Expertin klärt auf: Das müssen Sie zu Vorsorge und Zahnersatz wissen

SBK-Fachexpertin für Zahngesundheit Judit Wander erklärt im Interview, was Kund*innen zu Zahnersatz und Zahngesundheit wissen müssen.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt zahlen sich aus. Zum einen können die Zähne gesund gehalten werden. Zum anderen profitieren Patienten von höheren Zuschüssen, wenn doch mal Zahnersatz fällig ist. Mit welchen Leistungen die SBK ihre Kund*innen beim Thema Zahngesundheit unterstützt und welche Hilfestellungen Patienten bei Zahnersatz bekommen, erklärt Fachexpertin für Zahngesundheit Judit Wander im Interview.

REDAKTION Ab wann sind regelmäßige Zahnvorsorgeuntersuchungen sinnvoll und wie häufig kann ich diese in Anspruch nehmen?

JUDIT WANDER Ab dem 6. Lebensmonat beginnt der Zahndurchbruch bei kleinen Kindern. Deshalb zahlen wir bereits im Babyalter zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Dadurch können Eltern frühzeitig über den Schutz vor Karies und Munderkrankungen bei ihren Kindern aufgeklärt werden. Zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat übernehmen wir dreimal die Kosten für eine Früherkennungsuntersuchung. Zwischen dem 35. Lebensmonat und dem 6. Lebensjahr sollten weitere drei Früherkennungsuntersuchungen stattfinden. Ab dem 6. Lebensjahr wird empfohlen, zweimal jährlich die Zahnvorsorgeuntersuchung wahrzunehmen, die sogenannte Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche. Ebenfalls zweimal jährlich ist die eingehende Zahnvorsorgeuntersuchung für Erwachsene ab 18 Jahren sinnvoll. Zusätzlich zur standardmäßigen Zahnvorsorge entfernen Zahnärzte und Zahnärztinnen einmal jährlich Zahnstein und untersuchen alle zwei Jahre den Zahnhalteapparat, der auch Zahnbett genannt wird.

R Wie profitieren SBK-Kund*innen von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen? Und was hat es mit dem Bonusheft auf sich?

JW Die regelmäßige Zahnvorsorge sollte im Zahn-Bonusheft bescheinigt werden. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen tun Kund*innen nicht nur ihrer Gesundheit etwas Gutes, sondern auch ihrem Geldbeutel. Wird nämlich doch einmal ein Zahnersatz notwendig, erhalten sie durch den Nachweis von regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchungen einen erhöhten Zuschuss von der SBK. Bei fünf nachgewiesenen Kalenderjahren erhöht sich der Zuschuss ab dem 01.10.2020 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Bei zehn nachgewiesenen Kalenderjahren sind es sogar 75 Prozent.

R Welche Vorteile bietet die Gesetzesanpassung ab dem 01.10.2020 für Kund*innen noch? 

JW Ab dem 01.10.2020 werden die Festzuschüsse gesetzlich um 10 Prozent erhöht. Dadurch und durch ein gepflegtes Zahn-Bonusheft profitieren Kund*innen noch mehr: Ihr Eigenanteil fällt zukünftig geringer aus. Ab dem 01.10.2020 führt der Gesetzgeber zudem ein Kulanzjahr bei einem fehlenden Stempel im Zahn-Bonusheft ein: Auch wenn ein Jahr im Bonusheft fehlt, erhalten unsere Kund*innen in begründeten Fällen trotzdem einen erhöhten Zuschuss.

R Was bedeutet die Gesetzesanpassung für die SBK als gesetzliche Krankenversicherung?

JW Für uns bedeutet die Gesetzesanpassung natürlich erhöhte Ausgaben für Zahnersatz. Aber wir kommen auch näher an die Erwartungshaltung unserer Kund*innen. Oftmals können Kund*innen nur schwer nachvollziehen, weshalb sie einen verhältnismäßig hohen Eigenanteil für Zahnersatz zahlen müssen.

