Einfach erklärt: der Krankenkassenbeitrag

Wie setzt er sich zusammen und was hat das Ganze mit Gerechtigkeit zu tun?

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Wissen Sie, wie sich Ihr Krankenkassenbeitrag zusammensetzt?

Grundbeitrag, Zusatzbeitrag und Gesundheitsfonds: Das alles hängt mit unseren gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen zusammen. Aber wie genau? Um Licht ins Dunkel zu bringen, lohnt es sich, vorn anzufangen – bei den Versicherten und dem, was sie einzahlen.

Wie viel kostet die Krankenversicherung monatlich?

Egal ob Angestellte, Selbstständige oder Rentner, wer gesetzlich versichert ist, zahlt einen bestimmten Anteil vom Bruttoeinkommen. Allerdings gibt es Unterschiede: Während Selbstständige in der Regel den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst entrichten, zahlen Angestellte nur die Hälfte – die anderen 50 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.

Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag?

Er besteht aus zwei Bausteinen: dem allgemeinen Beitrag – vielen auch als Grundbeitrag bekannt – und dem Zusatzbeitrag. Beide werden prozentual anhand der Einkünfte berechnet.

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitrag beträgt 14,6 Prozent des Einkommens (2024). Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen individuell erhoben und liegt aktuell bei durchschnittlich 1,7 Prozent des Einkommens.

Zahlen alle Versicherten den gleichen allgemeinen Beitrag?

Nein. Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen lediglich einen ermäßigten Beitragssatz an ihre Krankenversicherung. So liegt zum Beispiel der Krankenkassenbeitrag für Rentner, die nebenbei arbeiten, um ihre Altersrente aufzustocken, bei 14,0 Prozent.

Wer dagegen keine Einkünfte hat, zahlt den gesetzlichen Mindestbeitrag für eine Krankenversicherung, der zurzeit bei 164,97 Euro plus Zusatzbeitrag liegt (2024). Arbeitslose oder Familienversicherte zahlen hingegen überhaupt keinen Beitrag.

Neben dem Mindestbeitrag für Krankenkassen gibt es auch einen Höchstbeitrag für gesetzliche Krankenversicherungen. 2024 beträgt dieser 755,55 Euro, hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Egal, wie viel man verdient, teurer wird es dieses Jahr nicht. Der Höchstbeitrag ist ebenfalls gesetzlich vorgegeben und steigt jährlich.

Was ist der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse?

Neben dem bundeseinheitlichen Beitragssatz spielt für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch der Zusatzbeitrag eine Rolle. Jede Krankenkasse erhebt ihn. Einziger Unterschied ist die Höhe, die jede Krankenkasse selbst bestimmt. Aktuell liegt der Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen im Durchschnitt bei 1,6 Prozent – bei der SBK beträgt er ebenfalls 1,7 Prozent.

Weshalb haben Krankenkassen unterschiedliche Zusatzbeiträge?

Mit den Zusatzbeiträgen haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf zu decken – zum Beispiel für besondere Leistungen. Der Zusatzbeitrag ermöglicht es der SBK, viel für die Gesundheit ihrer Versicherten zu tun: Balancetage, Fitness-Checks und die App 7Mind, die dabei hilft, Achtsamkeit in das eigene Leben zu integrieren. Diese Beispiele sind nur ein kleiner Teil des umfangreichen Angebots. Für ihre Leistungen und den besonderen Service hat die SBK vor kurzem sogar die Bestnote „sehr gut“ vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) bekommen. Dazu SBK-Finanzexperte Florian Getfert: „Unsere persönlichen Kundenberater finden gemeinsam mit dem Versicherten die individuell beste Lösung, das zahlt sich für beide Seiten aus.“ Die Leistungen im Bereich Vorsorge konnten ebenfalls überzeugen und trugen zum Gesamterfolg bei.

Viele Extras, auch für Studierende

Von den Zusatzleistungen der SBK profitieren übrigens alle Versicherten: auch Studierende, egal ob sie beitragsfrei familienversichert sind oder den einheitlichen Studierendentarif zahlen. Dieser liegt bei Studierenden ab 23 Jahren bei 129,27 Euro, inklusive Pflegeversicherung.

Gerade für junge und aktive Menschen bietet zum Beispiel das Bonusprogramm viele Vorteile.

Was passiert mit den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

In Deutschland ist das gesetzliche Sozialversicherungssystem solidarisch. Zunächst einmal haben alle Menschen einen Anspruch darauf, in der GKV versichert zu werden. Im Gegensatz dazu kann zum Beispiel die private Krankenversicherung Menschen mit Vorerkrankungen ablehnen. Damit die gesetzlichen Krankenkassen die notwendigen Leistungen für die Versicherten auch bezahlen können, landen die Beiträge erst einmal in einem gemeinsamen Topf. Zusammen mit dem Bundeszuschuss aus Steuergeldern fließen sie in den Gesundheitsfonds. Von dort werden die gesammelten Mittel nach bestimmten Kriterien wieder an die Krankenkassen verteilt. Diese gerechte Aufteilung stellt sicher, dass alle Kassen den umfangreichen Leistungskatalog bezahlen können.

Warum Solidarität wichtig ist – gerade in Krisen – erklärt Vorständin Dr. Gertrud Demmler hier.

Der Krankenkassenbeitrag – die wichtigsten Infos auf einen Blick

  • Der Krankenkassenbeitrag berechnet sich aus dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag.
  • Der allgemeine Beitrag wird vom Gesetzgeber festgelegt, er beläuft sich aktuell auf 14,6 Prozent. Eine Hälfte übernimmt der Arbeitnehmer, die andere der Arbeitgeber.
  • Den Zusatzbeitrag können die Krankenkassen individuell festlegen. Der SBK-Zusatzbeitrag liegt mit 1,7 Prozent genau im GKV-Durchschnitt.
  • Die SBK hat laut Deutschem Institut für Service-Qualität (DISQ) den besten Service in der Branche.

Ihre SBK-Experte

Florian Getfert

SBK-Finanzexperte

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