Einfach erklärt: der G-BA

Was ist eigentlich der G-BA, der immer wieder in den Medien auftaucht?

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Fachbegriffe, Fremdwörter, Krankenkassen-Slang – wer blickt da noch durch? Wenn Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Denn auch was kompliziert klingt, kann oft ganz einfach erklärt werden.

Über den G-BA wird häufig berichtet – wissen Sie, was damit gemeint ist?

Was ist der G-BA und was entscheidet er?

Sicherlich haben Sie schon einmal beim Arzt Ihre Gesundheitskarte vorgelegt – und wir haben daraufhin die erbrachte medizinische Leistung bezahlt. Welche Leistungen wir als gesetzliche Krankenkasse erstatten dürfen, entscheiden wir aber nicht selbst. Das ist Aufgabe des G-BA – so lautet die Abkürzung für Gemeinsamer BundesausschussEr bestimmt, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von Ärzten und Krankenhäusern mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden dürfen.

Gemeinsamer Bundesausschuss: Mitglieder

Im G-BA sind alle vertreten, die an medizinischen Leistungen in unserem Gesundheitssystem beteiligt sind. Da sind zum einen die Kostenträger: die Krankenkassen. Und zum anderen die Leistungserbringer, also Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Eine wichtige Gruppe darf natürlich nicht fehlen: Sie, die Versicherten. Daher sitzen auch Vertreter von Patientenorganisationen mit am Tisch.

Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinien

In Deutschland haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf umfassende medizinische Versorgung, unabhängig von Alter und Einkommen. Dies ist das Fundament, auf dem der G-BA arbeitet. Dabei schaut er ganz genau hin: Entspricht die Leistung dem Stand der medizinischen Forschung? Hat sie einen diagnostischen oder therapeutischen Nutzen? Darüber hinaus berücksichtigt der G-BA auch die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit, um sicherzustellen, dass das Gesundheitssystem selbst gesund bleibt und allen ausreichend Schutz bieten kann.

Gemeinsamer Bundesausschuss: Vorteile für Versicherte

Der G-BA überprüft bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sehr genau, ob diese sicher sind und wie sie sich auf die Lebensqualität von Patienten auswirken. Wenn Sie also eine medizinische Leistung erhalten, ist diese immer einer eingehenden wissenschaftlichen Prüfung unterzogen und mit neuesten Studien abgeglichen worden – ein hoher Qualitätsanspruch, der Ihnen und Ihrer Gesundheit zugutekommt.

Kurz zusammengefasst: G-BA

  • G-BA steht für Gemeinsamer Bundesausschuss. Zusammensetzung: Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Vertreter von Patientenorganisationen.
  • Der G-BA bestimmt, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als vertragsärztliche Leistung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden dürfen. Wie das ganz genau funktioniert, erfahren Sie hier.
  • Grundlage ist bei jeder Leistung eine eingehende wissenschaftliche Prüfung anhand neuester medizinischer Erkenntnisse.

Persönliche Kundenberatung

Eine Krankenkasse soll persönlich und menschlich sein. Sie soll für Sie da sein und Leistungen bieten, die zu Ihnen passen. Und Sie möchten sichergehen, in den besten Händen zu sein, wenn es drauf ankommt. Erfahren Sie hier, was „persönlich“ bei der SBK heißt und warum das etwas ganz Besonderes ist.

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