Leistungserbringer Stationärer Pflege
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen für eine reibungslose und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der SBK.
Formulare & Anträge
Bitte senden Sie uns für Hospizleistungen einen entsprechenden Antrag zu.
Leistungen der Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege können grundsätzlich auch ohne vorherigen Antrag abgerechnet werden.
Abrechnungshinweise
Je nach stationärer Pflegeleistung erfolgt die Abrechnung entweder über
Über IQVIA HSS:
Abrechnung der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
Über die SBK bei:
* Wir bitten Sie, uns im Bereich der vollstationären Pflege ausschließlich die folgenden Rechnungen zu übermitteln:
Die Regelungen zum Rechnungsversand sind grundsätzlich auch Gegenstand der Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI und der Pflegesatzvereinbarung nach § 85 SGB XI.
Durch den Verzicht auf vermeidbare Rechnungen wird der gesamte Abrechnungsprozess effizienter gestaltet. Das spart nicht nur Zeit und personelle Ressourcen auf Seiten der Pflegekassen, sondern auch in Ihrer Einrichtung.
Überweisung und Korrekturen bei vollstationärer Pflege
Die Überweisung der Leistungen erfolgt jeweils zum 15. eines Monats. Als Verwendungszweck geben wir grundsätzlich die Partner-ID der pflegebedürftigen Person an. Sofern Sie in Ihrer Einrichtung mit eigenen Debitorennummern arbeiten, teilen Sie uns diese bitte mit, damit wir diese bei der Überweisung berücksichtigen können.
Vergütungsänderungen und Korrekturen
Die Vergütungsdaten werden bei der SBK automatisiert auf Basis einer Vertragsdatenbank verarbeitet. Vergütungsänderungen werden automatisch übernommen.
Bitte beachten Sie, dass uns rückwirkende Änderungen von Vergütungsvereinbarungen verfahrenstechnisch nicht unmittelbar zur Verfügung stehen. Es kann bis zu vier Monate dauern, bis diese verarbeitet werden können.
Erforderliche Nachberechnungen und Korrekturen werden automatisiert verarbeitet. Die daraus entstehenden Differenzbeträge werden zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst und mit der nächsten Überweisung berücksichtigt.
Eine Überweisung kann dadurch Korrekturen aus mehreren Abrechnungszeiträumen enthalten. Die angegebene Monatsbezeichnung kann daher von den tatsächlich korrigierten Zeiträumen abweichen.