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Ab ins Ausland: Sabbatical, Au-Pair und Co.

Möglichkeiten und Tipps für einen Auslandsaufenthalt

Artikel nach Kategorien filtern #Sommer #Work-Life-Balance #Ausland #Reise #Job #Krankenversicherung

Eine Zeit im Ausland ist immer etwas Besonderes. Sie erweitert buchstäblich den Horizont und kann die Perspektive verändern. Reisen in ferne Länder stellen uns manchmal vor neue Herausforderungen – eine Chance, über sich selbst hinauszuwachsen und den eigenen Charakter näher kennenzulernen. Manche Menschen möchten deshalb gerne mehr als einen Urlaub in der Ferne verbringen. Wir stellen Ihnen vier Möglichkeiten für einen längeren Auslandsaufenthalt vor.

Inhaltsverzeichnis:

  • Sabbatical: Pause vom Job
  • Workation: Arbeiten unter Palmen
  • Auslandssemester: Studieren in der Ferne
  • Au-pair: zu Hause bei einer Gastfamilie
  • Sabbatical: Pause vom Job

    Einfach mal auf Pause drücken, den Berufsalltag hinter sich lassen und neue Kraft tanken: Das ist der Gedanke hinter einem Sabbatical. Während des Sabbatjahrs bleiben Sie weiterhin angestellt – entweder mit oder ohne Lohnfortzahlung. Dies hat den Vorteil, dass Sie nach der Auszeit wieder bequem in Ihren alten Job zurückkehren können.

    Ein Sabbatical ist für alle Berufstätigen geeignet.

    Ob eine Sprachreise in Italien oder Wandern in der Schweiz: Während eines Sabbaticals können Sie Ihre Zeit ganz nach Ihren Wünschen gestalten. Was Sie mit Ihrem Arbeitgeber allerdings abklären müssen, ist die rechtliche Situation. Nehmen Sie die Auszeit als unbezahlten Urlaub oder zum Beispiel über ein Arbeitszeitguthaben? Auch die Länge des Sabbaticals wird vorab festgelegt. Oft dauert es ein Jahr, aber längere oder kürzere Zeiten sind ebenfalls möglich.

     

    Wie Sie während eines Sabbaticals abgesichert sind, hängt davon ab, welches Modell Sie wählen:

  • Vorheriger Lohnverzicht
    Während einer längeren Ansparphase lassen Sie sich nur einen Teil Ihres Lohns auszahlen. Das angesparte Gehalt wird Ihnen während des Sabbaticals ausgezahlt. So behalten Sie Ihren Versicherungsschutz. Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung laufen weiter.
  • Unbezahlte Freistellung
    Während des Sabbaticals bleiben Sie zwar angestellt, bekommen aber kein Gehalt. Jetzt handelt es sich um ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Das heißt, Sie müssen sich selbst um Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung kümmern. Mehr zur freiwilligen Versicherung bei uns erfahren Sie hier
  • Sonderurlaub
    Dieses Modell eignet sich nur für kürzere Auszeiten. Sie nehmen einen unbezahlten Sonderurlaub, der nicht länger als vier Wochen dauern darf. Dies hat den Vorteil, dass die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin gezahlt werden. Wenn Sie Ihren Jahresurlaub dranhängen, wird sogar eine längere Auszeit möglich.
  • Arbeitszeitguthaben
    Viele Unternehmen bieten Arbeitszeitkonten an. Hier können Sie über mehrere Jahre Überstunden ansparen und diese während des Sabbaticals abbauen. Sie bleiben weiterhin angestellt und der Arbeitgeber zahlt alle Sozialversicherungsbeiträge.
  • Überlegen Sie sich vorher, wie Sie Ihr Sabbatical verbringen möchten. Was möchten Sie erleben? Wofür möchten Sie die Zeit nutzen? Möchten Sie etwas Neues lernen oder sportlich aktiv sein? Denken Sie auch an den Wiedereinstieg in den Job und bereiten Sie sich in den letzten Monaten und Wochen gedanklich darauf vor.

