Leistungserbringer Stationärer Pflege
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen für eine reibungslose und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der SBK.
Formulare & Anträge
Bitte senden Sie uns für Hospizleistungen einen entsprechenden Antrag zu.
Leistungen der Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege können grundsätzlich auch ohne vorherigen Antrag abgerechnet werden.
Abrechnungshinweise
Je nach stationärer Pflegeleistung erfolgt die Abrechnung entweder über DAVASO oder direkt über uns:
- Rechnungen für die vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI*
- Rechnungen für den Leistungszuschlag zum Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege nach § 43c SGB XI
- Stationäre Hospizleistungen
* Wir bitten Sie, uns im Bereich der vollstationären Pflege ausschließlich die folgenden Rechnungen zu übermitteln:
Die Regelungen zum Rechnungsversand sind grundsätzlich auch Gegenstand der Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI und der Pflegesatzvereinbarung nach § 85 SGB XI.
Durch den Verzicht auf vermeidbare Rechnungen wird der gesamte Abrechnungsprozess effizienter gestaltet. Das spart nicht nur Zeit und personelle Ressourcen auf Seiten der Pflegekassen, sondern auch in Ihrer Einrichtung.