sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglischLogin
Mitglied werden
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
Englisch Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
Menü Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglischLoginJetzt Mitglied werden
Mitglied werden
GesundheitswesenE-HealthErnährungBewegungFamiliePsychologieMedizinReiseWork-Life-BalanceÜber uns

Einfach erklärt: EMA, PEI und STIKO

STIKO, PEI und EMA – so entscheiden sie über Impfstoffzulassungen und Impfempfehlungen

Artikel nach Kategorien filtern #Einfach erklärt #Medizin #Arzneimittel #Krankenversicherung #Vorsorge
""

Fachbegriffe, Fremdwörter, Krankenkassen-Slang – wer blickt da noch durch? Wenn Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Denn auch was kompliziert klingt, kann oft ganz einfach erklärt werden.

Wer ist in der EU für die Impfstoffzulassung zuständig?

Absenden

Seit der Corona-Pandemie sind EMA, PEI und STIKO in aller Munde – doch was bedeuten die Abkürzungen überhaupt, wer steht dahinter und wer entscheidet über Sicherheit und Nutzen von Impfstoffen?

Wofür steht die Abkürzung EMA?

Die European Medicines Agency – kurz EMA – ist die Europäische Arzneimittel-Agentur mit Sitz in Amsterdam. Hier arbeiten rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter sieben ständige wissenschaftliche Komitees.

Was ist die Aufgabe der EMA?

Die EMA übernimmt EU-weit die zentrale Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Impfstoffen für Menschen und Tiere. Hersteller von Medikamenten und Impfstoffen müssen ihre Produkte von der EMA genehmigen lassen, bevor sie diese auf den Markt bringen. Die EMA prüft auf Basis medizinischer oder wissenschaftlicher Studien, ob das Produkt alle Kriterien bezüglich Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutischer Qualität erfüllt. Gibt die EMA grünes Licht, entscheidet die EU-Kommission final über die EU-weite Zulassung. Solange das Produkt im Markt ist, überwacht die EMA dessen Arzneimittelsicherheit.

Was ist die Aufgabe des PEI?

Auf deutscher Ebene bewertet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln für Menschen. Es entscheidet, ob die Arzneimittel hierzulande zugelassen werden und überwacht mögliche Nebenwirkungen. In den Händen des PEI liegt auch die Entscheidung über die nationale Zulassung von Impfstoffen. Diese Zulassung lässt sich jedoch nicht auf den EU-Raum übertragen und wird daher im Hinblick auf die Arbeitseffizienz und die Vereinheitlichung der Zulassungsanforderungen kaum noch genutzt. Das PEI beobachtet darüber hinaus deutschlandweit die Qualität und Sicherheit von Impfstoffen und agiert als Meldestelle für ernsthafte Komplikationen im Zusammenhang mit Impfungen. Außerdem berät das PEI mit seinen 900 Beschäftigten weitere nationale und internationale Gesundheitsorganisationen wie die WHO und die EMA.

Wofür steht die Abkürzung STIKO?

Die Ständige Impfkommission – kurz STIKO – ist ein ehrenamtliches, unabhängiges Expertengremium. Es besteht aus zwölf bis 18 Mitgliedern unterschiedlicher Fachrichtungen wie Wissenschaft, Forschung, öffentlichem Gesundheitsdienst und niedergelassener Ärzteschaft. Das Gremium wird alle drei Jahre neu besetzt. Die Koordination der STIKO liegt beim Robert-Koch-Institut, genauer in der Geschäftsstelle Fachgebiet Impfprävention.

Wie arbeitet die STIKO?

Die STIKO entwickelt Impfempfehlungen für Deutschland, die dann vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft werden. Der G-BA entscheidet über die Aufnahme einer empfohlenen Impfung in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ist dies der Fall, können alle gesetzlich Versicherten diese Impfung ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen. Welche Impfstoffe das betrifft, ist dem aktuellen Impfkalender der STIKO zu entnehmen – er ist vor allem für Eltern eine wertvolle Orientierung für Erstimpfungen bei Kindern und notwendige Auffrischungsimpfungen.

