Leistungserbringer von Rehabilitationsmaßnahmen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur reibungslosen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Rehabilitationseinrichtungen mit der SBK.
Aktuelle Informationen
Datenaustauschverfahren
seit Juli 2021 | Das Datenaustauschverfahren TP4b wurde für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen verpflichtend eingeführt. |
ab Mai 2025 | Ab 01.05.2025 wird der Datenaustauschverfahren DA AR Antrag für die Übermittlung der Anträge zur Anschlussrehabilitation verpflichtend eingeführt. |
ab Juli 2025 | Ab 01.07.2025 sollen ambulante Rehamaßnahmen auch verpflichtend am Datenaustauschverfahren TP4b teilnehmen. |
Allgemeines
Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen. Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen können ambulant oder stationär erfolgen; sie können am Wohnort (bei einer mobilen Rehabilitation sogar in der Wohnung der zu rehabilitierenden Person oder auch zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung), in einer anerkannten Rehabilitationsklinik oder in einer stationären Vorsorgeeinrichtung geleistet werden.
Formulare & Anträge
Anschlussheilbehandlung
Die Beantragung einer Anschlussreha besteht aus zwei Formularen, dem Antrags- und dem ärztlichen Befundbericht.
Das Antragsformular einer Anschlussheilbehandlung finden Sie
Den Ärztlichen Befundbericht finden Sie
Medizinische Reha aus der Häuslichkeit
Die Verordnung zur Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen finden Sie
Abrechnungshinweise
Abrechnung/ Datenaustausch mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach §301 Abs. 4 SGB V
Sie möchten am Datenaustauschverfahren teilnehmen? Dann senden Sie bitte folgende Informationen an diese e-mail:
Die Anmeldung bei der Bitmarck ist zwingend erforderlich.
Sind Sie bereits bei der Bitmarck angemeldet? Wenn nein,
Hier erhalten Sie unsere Daten: