DiGA – digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept
Erfahren Sie hier alles, was Sie zu DiGA und ihrer Nutzung wissen sollten.

Digitale Geräte wie Smartphone, Tablet oder Laptop sind für viele Menschen zu ständigen und nützlichen Begleitern geworden. Ihre Verbreitung ist einer der Gründe dafür, dass Gesundheits-Apps immer zahlreicher und beliebter werden. Seit Oktober 2020 gibt es einige ausgewählte Gesundheits-Apps „auf Rezept“, das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen erstatten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Diese „erstattungsfähigen“ Apps werden digitale Gesundheitsanwendungen – kurz: DiGA – genannt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine Liste mit den DiGA, die auf Grundlage des Digitalen Versorgungsgesetzes bereits zugelassen sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Was unterscheidet die digitalen Gesundheitsanwendungen von anderen Gesundheits-Apps?
Bei Gesundheits-Apps unterscheidet man drei Gruppen:
DiGA gibt es „auf Rezept“, da zuvor geprüft wurde, ob sie bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterstützen können – zum Beispiel indem sie an die Medikamenteneinnahme erinnern, Informationen zur Erkrankung vermitteln oder Symptome für den Arztbesuch dokumentieren. Zudem muss gewährleistet sein, dass sie die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllen. Dennoch ersetzen DiGA keinen Arztbesuch oder die Einnahme eines Arzneimittels. Sie können aber eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung sein.
2. Wann wird eine Gesundheits-App als DiGA aufgeführt?
Die mobilen Anwendungen zur Begleitung und Unterstützung bei Erkrankungen müssen ein Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen haben, um im DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt zu werden: Der Antragsteller muss zum Beispiel nachweisen, dass die DiGA als Medizinprodukt zertifiziert ist und alle notwendigen Anforderungen an Sicherheit (zum Beispiel Datenschutz) und Leistungsfähigkeit erfüllt. Zudem muss ein „positiver Versorgungseffekt“ für den Nutzer nachgewiesen werden: Verbessert sich der Gesundheitszustand eines Patienten durch die DiGA? Hat die DiGA direkten Einfluss auf die Symptome einer Erkrankung oder die mit der Erkrankung verbundenen Beschwerden, indem sie zum Beispiel hilft, Schmerzen zu lindern?
Ist die DiGA schließlich im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgeführt, finden Nutzer, Ärzte und Psychotherapeuten im Verzeichnis hilfreiche Angaben zu den Eigenschaften und den Leistungen der DiGA.
3. Woran erkennen Sie gute Gesundheits-Apps?
Alle im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgeführten Apps erfüllen sämtliche Anforderungen, zum Beispiel Zertifizierung als Medizinprodukt, Datenschutz, Sicherheit der medizinischen Angaben. Diese hat der Gesetzgeber als Voraussetzung zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung benannt. Darüber hinaus erkennen Sie eine gute Gesundheits-App daran, dass diese einen konkreten Anwendungsbereich beschreibt und deutlich macht, was sie leisten, aber auch was sie nicht leisten kann. Kann die Gesundheits-App eine verständliche Datenschutzerklärung vorweisen? Darin sollte eindeutig beschrieben sein, ob Daten an Dritte weitergegeben werden oder wie Nutzerdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Sind die Nutzerbewertungen bisher überwiegend positiv? Weist die Gesundheits-App vielleicht sogar ein seriöses Siegel wie das TÜV-Siegel auf?
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dem empfehlen wir, Gesundheits-Apps anhand der
Die Liste des BfArM wird ständig erweitert. Die jeweils aktuelle Liste können Sie
4. Wann haben Sie Anspruch auf eine DiGA?
Wenn Sie bei der SBK versichert sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgeführten DiGA. Der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut prüft dazu das Vorliegen der Diagnose sowie das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die jeweilige DiGA und stellt im Nachgang ein Rezept aus. Dieses Rezept können Sie direkt in
Alternativ senden Sie uns formlos eine E-Mail oder einen Brief und geben dabei an, welche Erkrankung vorliegt und welche digitale Gesundheitsanwendung Sie sich wünschen. Möchten Sie dazu lieber unsere Online-Geschäftsstelle
5. Wie erhalten Sie eine DiGA?
Nach Prüfung der DiGA-Voraussetzungen (Vorliegen der Diagnose, DiGA im BfArM-Verzeichnis aufgeführt) lässt Ihr persönlicher Kundenberater Ihnen den Rezeptcode für die DiGA zukommen. Je nachdem ob die DiGA Browser- oder App-basiert funktioniert, laden Sie sie im nächsten Schritt kostenlos im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter oder rufen die erforderliche Seite in Ihrem Browser auf. Hier werden Sie aufgefordert, Ihren individuellen Freischaltcode einzugeben und sich gegebenenfalls zu registrieren. Die Nutzungsdauer für die DiGA beträgt in der Regel 90 Tage. Möchten Sie die DiGA weiter nutzen, ist eine Folgeverordnung vom Arzt einzuholen beziehungsweise ein weiterer Antrag auf Genehmigung bei der SBK einzureichen.
6. Welche technischen Voraussetzungen sind für DiGA nötig?
Für die digitalen Gesundheitsanwendungen benötigen Sie ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer mit Internetzugang – in der Regel mit einem aktuellen Betriebssystem. In einigen Fällen können Kopfhörer eine sinnvolle Ergänzung sein. Unser Tipp: Über den App-Anbieter bzw. den App Store oder Google Play Store oder auch über das DiGA-Verzeichnis beim BfArM erfahren Sie, welche Anforderungen die App an Ihr mobiles Endgerät stellt.
7. Welche Chancen, welche Herausforderungen gehen mit DiGA einher?
Mit den DiGA eröffnen sich für Patientinnen und Patienten neue digitale Möglichkeiten in der Versorgung. Selbstständig und unabhängig von Terminen bei Ärzten oder Therapeuten ist es künftig möglich, Manager der eigenen Gesundheit werden. „Ohne Frage werden digitale Gesundheitsanwendungen immer mehr Teil der Versorgung werden“, sagt Christina Bernards, SBK-Fachexpertin digitale Versorgung. „Die Herausforderung besteht zum einen darin, diese auch sinnvoll in die bestehende Behandlung einzubetten und zum anderen Unsicherheiten im Rahmen der Nutzung einer DiGA zu begegnen. Meine persönliche Meinung ist, dass der Mehrwert einer DiGA durch die Verbindung entsteht – gemeinsam mit dem Arzt oder Therapeuten sollte der Kunde unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation und seiner Bedürfnisse abwägen, ob die DiGA für sie oder ihn persönlich einen Mehrwert bieten kann oder nicht.“
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das BfArM führt das DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V und entscheidet über Anträge zur Aufnahme von DiGA in das Verzeichnis.
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