Das stimmt so nicht: Mythen über die gesetzliche Krankenversicherung

Warum Krankenkassen weder gewinnorientiert noch altmodisch sind – wir räumen mit gängigen Missverständnissen auf.

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Studierende, Angestellte und Menschen in Rente – rund 90 Prozent der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert. Aber wie läuft das eigentlich mit den Leistungen: Erhält wirklich jeder das Gleiche? Abgesehen davon: Gesetzliche Kassen sind im Vergleich zur privaten Krankenversicherung doch eher zweite Wahl, oder? Und stimmt es, dass die Krankenkassen immer noch am liebsten Faxe versenden? Wir nehmen hartnäckige Mythen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unter die Lupe.

Mythos 1: Die Kasse erhält den Krankenkassenbeitrag direkt und erzielt damit hohe Gewinne, die sie nicht an ihre Versicherten weitergibt.

Irrtum: Als Körperschaften öffentlichen Rechts dürfen die gesetzlichen Kassen mit ihren Beiträgen keine Gewinne erwirtschaften. Sie bilden jedoch finanzielle Rücklagen, um ihre Versicherten auch in Ausnahmesituationen bestmöglich schützen zu können.

Mythos 2: Jede gesetzliche Krankenkasse hat die gleichen finanziellen Mittel zur Verfügung.

Die meisten Arbeitnehmer sehen es auf der Gehaltsabrechnung: Neben anderen Sozialabgaben wird auch der Krankenkassenbeitrag jeden Monat direkt abgezogen. Dieser fließt zunächst gemeinsam mit dem Zusatzbeitrag in ein „Sammelbecken“ – den sogenannten Gesundheitsfonds. Dort landet auch der Arbeitgeberanteil. Denn bekanntlich teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Krankenkassenbeitrag jeweils zur Hälfte.

Aus dem Gesundheitsfonds erhält jede gesetzliche Krankenkasse Gelder, um die Ausgaben für ihre Leistungen zu decken. Pro versicherte Person ist das eine einheitliche Grundpauschale. Weil jedoch Krankenkassen mit höherem Anteil an älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Versicherten auch höhere Ausgaben haben, bekommen sie mehr Finanzmittel. Dafür gibt es einen speziellen Verteilungsschlüssel – den „Morbi RSA“. Die Abkürzung steht für „morbiditätsorientierter Risikoausgleich“. Dieser berücksichtigt Merkmale wie Alter, Geschlecht, Wohnort und Gesundheitszustand der einzelnen Versicherten. Auf diese Weise werden die Gelder gerecht verteilt.

Gesundheitsfonds und Morbi RSA schützen also das Herzstück unserer gesetzlichen Krankenversicherung: das Solidarprinzip. Weitere Details über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier.

Mythos 3: Alle Beschäftigten zahlen denselben Anteil des Gehalts für die Krankenversicherung.

Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt ist, leistet automatisch seinen Beitrag für die Krankenkasse. Doch wie kommt dieser zustande?

Für die meisten Mitglieder der GKV beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent des Bruttogehalts. Die Beschäftigten zahlen davon 7,3 Prozent, die anderen 7,3 Prozent übernimmt der Arbeitgeber. Dieser Anteil ist gesetzlich verankert und somit bei allen Krankenkassen gleich. Darüber hinaus erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser liegt bei der SBK aktuell bei 1,7 Prozent. Auch den Zusatzbeitrag tragen Arbeitgeber und Beschäftigte zu gleichen Teilen.

Gut zu wissen: Für den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gibt es eine Höchstgrenze. Mit anderen Worten: Das Einkommen wird nur bis zu einer gewissen Grenze angerechnet – 2024 sind es 5.175 € im Monat. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Es gibt aber noch weitere Faktoren, die die Höhe des Krankenkassenbeitrags beeinflussen. So bezahlen Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld einen ermäßigten Beitragssatz. Also beispielsweise Menschen in Rente, die noch nebenbei arbeiten. Auch Selbständige, die sich freiwillig in der GKV versichern, können den ermäßigten Beitragssatz wählen. Studierende, die monatlich mehr als 505 € verdienen und sich selbst versichern, profitieren vom einheitlichen Studierendentarif. Dessen Höhe bemisst sich am aktuellen Bafög-Bedarfssatz. Und was ist mit Menschen, die Arbeitslosen- oder Bürgergeld beziehen? In diesem Fall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit den Mindestbeitrag der GKV.

Mythos 4: Privatversicherte erhalten grundsätzlich bessere Leistungen – die GKV ist eine Versicherung zweiter Klasse.

