Einfach erklärt: Heilmittel, Hilfsmittel und Arzneimittel
Was ist eigentlich der Unterschied und wie erhalten Sie Physiotherapie, Hörgeräte und Ähnliches?

Wie schön wäre es, immer rundum fit zu sein. Doch wir alle brauchen manchmal Unterstützung für unsere Gesundheit.
Ihre Arztpraxis hat in diesem Fall die Möglichkeit, Ihnen Hilfs-, Heil- oder Arzneimittel zu verschreiben. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie können sie Ihnen und Ihrer Gesundheit helfen?
Was sind Heilmittel?
Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen. Speziell ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten können Sie dabei unterstützen, Krankheiten zu behandeln oder vorzubeugen. Unter Heilmittel fallen folgende Maßnahmen:
Eine physiotherapeutische Behandlung wird verordnet, um Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern oder geschwächte Muskulatur wiederaufzubauen. Die physiotherapeutischen Praxen setzen dafür vor allem auf Bewegungsübungen, auch „Krankengymnastik“ genannt. Aber auch Massagen, Wärme- oder Kältebehandlung kommen bei Bedarf zum Einsatz.
Ergotherapie wird eingesetzt, um Menschen zu ermöglichen, Ihren Alltag möglichst unabhängig und selbstbestimmt zu leben. Dafür werden beispielsweise bestimmte Alltagsfähigkeiten geübt, wie sich anzuziehen, Essen zuzubereiten oder den Haushalt zu führen. Auch Hilfe bei der Tagesstrukturierung oder die Nutzung von Hilfsmitteln wie Rollatoren kann Teil einer Ergotherapie sein. Auch bei Kindern kann Ergotherapie eingesetzt werden, um eine altersgemäße Entwicklung zu fördern. Je nach Bedarf des Kindes kann beispielsweise der Gleichgewichtssinn, die Konzentration oder die Feinmotorik spielerisch trainiert werden.
Die Logopädie unterstützt Menschen mit verschiedenen Sprachproblemen dabei, sich besser zu verständigen. Das kann sowohl Sprechstörungen wie Lispeln oder Stottern betreffen, aber auch Schluck- oder Hörstörungen. Auch beim teilweisen Verlust der Sprache durch Hirnschäden wird Logopädie eingesetzt.
Podologie wird auch als medizinische Fußbehandlung bezeichnet. Sie wird bei verschiedenen Erkrankungen eingesetzt und umfasst die Nagelspangenbehandlung und allgemein die podologische Therapie wie Nagelbearbeitung und Hornhautabtragung. Eine gesetzliche Leistung liegt für die podologische Therapie bei den Indikationen Diabetisches Fußsyndrom, sensible oder sensomotorische Neuropathie und bei einem neuropathischen Schädigungsbild als Folge eines Querschnittsyndroms vor.
Menschen mit angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose können eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen. Diese hat zum Ziel, den jeweiligen Stoffwechseldefekt durch die richtige Ernährung möglichst gut zu kompensieren. Therapeutinnen und Therapeuten klären über verschiedene Lebensmittel auf und geben Anleitungen, wie die individuelle Diät optimiert werden kann. Und auch wenn Trink- oder Sondennahrung notwendig ist, berät und unterstützt die Ernährungstherapie.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Heilmittel verordnet werden und welche Kosten die SBK für Sie übernimmt?
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind Produkte, die Sie bei einer Erkrankung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit im Alltag unterstützen, wie Hörgeräte, Rollatoren, Rollstühle, Prothesen, Bandagen, aber auch Verbrauchsmaterialien wie Inkontinenzprodukte.
Was sind Arzneimittel?
Arzneimittel sind Stoffe, die zur Anwendung im und am Körper bestimmt sind, um Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Die Medikamente können zum Beispiel in Form von Tabletten oder Kapseln, Infusionen, Salben, Pflastern oder als Lösungen zur Inhalation angewendet werden.
Es wird unterschieden zwischen verschreibungspflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln.
Zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln gehören Produkte wie abschwellendes Nasenspray, Fiebersäfte für Kinder, Allergietabletten, Präparate gegen Reiseübelkeit und Ähnliches. Sie können auch ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke erworben werden. Die Kosten dafür tragen Sie in der Regel selbst.
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten Sie ein Rezept von Ihrer Arztpraxis. Beim Einlösen in der Apotheke zahlen Sie lediglich eine Zuzahlung in Höhe von mindestens 5 € und maximal 10 €. Das bedeutet: Für viele Arzneimittel trägt die SBK einen Großteil der Kosten.
Weitere Informationen zu Arzneimitteln und der Kostenübernahme durch die SBK finden Sie