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Einfach erklärt: die Sozialversicherung – fair, zuverlässig, gemeinschaftlich

Das System geht auf Otto von Bismarck zurück. Aber was genau ist die Sozialversicherung?

Artikel nach Kategorien filtern #Gesundheitswesen #Einfach erklärt
Illustration, Expertin erklärt Fachbegriffe im Bereich gesetzliche Krankenversicherung

Kennen Sie die fünf Säulen der Sozialversicherung?

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Sie hat Tradition: 1883 legte Reichskanzler Otto von Bismarck den Grundstein für die heutige Sozialversicherung. Die Idee dahinter: Jeder gibt regelmäßig einen Teil seines Einkommens ab und erhält dafür Sach- und Geldleistungen, wenn sie benötigt werden. Das System baut auf Solidarität. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung – einem wichtigen Standbein der Sozialversicherung – heißt das zum Beispiel: Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko sind für die Berechnung des Beitrages unerheblich – anders als bei privaten Anbietern.

Die fünf Säulen der Sozialversicherung

Die Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Säulen. Seinen Anfang genommen hat alles mit der Krankenversicherung, später folgten dann: Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Wann ist man sozialversicherungspflichtig?

Beschäftigte: Sozialversicherungspflichtig in Deutschland sind aktuell alle Beschäftigten, deren monatliches Gehalt über 520 Euro liegt.

Auszubildende: auch wenn ihr Gehalt unter der sogenannten Geringverdienergrenze – aktuell 325 Euro – liegt. In dem Fall zahlt der Arbeitgeber die Beiträge komplett.

Studierende: Für alle, dieanstaatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen studieren, ist die Kranken- und Pflegeversicherung Pflicht. Wer neben dem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss zudem Rentenversicherung zahlen. Für alle, die mehr arbeiten, fallen auch Arbeitslosen- und Unfallversicherung an. Auch Werkstudenten tragen ihren Teil zur Sozialversicherung bei, wenn sie mehr als 20 Stunden arbeiten. Studierende, die während des Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, sind hingegen nicht sozialversicherungspflichtig.

Arbeitslose Menschen unterliegen ebenfalls der Sozialversicherungspflicht. Hier werden die Beiträge allerdings von der Agentur für Arbeit entrichtet.

Sozialversicherungsfrei sind nur wenige Menschen. Dazu gehören unter anderem Selbstständige, sofern sie ihr Einkommen ausschließlich aus selbstständiger Arbeit beziehen, sowie Beamtinnen und Beamte.

Noch Fragen? Alles Wissenswerte rund um das Thema finden Sie hier

Was kostet die Sozialversicherung?

Vier der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung sind in der monatlichen Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung zu finden. 50 Prozent davon trägt der Versicherte, die restlichen 50 Prozent sind der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Einzige Ausnahme: die Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür zahlt allein der Arbeitgeber. Der Eigenanteil an der Sozialversicherung wird prozentual vom Bruttoeinkommen abgezogen. Konkret erklärt am Beispiel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das:

Anna K. verdient monatlich brutto 3.000 Euro. Davon zahlt sie 2024:

8,15 Prozent für ihre Krankenversicherung

1,7 Prozent für ihre Pflegeversicherung (plus 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag, weil sie älter als 23 Jahre ist und keine Kinder hat)

9,3 Prozent Rentenversicherung

1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung

Somit zahlt Anna K. monatlich 631,50 Euro für ihre Sozialversicherung.

Interessant zu wissen: Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem gesetzlichen Grundbeitrag von 7,3 Prozent Eigenanteil und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Anna K. ist bei der SBK versichert und zahlt 2024 0,85 Prozent Zusatzbeitrag. Das liegt sie im bundesweiten Durchschnitt.

Wann zahlt die Sozialversicherung?

Je nach Situation ist immer ein anderer Zweig der Sozialversicherung zuständig: 

Wer krank ist, kann sich auf die Krankenversicherung verlassen. Sie trägt außerdem die Kosten für Kuren, Gesundheitsvorsorge, Hilfsmittel, Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch, Geburt und viele weitere Leistungen. Zusätzlich arbeiten Krankenkassen wie die SBK aktiv daran, das Sozialsystem zu entlasten, indem sich der Fokus auf Prävention richtet. Das kommt natürlich auch den Versicherten zugute, die auf ein großes Vorsorgeangebot zurückgreifen können.

Weitere Informationen zum Vorsorgeangebot der SBK finden Sie hier

Angewiesen auf häusliche Pflege? Hier setzt die Pflegeversicherung an.

Die gesetzliche Rentenversicherung steht im Zentrum der Altersvorsorge. Sie zahlt Altersrenten aus, ebenso die Hinterbliebenenrenten und die Erwerbsminderungsrenten. Zudem übernimmt die Rentenversicherung bestimmte Reha-Leistungen.

Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sind die zentralen Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus übernimmt sie die Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und Hilfestellungen bei der Aufnahme einer Arbeit.

Wer aufgrund seiner Arbeit erkrankt oder einen Unfall hat, bekommt Hilfe von der Unfallversicherung. Sie zahlt den Lohn weiter und trägt in diesem Fall auch die Behandlungskosten sowie die Kosten für eine Umschulung, sollte der Weg zurück in den alten Beruf versperrt sein.

Ist die Sozialversicherung die Krankenkasse?

Ein weitverbreiteter Trugschluss: Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge gehen zwar zuerst an die Krankenkassen, diese sind aber nur die Einzugsstelle für die Beiträge. Sie sind nicht gleichzusetzen mit der Sozialversicherung. Gesetzliche Krankenkassen wie die SBK leiten die Beiträge zuverlässig weiter an die richtigen Stellen, zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit.

Die Sozialversicherung – die wichtigsten Infos auf einen Blick

  • Die gesetzliche Sozialversicherung schützt solidarisch – jeder gibt einen Teil seines Einkommens ab und erhält dafür Hilfe, wenn nötig.
  • Sozialversicherungspflichtig sind – mit wenigen Ausnahmen – alle Beschäftigten, die aktuell mehr als 520 Euro im Monat verdienen.
  • Die fünf Säulen der Sozialversicherung bestehen aus: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.
  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Neben Steuerzuschüssen finanzieren sie ihren Sozialversicherungsbeitrag nur zur Hälfte. Die andere Hälfte – sowie die Kosten für die komplette Unfallversicherung – trägt der Arbeitgeber.
  • Florian Getfert

    Ihre SBK-Experte

    Florian Getfert

    SBK-Finanzexperte

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