Die STIKO berücksichtigt bei ihrer Empfehlung nicht nur den individuellen Nutzen, den der Impfstoff einem Menschen bringen kann, sondern auch den Nutzen für die gesamte Bevölkerung im Sinne einer flächendeckenden Impfstrategie. Gleichzeitig bewertet die STIKO mögliche Risiken bei Nichtimpfung beziehungsweise etwaige Nebenwirkungen bei Impfung. In der Regel dauert es ein bis drei Jahre, bevor die STIKO eine Impfempfehlung erteilt oder bei Bedenken eben auch nicht.

Mit EMA, PEI und der STIKO gibt es in Deutschland mehrere voneinander unabhängige Institutionen, die auf die Verwendung von Impfstoffen Einfluss nehmen. Es kommt vor, dass die EMA einen Impfstoff zulässt, die STIKO hierzu aber keine Impfempfehlung abgibt. So geschehen im Juni 2021 bezüglich des Corona-Impfstoffs von BioNTech für 12- bis 15-Jährige. Hier hatte die STIKO zunächst keine grundsätzliche Impfempfehlung abgegeben. Der Grund: die eingeschränkte Datenlage hinsichtlich des grundsätzlichen Nutzens. Auch sah die STIKO ein geringes Long-COVID-Risiko für diese Altersgruppe. Diese Entscheidung hat die STIKO dann im August 2021 im Sinne einer grundsätzlichen Impfempfehlung für diese Altersgruppe aktualisiert.

Gut zu wissen: Die STIKO kann bei ihrer Entscheidungsfindung nicht auf individuelle Umstände von Impflingen eingehen. Eine fehlende STIKO-Empfehlung ist also kein generelles Impfverbot. Es steht dem betreuenden Arzt frei, die Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff eigenverantwortlich durchzuführen.

EMA, PEI und STIKO: das Wichtigste auf einen Blick

 EMAPEISTIKO
OrganisationsformHauptberuflich, EU-InstitutionHauptberuflich, BundesinstitutEhrenamtlich, Expertengremium
WirkungsbereichEU-weitDeutschlandweitDeutschlandweit
ArzneimittelZulassungsentscheidungZulassungsentscheidung (aufbauend auf EMA-Entscheidung), Chargenprüfung und -freigabe-
ImpfstoffeZulassung EU-weit

Zulassung deutschlandweit, Meldestelle für Impfkomplikationen, Chargenprüfung und -freigabe

Anwendungsempfehlung
BewertungskriterienWirksamkeit, Unbedenklichkeit, pharmazeutische QualitätWirksamkeit, Sicherheit, QualitätNutzen-Risiko-Abwägung für Individuen und Gesellschaft

Ihre SBK-Expertin

Jasmin Großmann

Fachexpertin für Präventions- und Versorgungsangebote

Auch lesenswert

""

Was ist der MDK, der häufig beim Thema Pflege genannt wird?

1 min Lesezeit
""

Es gibt viele Fragen rund um den Facharztbesuch – wir beantworten die häufigsten.

2 min Lesezeit
""

Was steckt hinter diesem Fachbegriff und wie profitieren Versicherte davon?

2 min Lesezeit

Folgen Sie uns auf

Facebook
YouTube
LinkedIn
XING

Mitglied werden

Krankenversicherung für Familien

Krankenversicherung für Studenten

Krankenversicherung für Azubis

Krankenversicherung Arbeitnehmer

Krankenversicherung Selbstständige

Mitglied werden

Auszeichnungen

SBK empfehlen

KontaktFür VersicherteKundenberater-SucheGeschäftsstellen-SucheLeistungserbringendeArbeitgeberserviceMitglied werdenMitgliedsantragWeiterempfehlenAuszeichnungenIm BerufMit FamilieAusbildungStudiumSelbstständigkeitBeratung & LeistungenAnträge & FormulareAlternative MedizinAuslandBeratung & ServicesGesundheit & BehandlungPflegeSchwangerschaft & FamilieVorsorge & PräventionZahngesundheitÜber Meine SBKLoginHäufige FragenNutzungsbedingungenUnternehmenÜber unsKarriereAktuelle Berichte und ZahlenAusschreibungenVerwaltungsratVorstandPresse
Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zu den Einstellungen Zustimmen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern