patientendokumentation
bestehend aus:
Befunde/ärztliches Verordnungsblatt, Berichtebogen (Beurteilung der eingeleiteten Maßnahmen)
Inhalt und Umfang der Leistungen
Die Tätigkeit des SAPV/SAPPV-Leistungserbringers umfasst den speziellen ärztlichen, pflegerischen, psychosozialen und besonderen zeitlichen, organisatorischen, koordinativen und kommunikativen Aufwand, der für die Versorgung der anspruchsberechtigten Versicherten erforderlich ist. Sie wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt (keine Zuzahlung des Versicherten!). Die SAPV/SAPPV wird dem aktuellen patientenindividuellen Versorgungsbedarf entsprechend als:
Beratungsleistung
Koordination der Versorgung
Additiv unterstützende Teilversorgung
oder
vollständige Versorgung
erbracht.
Angehörige werden soweit wie möglich in die Pflege einbezogen.
Vertragsinformationen & Richtlinien
Vorgaben zur Verordnung der SAPV
Die Leistung der SAPV ist von einem Vertragsarzt oder einem Krankenhausarzt zu verordnen. Für die Verordnung ist das
Einzelheiten zur Verordnung und zum Leistungsanspruch sowie zur Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten sowie den SAPV-Leistungserbringern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Richtlinie zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geregelt.
Aufgrund häufiger Fragestellungen aus der Praxis zur Auslegung der SAPV-Richtlinie, hat die Fachkonferenz Pflege einen
Der Medizinische Dienst Bund hat eine aktuelle
Dokumente und Links
Abrechnungshinweise
Die Abrechnungsunterlagen nach § 132d SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung sind - wie bereits im Genehmigungsschreiben mitgeteilt - an folgende Adresse zu senden:
DAVASO GmbH
c/o Siemens Betriebskrankenkasse
Gärtnerweg 12
04425 Taucha
Weitere Informationen zum Thema Abrechnung finden Sie
Haben Sie Fragen zur SAPV?
Unser Team verantwortet die Versorgungs- und Beratungsangebote im Bereich der außerklinischen Intensivversorgung (-pflege) und der Palliativmedizin.
Hierzu gehört auch das Fallmanagement von Kunden mit außerklinischer Intensivpflege, Assistenzleistungen (Kindergarten- & Schulbegleitung) und SAPV, welches auf die Optimierung der Versorgungssituation der Kunden hinsichtlich der Verbesserung der Versorgungsqualität und gleichzeitig des effizienten Ressourceneinsatzes abzielt.
Die Fachberaterinnen Intensivversorgung unterstützen damit die betroffenen Kunden bzw. ihre Angehörigen in der schwierigen Lebenssituation im Umgang mit der Erkrankung.
Hierfür ist ein frühzeitiger, intensiver Kontakt zu den Kunden, Angehörigen, Pflegediensten, Ärzten und Sozialdiensten erforderlich.
Für die optimale Versorgung unserer Versicherten setzen Sie sich gern frühzeitig mit uns in Verbindung.