Für die Gesundheit: App auf Rezept

Das Digitale-Versorgung-Gesetz erlaubt es Ärzten, Patienten digitale Gesundheitsanwendungen zu verschreiben.

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Digitale Tagebücher für Diabetiker, Schlaf-Tracker oder digitale Anwendungen für Bluthochdruck-Patienten: Immer mehr Menschen nutzen Gesundheits-Apps. Diese werden auch digitale Gesundheitsanwendungen genannt. Zukünftig sollen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ausgewählte digitale Gesundheitsanwendungen tragen. Die Grundlage dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das seit Ende 2019 in Kraft ist.

Patienten haben demnach einen gesetzlichen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in ein Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen worden sind und die entweder nach Verordnung des behandelnden Arztes, des behandelnden Psychotherapeuten oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden.
Erstattungsfähig werden nur diejenigen digitalen Gesundheitsanwendungen sein, die den im Gesetz festgelegten Anforderungen entsprechen und in einem Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt werden.

Weil derzeit noch keine digitalen Gesundheitsanwendungen im Verzeichnis des BfArM aufgelistet sind und weitere Punkte offen sind, sind die Voraussetzungen im Moment noch nicht erfüllt. Es gibt mit Stand April 2020 somit noch keine digitalen Gesundheitsanwendungen bzw. Gesundheits-Apps, die im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetz von Krankenkassen übernommen werden können. Sobald digitale Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis des BfArM aufgenommen worden sind, werden wir Ihnen diese selbstverständlich zugänglich machen.

Aktuelle Informationen finden Sie unter sbk.org/digitale-angebote.
 

Bei der SBK sind digitale Gesundheitsanwendungen bereits jetzt verfügbar

Auch wenn digitale Gesundheitsanwendungen im Rahmen des Gesetzes noch nicht zur Verfügung stehen, können SBK-Kunden schon jetzt exklusive digitale Versorgungsangebote nutzen:

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