Das ist ein Trugschluss. Für viele Menschen ist die gesetzliche Krankenversicherung sogar der Garant für ein beschwerdefreies Leben. Ein Beispiel: Julia hat jahrelang Handball gespielt und leidet dadurch unter schmerzhafter Arthrose in den Knien. Sie hat bereits einige Knorpelglättungen hinter sich. In absehbarer Zukunft ist vermutlich eine Operation fällig. Mit dieser Vorerkrankung hatte sie bei der privaten Krankenversicherung keine Chance, Mitglied zu werden. Bei der GKV erhält sie hingegen alle notwendigen Behandlungen.

Ein weiterer Vorteil ist die Familienversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist die Familie kostenfrei mitversichert, während bei der PKV jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließt. Ein weiterer großer Unterschied: PKV-Versicherte müssen nach einer Behandlung in finanzielle Vorleistung treten. Sie bezahlen die Rechnung also zunächst selbst, ehe die Versicherung das Geld erstattet. Mitunter können dadurch hohe Summen und ein entsprechender zeitlicher Aufwand entstehen.

Generell arbeitet die PKV wie ein privates Wirtschaftsunternehmen. Deshalb steigen zum Beispiel die Tarife häufig mit dem Alter – und den damit verbundenen Beschwerden. Der Wirtschaftscharakter zeigt sich zudem bei den Leistungen: Individuelle Wünsche erhöhen den Versicherungsbeitrag. Wer etwa die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus möchte, wählt einen teureren Tarif. Derartige individuelle Leistungen können natürlich auch gesetzlich Versicherte in Anspruch nehmen – mit Zusatzversicherungen. Sollten Sie Fragen zur Übernahme einer bestimmten Leistung haben, sprechen Sie gern unsere SBK-Kundenberater vorab darauf an.

Mythos 5: Gesetzliche Krankenkassen hinken bei der Digitalisierung hinterher.

Im Gegenteil. Ein aktueller Test von 34 gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen des Portals „Chip“ zeigt: In Sachen Digitalisierung haben die gesetzlichen Krankenkassen die Nase vorn. Sie bieten viele verschiedene Online Services und bauen ihre digitale Unterstützung kontinuierlich aus – zum Beispiel in Form von Apps. Mit der Meine SBK-App können Sie zum Beispiel ganz bequem an unserem digitalen Bonusprogramm teilnehmen. Individuelle digitale Gesundheitsanwendungen wie Migräne-Tracker oder Diabetes-Tagebuch können hier ebenfalls problemlos hochgeladen werden. 

Dazu kommen spezielle Apps, die den Versicherten echten Mehrwert bieten. So lädt „7Mind“ dazu ein, regelmäßig zu meditieren und den Alltag achtsam zu gestalten. Mit „Ammely“ werden Familien während des Wochenbetts von erfahrenen Hebammen unterstützt. Beide Angebote können SBK-Versicherte übrigens kostenfrei nutzen.

Eine besondere Errungenschaft bei der Digitalisierung ist auch die elektronische Patientenakte (ePa). Die Teilnahme ist für Versicherte komplett freiwillig und die Datennutzung und -speicherung unterliegt höchsten Sicherheitsstandards. Mit der ePa lassen sich unter anderem Untersuchungsergebnisse, Notfalldaten und Hinweise zu Medikamenten zusammenführen. Das ermöglicht eine zielgerichtete und rasche Behandlung.

Apps und mehr

Digitales Bonusprogramm, Schwangerschaftsunterstützung per App oder Gesundheitsanwendungen – nutzen Sie die exklusiven Digitalangebote der SBK.

Mythos 6: Die Leistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.

Spätestens mit dem ersten Job steht für Angestellte auch die Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse an. Doch unterscheiden sich diese überhaupt? Es stimmt, dass der größte Teil aller Leistungen der GKV für alle Kassen verpflichtend ist. Es ist auch festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Kasse diese Leistungen bezahlen darf.

Hier lesen Sie, wie der Leistungskatalog der GKV zustande kommt.

Darüber hinaus bieten die einzelnen Krankenkassen jedoch verschiedene Extraleistungen und individuelle Services an. Es lohnt sich also in jedem Fall, genau hinzuschauen. Passend zu Ihrer Lebenssituation können Sie zum Beispiel entsprechende Aktivitäten aus unserem Bonusprogramm auswählen. Sie haben Interesse an einem Fitness-Check oder möchten sich osteopathisch behandeln lassen? Die SBK beteiligt sich daran finanziell. Wenn es drauf ankommt, finden wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen. Bei der SBK stehen Ihnen hierfür unsere Kundenberater zur Seite. Sie unterstützen Sie bei allen Fragen und Anliegen zu Ihrem Versicherungsschutz.

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