Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was erfährt der Arbeitgeber durch die Krankschreibung?
Arbeitsunfähig? Was Versicherte wissen müssen und was der Arbeitgeber durch das Attest erfährt.

Zahlen, Codes, verschiedene Begriffe – vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt, was eigentlich auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, steht? Und welchen der gelben Zettel müssen Sie als Patient wo abgeben?
Grundsätzlich darf eine Arbeitsunfähigkeit, umgangssprachlich Krankschreibung genannt, nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung bescheinigt werden. Zudem bekommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Versicherter, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
Bescheinigung für den Arbeitgeber
Die Bescheinigung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil ist für die Krankenkasse, der zweite für den Arbeitgeber bestimmt. Laut Gesetzgeber muss die Krankschreibung spätestens nach drei Tagen beim Arbeitgeber vorliegen. Allerdings kann dieser andere Fristen verlangen. Meistens ist dieser Punkt im Arbeitsvertrag geregelt. Mittlerweile ist vielfach üblich, dass die Bescheinigung am ersten Krankheitstag vom Arbeitgeber verlangt wird. Übrigens: Auf dem Teil der Bescheinigung, die der Arbeitgeber erhält, ist die Diagnose nicht sichtbar.
Bescheinigung für die Krankenkasse
Den Teil der Bescheinigung, der für die Krankenkasse bestimmt ist, senden Sie bitte innerhalb einer Woche an Ihre Krankenkasse. Mit der
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Worüber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert
Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum
Diese Angaben entsprechen den Daten, die auf der Gesundheitskarte gespeichert sind.
Status
Erstbescheinigung/Folgebescheinigung
Stellt ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erstmals wegen einer Erkrankung aus, kreuzt er das Feld „Erstbescheinigung“ an. Ein Kreuz wird bei „Folgebescheinigung“ gesetzt, wenn eine AU wegen derselben Krankheit erneut ausgestellt wird. Tritt eine neue Erkrankung auf und war der Arbeitnehmer zwischenzeitlich wieder gesund, wenn auch nur kurzfristig, kreuzt der Arzt „Erstbescheinigung“ an.
Arbeitsunfall/Arbeitsunfallfolgen/Berufskrankheit
Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit darf der Hausarzt keine AU ausstellen, dies müssen dann Ärzte der Berufsgenossenschaft tun.
Beginn der Arbeitsunfähigkeit
In der Zeile „arbeitsunfähig seit ...“ trägt der Arzt ein, von welchem Tag an Arbeitsunfähigkeit besteht.
Voraussichtlicher Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
In das Kästchen „Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich ...“ setzt der Arzt das Datum ein, bis zu dem der Versicherte aufgrund des erhobenen ärztlichen Befundes arbeitsunfähig sein wird. Dabei zählen Samstage, Sonntage, Feiertage, Urlaubstage oder arbeitsfreie Tagen aufgrund einer flexiblen Arbeitszeitregelung (sogenannte Brückentage) ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit.
Feststellungsdatum
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf weder vor- noch rückdatiert werden. Der Arzt muss genau den Tag eintragen, an dem er die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.
Diagnose
In diesem Feld trägt der Arzt die Diagnose in Form der international gebräuchlichen ICD-Codes ein.
Versorgungsleiden (BVG)
Dies kreuzt der Arzt an, wenn es sich bei der Diagnose um ein nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) anerkanntes Leiden handelt, zum Beispiel Kriegs-, Wehroder Zivildienstbeschädigung oder gesund heitliche Schäden als Opfer von Gewalttaten.
MDK
Falls der Arzt zum Beispiel eine medizinische Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen für erforderlich hält, wird dies an dieser Stelle vermerkt.
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