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Die wichtigsten Antworten zum Thema Coupons für FFP2-Masken

Wann erhalte ich meine Masken-Coupons von der Krankenkasse? Wer hat einen Anspruch und wie steht es um den Datenschutz?

Artikel nach Kategorien filtern #Kampagne #Video #Coronavirus #Krankenversicherung

Etwa 34 Millionen Menschen in Deutschland haben Anspruch auf Coupons von der Bundesregierung für jeweils zwölf vergünstigte FFP2-Masken. Dazu gehören alle Personen ab 60 Jahren sowie Menschen, bei denen bestimmte Risikofaktoren vorliegen, zum Beispiel chronische Krankheiten oder eine Risikoschwangerschaft.

Im Video klärt SBK Kundenberater Philipp Töws auf: Wie läuft der Versand der Coupons ab und warum erhalten Sie eventuell keine Coupons? Warum bekommen Sie Coupons, obwohl Sie Ihrer Meinung nach gar nicht berechtigt sind? Oder warum werden auch Kleinkinder mit Coupons versorgt?

Die gesetzlichen Krankenkassen haben bereits an alle Berechtigten Coupons verschickt, die von der Bundesdruckerei bereitgestellt wurden. Diese Coupons wurden in zeitlich versetzten Wellen versendet – beginnend mit Menschen ab 75 Jahren.

 BerechtigteVersanddatum
1.VersandwelleVersicherte über 75 Jahren18.01.2021
2.VersandwelleVersicherte über 70 Jahren und jüngere, die einer Risikogruppe angehören27.01.21
3.VersandwelleVersicherte über 60 Jahren, die in den ersten beiden Wellen nicht mit enthalten waren03.02.21

 

In unserem Beitrag erhalten Sie alle Informationen und Tipps zum Umgang mit FFP2-Masken.

Zudem erfahren Sie im Video, warum Ihre persönlichen Daten bei uns immer absolut sicher sind und warum wir als Krankenkasse die Coupons versenden: Denn auch wenn wir die Coupons im Namen der Bundesregierung an Sie weiterleiten, übermitteln wir dadurch niemals personenbezogene Daten an die Bundesregierung. Dieser haben wir lediglich einmal die Anzahl der benötigten Coupons mitgeteilt. Diese Information benötigte die Bundesdruckerei, damit sie die entsprechende Menge der Coupons produzieren und den Krankenkassen ausliefern konnte. Die Coupons selbst enthalten keine personenbezogenen Daten.

Die Bundesregierung stellt für Bezieher von Arbeitslosengeld II unter 60 Jahren, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, FFP2-Masken zur Verfügung. Betroffene Kunden erhalten das Berechtigungsschreiben ab 10. Februar von uns zugeschickt.

Aktuelle Informationen zum Versand der Berechtigungsschreiben für FFP2-Masken finden Sie hier.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Das Coronavirus stellt uns alle vor neue Herausforderungen. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, gut informiert zu sein. Hier finden Sie aktuelle Informationen und Hintergründe rund um das Coronavirus, wie zum Beispiel zur Corona-Impfung, zu den FFP2-Masken und zum Arztbesuch in Coronazeiten. 

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