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Bekanntmachungen SBK LEBEN 1/2022

Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen des SBK LEBEN 1/2022.

Artikel nach Kategorien filtern #SBK LEBEN

Vergütungen der Mitglieder des Vorstandes im Jahr 2021

Bei der SBK ist Transparenz Pflicht. Informieren Sie sich hier über die Vergütung des SBK-Vorstands, des Vorstands des BKK-Landesverbandes Süd und des GKV-Spitzenverbands.

Die Mitglieder des Vorstandes der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) erhielten 2021 eine fixe Grundvergütung von jährlich 171.720 Euro beziehungsweise 150.300 Euro (Vorstandsvorsitzender beziehungsweise Vorstandsmitglied) einschließlich Nebenleistungen. Als variable Vergütung für die Erreichung der Ziele kamen in 2021 133.765,50 € bzw. 115.978,50 € hinzu. Ergänzend haben die Vorstandsmitglieder eine beitragsfinanzierte betriebliche Altersversorgung, in die jährlich 22.670 Euro (Vorstandsvorsitzender) beziehungsweise 23.500 Euro (Vorstandsmitglied) gezahlt wurden. Beide verfügen über ein Dienstfahrzeugs, das auch privat genutzt werden kann. Der geldwerte Vorteil entsprechend der steuerlichen 1%-Regelung beträgt beim Vorstandsvorsitzenden 193,92 € und beim Vorstandsmitglied 2.509,20 Euro. Für eine private Haftpflichtversicherung werden jeweils jährlich 63,95 € gezahlt. In Summe wurden 2021 dem Vorstandsvorsitzenden 328.413,37 Euro und dem Vorstandsmitglied 292.351,65 Euro gezahlt. Im Falle des Ausscheidens aus dem Amt bei Nichtwiederwahl besteht eine Übergangsregelung. Das gilt nicht, wenn das Ausscheiden aus dem Amt vom Vorstand zu vertreten ist, bspw. bei einer Amtsenthebung.

Die Grundvergütung des Vorstandes des zuständigen BKK-Landesverbandes Süd betrug 160.000 Euro; die variablen Vergütungsbestandteile beliefen sich auf 40.000 Euro. Zudem wurde für den Vorstand ein jährlicher Betrag von 16.200 Euro in eine Zusatzversorgung/Betriebsrente gezahlt. Für weitre Vergütungsbestandteile wie bspw. eine private Unfallversicherung werden 541,04 € jährlich aufgewendet. Nach dem Ausscheiden besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch als leitende Angestellte. Für den Fall der Amtsentbindung bzw bei Fusionen wird eine einvernehmliche Regelung einer angemessenen Lösung gefunden. Die Leasingrate für das Dienstfahrzeug des Vorstands beträgt jährlich 6.739,07 €. Insgesamt wurden 2021 dem Vorstand 223.480,11 € gezahlt.

Die Grundvergütung der Vorsitzenden des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes Bund betrug jährlich 262.000 Euro; die des stellvertretenen Vorstandsvorsitzenden 254.000 Euro, die des weiteren Vorstandsmitglieds 250.000 Euro. Ein variabler Vergütungsbestandteil wurde nicht gezahlt. Der jährliche Betrag für Zusatzversorg/Betriebsrente beträgt für die Vorsitzende 49.260 Euro, für den stellvertretenden Vorstand vom 71.952 Euro und für das weitere Vorstandsmitglied 29.763 Euro. Für den Fall der Amtsenthebung, -entbindung bzw. bei Fusionen werden Regelungen im Einzelfall getroffen. Ein Dienstfahrzeug, das auch privat genutzt werden kann, steht nicht zur Verfügung. In Summe wurden 2021 der Vorstandsvorsitzenden 311.260 Euro, dem stellvertretenden Vorsitzenden 325.952 Euro und dem Vorstandsmitglied 279.763 Euro gezahlt.

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