Ein digitales Angebot – was ist das eigentlich?

Gesundheitsförderung sowie Erkennung und Behandlung von Krankheit spielt sich längst auch online ab

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Fitnesstracker, Apps und Online-Kurse gibt es zuhauf. Was versteckt sich hinter den unzähligen Angeboten, was zahlt die Kasse, was nicht? Ein Überblick.

Lifestyle-App

Sie lassen sich jeden Morgen von einer App mögliche Rezepte für ein gesundes Mittagessen vorschlagen? Oder Sie sind schwanger und Ihre App verrät Ihnen, wie viel der Fötus gerade in etwa wiegt und wie weit er in der aktuellen Schwangerschaftswoche entwickelt ist? Dann haben Sie eine Lifestyle App installiert. Sie bietet interessante Informationen rund um Körper und Geist – hat aber meist keinen konkreten gesundheitlichen Nutzen. Lifestyle-Apps sind keine Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse.

Service-App

Die meisten Krankenkassen bieten inzwischen Apps an, über die ihre Versicherten mit ihnen in Kontakt treten können und auch Anliegen gleich online erledigen können – wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weitergeben, Versicherungsbescheinigungen herunterladen, Anträge stellen oder in einem Postfach Briefe abrufen. Die SBK bietet diesen Service mit der Online-Geschäftsstelle Meine SBK – über den Browser oder als App.

Mehr Infos zu Meine SBK finden Sie hier.

Präventions-Apps und Online-Kurse

Yoga- oder Meditationskurse, Rückentrainings oder Ernährungsberatung – all das gibt es inzwischen auch online. Diese Apps und Kurse werden wie die üblichen Präsenzkurse von den Krankenkassen bezuschusst, wenn sie als Präventionskurs zertifiziert sind.

Zertifizierte Kurse findet man in der Gesundheitskurs-Suche. Online-Gesundheitskurse finden Sie dort, indem Sie zusätzlich unter "Weitere Suchkriterien" das Feld "Nur IKT-basierte Selbstlernprogramme" auswählen.

Apps und digitale Angebote zum Erkennen und Behandeln von Krankheiten (Medical App, digitales Gesundheitsangebot)

Zusätzlich gibt es noch digitale Angebote, die eine Behandlung ermöglichen oder begleiten. Dazu gehören zum Beispiel Apps, die dabei helfen Blutzuckerwerte zu dokumentieren oder Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten unterstützen. Ein weiteres Beispiel ist Tinnitracks – eine App, die zur Behandlung von chronischem Tinnitus eingesetzt wird. Bisher gehören diese nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kassen können aber die Kosten für diese Zusatzleistungen übernehmen, wenn sie einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen haben.

Das soll sich allerdings ändern: Zukünftig soll es Apps auf Rezept geben – Ärzte können dann ein digitales Angebot genauso wie Medikamente oder Physiotherapien verschreiben. Voraussetzung: Es muss vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) positiv geprüft und dann in das „DiGA-Verzeichnis“, einer Liste zugelassener digitaler Gesundheitsanwendungen, aufgenommen worden sein.

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