Die Auslandskrankenversicherung

Wie bin ich auf Reisen optimal versichert?

Wer einen Urlaub plant, freut sich auf entspannte Tage, neue Länder, unvergessliche Eindrücke. Doch natürlich haben Sie auch Ihre Gesundheit auf Reisen im Blick. Deshalb haben Sie vor Reiseantritt mit Sicherheit viele Fragen. Alles Wichtige erfahren Sie hier.

Gilt meine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in allen EU-Ländern?

Die EHIC ist auf die Rückseite Ihrer SBK-Gesundheitskarte aufgedruckt. In den 27 EU-Ländern können Sie sich damit bei akuten Beschwerden oder nach einem Unfall behandeln lassen. Dabei erhalten Sie die Leistungen, die im jeweiligen Land für diesen Notfall vorgesehen sind.

Wie finde ich eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus vor Ort?

Wenn Sie ärztliche Hilfe im Urlaub brauchen, wenden Sie sich einfach an unsere Auslandsberatung. Unser Expertenteam findet für Sie deutsch- und englischsprachige Arztpraxen und Krankenhäuser in der Nähe. Bei Bedarf erhalten Sie hier auch medizinische Informationen. Aus dem Ausland erreichen Sie unser Expertenteam über das SBK-Kundentelefon unter +49 89 444 570 90 – zu den Gebühren des ausländischen Netzbetreibers. Speichern Sie die Nummer am besten gleich in Ihrem Handy ein.

Welche Leistungen sind durch die EHIC nicht abgedeckt?

Die Karte gilt nur bei Vertragsärztinnen und -ärzten. Gehen Sie stattdessen in eine Privatpraxis, dürfen diese Leistungen nicht übernommen werden. Gleiches gilt für den Rücktransport nach Deutschland. Darüber hinaus werden in den verschiedenen Ländern bestimmte Leistungen zusätzlich berechnet. Dazu gehört in Österreich zum Beispiel bei einem Skiunfall der Einsatz eines Hubschraubers. Auch können je nach Land Eigenanteile auf Sie zukommen, die über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. In Frankreich betragen diese beispielsweise 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten. Bei stationärer Behandlung sind das bis zu 400 Euro pro Tag. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist deshalb eine private Zusatzversicherung sinnvoll.

Wie bin ich außerhalb der EU versichert?

Den gleichen Schutz wie in der EU genießen Sie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz und in Serbien. Für Urlaube in Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien können Sie sich Ihren Auslandskrankenschein in der Meine SBK-App herunterladen. Beachten Sie allerdings, dass der Leistungsumfang nur auf medizinische Notfälle beschränkt ist. Diese Notfälle werden allerdings beispielsweise in der Türkei sehr restriktiv definiert, wonach nur lebensbedrohliche Erkrankungen abgedeckt sind und die Behandlung in einer staatlichen Einrichtung erfolgen muss. Für Reisen in alle anderen Länder besteht keine Absicherung, wir empfehlen Ihnen sich privat abzusichern.

Wie wichtig ist eine private Auslandskrankenversicherung?

Eine private Auslandskrankenversicherung ist generell dringend anzuraten, da die EHIC nicht verpflichtend angenommen werden muss und in Ländern außerhalb Europas ohnehin nicht gilt. Unser Partner ERGO bietet Ihnen eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung zu attraktiven Konditionen. So können Sie mit Sicherheit Ihren Urlaub entspannter genießen.

Rund um die Welt: Mit ERGO gut versichert

Die Auslandskrankenversicherung unseres Partners ERGO bietet Ihnen bis zu acht Wochen weltweiten Versicherungsschutz:

  • 100 Prozent Kostenübernahme der medizinisch sofort notwendigen Leistungen
  • Fahrkosten zur Arztpraxis oder zum Krankenhaus
  • Rücktransport nach Deutschland

Mehr zu dem attraktiven Tarif erfahren Sie hier.

 

Was mache ich mit Arztrechnungen aus dem Urlaub?

Es kann vorkommen, dass Vertragsarztpraxen Ihre EHIC nicht akzeptieren. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung, die Sie erst einmal selbst bezahlen. Sobald Sie wieder zu Hause sind, reichen Sie diese zur Kostenerstattung bei uns ein. Allerdings dürfen wir nur die Kosten übernehmen, die für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland angefallen wären. Für eine schnelle, reibungslose Erstattung sind vollständige Rechnungsangaben wichtig. Dazu gehören Ihr Name, der Ort der Behandlung, das Leistungsdatum und die Behandlungsart.

Wenn ich länger im Ausland bin, kann ich dann erst die eine private Zusatzversicherung nehmen und nach acht Wochen eine andere?

Das ist leider nicht möglich. Denn laut der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB), die für alle Reisekrankenversicherungen gelten, beginnt der Schutz „mit dem Tag der Ausreise“.  Das heißt: Auch Ihre zweite Versicherung würde sofort mit Reisebeginn in Kraft treten, sodass nach der achten Woche kein Versicherungsschutz mehr besteht. Für längere Reisen sollten Sie daher eine Langzeitversicherung abschließen. Vergleichen Sie dazu am besten verschiedene Anbieter, z.B. über Vergleichsportale.

Fragen Sie die SBK-Auslandsberatung

Die SBK-Auslandsberatung berät Sie umfassend und individuell zu Reisen weltweit. Auch wenn Sie einen längeren Studien- oder Jobaufenthalt ins Auge fassen, ist unser Expertenteam zur Stelle. Ein Anruf genügt: 0800 0 725 725 709 0 – innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

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