    Workation: Arbeiten unter Palmen

    Der Begriff Workation setzt sich aus den englischen Wörtern work und vacation zusammen. Der Gedanke dahinter ist, die Arbeit an einen schönen Ort mitzunehmen. Der große Vorteil: Sie können reisen, ohne sich dafür Urlaub zu nehmen. Eine Workation ist eine tolle Möglichkeit, um in der Ferne neue Erfahrungen zu sammeln und Kraft zu tanken.

    Eine Workation ist für alle Berufsfelder geeignet, bei denen ein ortsunabhängiges Arbeiten möglich ist.

    Wenn Sie eine Workation machen wollen, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber. Denn wie beim Sabbatical gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Workation. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber klären Sie alle wichtigen Details Ihres Auslandsaufenthalts: In welchem Land möchten Sie arbeiten? Für wie lange? Gibt es vor Ort eine zuverlässige Internetverbindung? Wie bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Kolleginnen und Kollegen? Gibt es Unterschiede bezüglich der Zeitzone?

    Wie Sie während einer Workation abgesichert sind, hängt davon ab, in welchem Land Sie die Zeit verbringen:

    Sozialversicherungsbeiträge
    Besonders beliebt sind Workations innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Der Grund: Bei einer Workation in diesen Regionen bleiben Sie weiterhin in Deutschland sozialversichert. Ihr Arbeitgeber muss dafür eine so genannte A1-Bescheinigung beantragen. Sie gilt für maximal 24 Monate. Damit bleiben Sie in der deutschen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei Workations in anderen Ländern könnte es zu einer doppelten Beitragspflicht kommen.

    Aufenthaltsgenehmigung
    Wenn Sie sich für eine Workation innerhalb der EU entscheiden, benötigen Sie keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung. In allen anderen Fällen kommt es auf die Bestimmungen im Zielland an.  Weitere Infos zur Rechtslage finden Sie auf den Seiten der IHK Düsseldorf.

    Steuer
    Je nachdem, wie lange Sie im Ausland arbeiten, kann die Workation Einfluss auf Ihre Steuer haben. Grundsätzlich gilt: Arbeiten Sie weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland, sind Sie nur in Deutschland steuerpflichtig. Bei 183 Tagen oder mehr im Jahr könnte eine Lohnsteuerpflicht in dem Land entstehen. In diesen Fällen wird individuell geprüft, wo Sie Ihre Steuer abführen müssen. Die 183-Tage-Regelung gilt nur für Länder, mit denen Deutschland ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

    An einem Ferienort zu arbeiten, kann sehr motivierend sein. Gleichzeitig ist es verführerisch, wenn es in direkter Nähe so viel Spannendes zu sehen gibt. Daher sollten Sie sich vorher genau überlegen, ob eine Workation das Richtige für Sie ist. Feste Arbeitszeiten und Routinen oder Organisationstechniken können Ihnen dabei helfen, Arbeit und Freizeit voneinander zu trennen.

    Auch in der Ferne gut versorgt

    Mit der Auslandsreiseversicherung

    Eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können auch im Ausland passieren. Damit Sie rundum versorgt sind, empfehlen wir eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung. Hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten und spezialisierte Angebote. Ob die Versicherung für Ihren Auslandstrip am besten geeignet ist, wird im Einzelfall genau geprüft.

    Ob während der lang geplanten Ferienreise in die USA oder auf dem spontanen Kurztrip in eine der europäischen Hauptstädte: Bei unserem Partner ERGO Krankenversicherung AG erhalten Sie als SBK-Mitglied exklusiv 10 % Rabatt.

    Ihre Vorteile:

  • bis zu zehn Wochen weltweiter Versicherungsschutz
  • 100 % Kostenübernahme der medizinisch sofort notwendigen Leistungen
  • Fahrkosten zur nächstgelegenen und medizinisch geeigneten Ärztin bzw. zum nächstgelegenen und medizinisch geeigneten Arzt oder Krankenhaus im Ausland
  • ​​​​​​​medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nach Deutschland
  • Alles Weitere zu diesem Angebot erfahren Sie hier.

