E-Rezept, Telemedizin und Co. – Neue digitale Möglichkeiten
Seit Anfang des Jahres gibt es einige gesetzliche Neuerungen im digitalen Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen wird immer digitaler. Die voranschreitende Digitalisierung in Praxen, Apotheken und natürlich auch bei den Krankenkassen macht für Sie vieles einfach und komfortabler. Sie erleichtert Ihnen beispielsweise den Austausch mit uns. Auch Ihre Arztpraxis kann sich mit anderen therapeutischen Einrichtungen rascher kurzschließen und etwa Befunde erfragen. Digitalisierung hilft auch der Forschung. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte Krankheitsbilder besser verstehen und zielgerichteter oder schonender behandeln. Seit Anfang dieses Jahres gilt das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) und das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)“. Erhalten Sie einen Überblick, welche hilfreichen Neuerungen – neben der
Inhaltsverzeichnis:
E-Rezept
Seit Jahresanfang erhalten Sie Rezepte in Ihrer Arztpraxis elektronisch. Das E-Rezept wird nun noch weiterentwickelt. 2025 soll es möglich sein, mit der elektronischen Patientenakte (ePA) auf E-Rezepte zuzugreifen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Schon jetzt kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine digitale Gesundheitsanwendung, die sogenannte „App auf Rezept“, verschreiben. Mit dem DigiG werden die Möglichkeiten für DiGA erweitert. Künftig sollen sie zum Beispiel auch im Rahmen des Telemonitorings eingesetzt werden können. Telemonitoring kommt unter anderem bei Herzkrankheiten zum Einsatz. Die behandelnde Arztpraxis überwacht dabei das Herz aus der Ferne und kann so im Notfall schneller helfen.
Telemedizin
Telemedizin macht es möglich, Patientinnen und Patienten auch über weite Entfernungen hinweg zu beraten. Ihre behandelnde Arztpraxis zieht dafür virtuell Spezialistinnen und Spezialisten aus anderen Teilen Deutschlands hinzu. So erhalten Sie eine optimale Behandlung und sparen gleichzeitig wertvolle Zeit – etwa für den Weg in eine Facharztpraxis. Die Rahmenbedingungen für Telemedizin wurden mit dem Digital-Gesetz verbessert, sodass sie bald häufiger eingesetzt werden kann.
Individuellere Beratung durch Ihre Krankenkasse
Künftig können Sie von uns noch individueller beraten werden – etwa bei einer seltenen Erkrankung. Dafür geben Sie uns einfach die Einwilligung, dass wir auf Ihre Gesundheitsdaten zurückgreifen dürfen. Möglich wird das durch eine neue Regelung im Gesundheitsdatennutzungsgesetz.
Bessere Daten für die Forschung
Die elektronische Patientenakte macht Ihr Leben leichter – und unterstützt gleichzeitig die medizinische Forschung. So kann die Gesundheitsversorgung von allen immer weiter verbessert werden. Es können neue Medikamente und Behandlungen entwickelt werden, die Krankheiten heilen oder lindern. Damit das gelingt, braucht die Wissenschaft medizinische Daten. Diese werden automatisch aus der elektronischen Patientenakte an ein Datenzentrum übermittelt – in pseudonymisierter Form. Das bedeutet, die Datensätze werden so weit verändert, dass die Zuordnung zu einer bestimmten Person stark erschwert ist. Beispielsweise können der Name und andere persönliche Merkmale durch einen Code ersetzt werden. Sollten Sie mit dieser Übermittlung nicht einverstanden sein, werden wir Ihnen mit Start der „ePA für alle“ die Möglichkeit geben, dieser zu widersprechen.
Gut, wenn man es kennt: Unser E-Health-Glossar
Sie möchten wissen, was es mit KIM, DiPA oder der gematik auf sich hat? Bei uns erfahren Sie es. Wir haben für Sie ein