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Einfach erklärt: IGeL-Leistungen

Was sind IGeL-Leistungen, die manchmal beim Arzt angeboten werden?

Artikel nach Kategorien filtern #Gesundheitswesen #Einfach erklärt #Medizin #Krankenversicherung
Illustration, Expertin erklärt Fachbegriffe im Bereich gesetzliche Krankenversicherung

Fachbegriffe, Fremdwörter, Krankenkassen-Slang – wer blickt da noch durch? Wenn Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie unsere Expertinnen und Experten. Denn auch was kompliziert klingt, kann oft ganz einfach erklärt werden.

Was sind IGeL-Leistungen?

Vielleicht sind Ihnen beim Arztbesuch auch schon einmal IGeL-Leistungen angeboten worden. Die Abkürzung steht für die offizielle Bezeichnung „individuelle Gesundheitsleistungen“, im alltäglichen Sprachgebrauch auch häufig „Selbstzahlerleistungen“ genannt. Wie der Name schon sagt, werden diese Leistungen selbst bezahlt, da sie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben sind. Dass sie nicht dazugehören, kann unterschiedliche Gründe haben: Entweder die wissenschaftlichen Belege für den Nutzen dieser Leistungen sind nicht ausreichend oder sie sind medizinisch nicht notwendig. Welche Leistung in den Leistungskatalog kommt, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Ärzten (G-BA). An dessen Richtlinien müssen sich alle gesetzlichen Krankenkassen halten.

Wissen Sie, was Ärzte meinen, wenn sie IGeL-Leistungen anbieten?

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Welche IGeL-Leistungen gibt es?

Unter den Hunderten von IGeL-Leistungen gibt es sechs, die besonders häufig angeboten oder nachgefragt werden. Die Häufigkeit sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob diese IGeL-Leistungen empfehlenswert sind oder nicht.

  • Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
  • Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
  • Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Großes Blutbild zur Gesundheitsvorsorge
  • Akkupunktur bei Kreuzschmerzen
  • Wie erhalte ich IGeL-Leistungen?

    IGeL-Leistungen sind ärztliche Leistungen, die in Arztpraxen angeboten werden: auf der Internetseite oder in Informationsmaterialien vor Ort, im persönlichen Gespräch mit Praxisangestellten, der Ärztin oder dem Arzt. Allerdings ist die Einstellung zu IGeL-Leistungen von Praxis zu Praxis unterschiedlich: In einigen spielen sie eine große, in anderen nur eine kleine Rolle. Selbst zu zahlende Leistungen wie Reiseimpfungen und Atteste werden da wie dort erbracht.

    Woher weiß ich, ob IGeL-Leistungen gut für mich sind?

    Da gesundheitlicher Nutzen oder medizinische Notwendigkeit von IGeL-Leistungen nicht ausreichend geklärt sind, stellt sich die Frage, ob bestimmte IGeL-Leistungen für Sie sinnvoll sind. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Sie sich mit der Entscheidung Zeit lassen können. Fragen Sie Ihren Arzt erst einmal, warum er Ihnen eine bestimmte Leistung empfiehlt und ob es Alternativen gibt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Bitten Sie ihn auch um schriftliche Informationen und eine Bedenkzeit. So können Sie sich zu Hause in Ruhe informieren.

    Tipp: Nutzen Sie dafür den IGeL-Monitor. Hier hat ein Expertenteam des Medizinischen Dienstes die IGeL-Leistungen wissenschaftlich bewertet – in sehr verständlicher Form.

    Worauf sollte ich achten, wenn ich mich für IGeL-Leistungen entscheide?

  • Schriftlicher Behandlungsvertrag: Ihr Arzt ist rechtlich verpflichtet, einen Vertrag für die IGeL-Leistung mit Ihnen abzuschließen.
  • Leistungsbeschreibung: Aus dem Behandlungsvertrag muss hervorgehen, was die Durchführung der IGeL-Leistung beinhaltet.
  • Honorar nach GOÄ: Das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte muss aufgeführt werden.
  • Privatbehandlung: Die IGeL-Leistung muss als Privatbehandlung eingeordnet werden.
  • Information über Zahlungspflicht: Da Ihr Arzt die IGeL-Leistung nicht über die Gesundheitskarte abrechnen kann, stellt er Ihnen eine Privatrechnung aus. Über die Kosten muss er Sie zuvor im Behandlungsvertrag informieren.
  • Die Abkürzung steht für „individuelle Gesundheitsleistungen“. Diese Leistungen werden selbst bezahlt. Sie sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben.
  • IGeL-Leistungen erhalten Sie in Arztpraxen. Es steht den Ärzten aber frei, in welchem Umfang sie diese anbieten.
  • Gesundheitlicher Nutzen oder medizinische Notwendigkeit von IGeL-Leistungen sind wissenschaftlich nicht hinreichend erwiesen.
  • Ob Sie IGeL-Leistungen nutzen, ist eine individuelle Entscheidung, die Sie ganz in Ruhe treffen können. Zu einzelnen Leistungen berät Sie das SBK-Gesundheitstelefon unter 0800 072 572 570 00 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder Ihr persönlicher Kundenberater.
  • Ihre SBK-Expertin

    Jasmin Großmann

    Fachexpertin für Präventions- und Versorgungsangebote

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