    Auslandssemester: Studieren in der Ferne

    Andere Kulturen und neue Menschen kennenlernen, sich sprachlich verbessern und fremde Orte erkunden: Ein Auslandssemester hat viele Vorteile. Während dieser Zeit bleiben Sie an Ihrer deutschen Hochschule eingeschrieben, besuchen aber für ein Semester Kurse an einer ausländischen Uni. Eine andere Möglichkeit für einen längeren Auslandsaufenthalt ist ein Urlaubssemester: Hier pausieren Sie Ihr Studium – und können in dieser Zeit ganz nach Ihren Wünschen auf Reisen gehen.

    Ein Auslandssemester eignet sich für Studierende, die offen sind für neue Perspektiven und andere Kulturen und ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern möchten.

    Grundsätzlich sollte ein Auslandssemester mindestens 1,5 Jahre im Voraus geplant werden. Hilfe bei der Organisation bekommen Sie vom Auslandsbüro Ihrer Hochschule. Es gibt verschiedene Stiftungen und Förderorganisationen, die Auslandssemester unterstützen. Beispiele sind das Erasmus-Programm und der Deutsche Akademischer Auslandsdienst (DAAD).

    Beim Studium innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sind Sie auch weiterhin gesetzlich krankenversichert. Das gilt allerdings nur, wenn Sie während der Zeit an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Allerdings sind die Leistungen der Krankenkassen im europäischen Ausland gesetzlich beschränkt und bieten keinen weltweiten Schutz. Daher empfehlen wir Ihnen sich zusätzlich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung abzusichern. Hier gibt es Angebote speziell für Studierende im Ausland. Weitere Infos rund um Studium und Krankenversicherung finden Sie hier.

     

    Achten Sie schon bei der Wahl der ausländischen Hochschule darauf, dass diese auch die passenden Kurse im Angebot hat. Über Ihre geplanten Studienleistungen können Sie ein so genanntes Learning Agreement mit Ihrer Heimathochschule abschließen. Dabei verpflichtet sich Ihre Hochschule, alle auf dem Dokument gelisteten Kurse anzuerkennen, sofern Sie diese besuchen.

    Au-pair: zu Hause bei einer Gastfamilie

    Ein Au-pair-Aufenthalt ist eine optimale Gelegenheit, ein fremdes Land kennenzulernen und neue Erfahrungen zu sammeln. Beliebt sind Au-pair-Stellen vor allem als Auslandsaufenthalt nach dem Abitur.

    Eine Au-pair-Stelle eignet sich für Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die Erfahrungen im Umgang mit Kindern haben und offen für fremde Kulturen sind.

    Als Au-pair leben Sie in einer Gastfamilie im Ausland, kümmern sich um die Kinder und übernehmen kleine Aufgaben im Haushalt. Im Gegenzug bekommen Sie von der Gastfamilie Verpflegung, Unterkunft und ein Taschengeld. Ein Au-pair-Aufenthalt dauert meistens sechs bis zwölf Monate. Es sind aber auch kürzere Zeiten möglich.

    Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sind Sie auch weiterhin gesetzlich krankenversichert. Sie benötigen nur Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Allerdings sind die Leistungen der Krankenkassen im europäischen Ausland gesetzlich beschränkt und bieten keinen weltweiten Schutz. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen. Daher raten wir Ihnen, sich zusätzlich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung abzusichern. Hier gibt es spezielle Au-pair-Versicherungen mit umfangreichem Schutz.

    Grundsätzlich ist es möglich, einen Au-pair-Aufenthalt selbst zu organisieren. Damit Sie und Ihre Gastfamilie richtig abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen jedoch eine Vermittlungsagentur. In einigen Ländern wie den USA ist diese sogar Pflicht. Verschiedene Vereine wie die Gütegemeinschaft Au pair e. V. oder Au-pair Society e. V. helfen bei der Suche nach der passenden Agentur.

     

    Fragen Sie die SBK-Auslandsberatung

    Die SBK-Auslandsberatung berät Sie umfassend und individuell zu Reisen weltweit. Auch wenn Sie einen längeren Studien- oder Jobaufenthalt ins Auge fassen, ist unser Expertenteam zur Stelle. Ein Anruf genügt: 0800 072 572 570 90 – innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

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