Frau Judit Wander

SBK-Fachexpertin für Zahngesundheit

JW Unsere Kund*innen erhalten nach der Diagnose und zahnärztlichen Beratung einen Heil- und Kostenplan von ihrem Zahnarzt oder ihrer Zahnärztin. Dieser muss in der Regel vor der Behandlung von uns genehmigt werden. Unsere persönlichen Kundenberater*innen können den Heil- und Kostenplan in der Beratungsstelle vor Ort prüfen, sodass Kund*innen meist direkt mit der Behandlung starten können. Führen Kund*innen ein Zahn-Bonusheft, müssen sie dieses nicht aus der Hand geben. Sie können es ganz bequem in unserer Online-Geschäftsstelle Meine SBK hochladen. Bei medizinischen Fragen rund um die geplante Behandlung unterstützt unser Gesundheitstelefon oder die SBK-Zahnersatzberatung.

Sollten Kund*innen unsicher sein, was die Höhe der Kosten ihres geplanten Zahnersatzes angeht, kann unser Kooperationspartner Medikompass helfen. Hierfür können unsere Kund*innen ihre Behandlung online unter medikompass.de/sbk eingeben und bekommen ein Vergleichsangebot. Geringere Kosten beim Zahnersatz bieten auch Zahnärzte und Zahnärztinnen des Ärztenetzwerks DentNet. Bei diesem Kooperationspartner verwenden deutsche Zahnärzte und Zahnärztinnen einen Zahnersatz nach deutschen Qualitätsstandards, der im Ausland kostengünstiger produziert wurde. Gut zu wissen: Auf diesen Zahnersatz haben unsere Kund*innen fünf Jahre Garantie.

R In welchen Fällen empfehlen Sie, sich Unterstützung von der Zahnersatzberatung zu holen?

JW Wenn eine größere Behandlung mit Zahnersatz ansteht, sind Kund*innen häufig verunsichert. Ist die Behandlung im vorgesehenen Umfang wirklich notwendig? Kommen andere sinnvolle Alternativen infrage? In diesen Fällen können Kund*innen unsere kostenfreie SBK-Zahnersatzberatung in Anspruch nehmen. Unsere Beratungszahnärzte und -ärztinnen geben eine unabhängige Zweitmeinung ab. Da sie die anschließende Versorgung nicht selbst übernehmen dürfen, können Kund*innen auf eine neutrale Beratung vertrauen.

R Der Heil- und Kostenplan ist voll von Abkürzungen und Fremdwörtern. An wen wenden Patient*innen sich am besten, wenn sie den Heil- und Kostenplan nicht nachvollziehen können?

JW Kund*innen wenden sich mit dem Heil- und Kostenplan an ihren persönlichen Kundenberater oder ihre persönliche Kundenberaterin. Unser Beraterteam kann den Aufbau und die Inhalte des Heil- und Kostenplans erklären sowie den Befund und die geplante Versorgung erläutern. Für medizinische Fragen sind unser Gesundheitstelefon oder die SBK-Zahnersatzberatung die richtige Wahl.

R In welchen Fällen ist es sinnvoll, sich eine Zweitmeinung oder einen weiteren Kostenvoranschlag einzuholen?

JW Eine Zweitmeinung oder ein Kostenvoranschlag von einer anderen Zahnarztpraxis sind vor allem dann sinnvoll, wenn eine größere Versorgung mit Zahnersatz ansteht. Die Preise von verhältnismäßig kleinen Zahnersatzbehandlungen, etwa die Versorgung mit einer Krone, sind oft ähnlich. Umfangreichere Arbeiten können teuer werden und bei unterschiedlichen Zahnärzt*innen unterschiedlich viel kosten.

R Warum kostet eine ähnliche Behandlung unterschiedlich viel bei unterschiedlichen Zahnärzt*innen?

JW Es gibt Kassensätze für gesetzlich Versicherte und eine Gebührenordnung für Zahnärzte, die eigentlich für Privatversicherte vorgesehen ist. Die Preise für Zahnersatz werden oftmals sowohl an Kassensätzen als auch an der Gebührenordnung für Zahnärzte festgemacht. Wählen Kund*innen eine Zahnersatzbehandlung, die über die Standardtherapie hinausgeht, haben Zahnärzte und Zahnärztinnen einen größeren Preisspielraum. Eine vollkeramische zahnfarbene Krone oder Zahnersatz auf einem Implantat kommen in der Regel aus ästhetischen und Komfortgründen zum Einsatz. Zahnärzte und Zahnärztinnen können bei diesen Versorgungsformen deshalb zusätzlich privat abrechnen. So kann es bei einer ähnlichen Behandlung zu unterschiedlichen Preisen bei unterschiedlichen Zahnärzt*innen kommen. Eine Zweitmeinung ist daher oft ratsam.

R Was erwarten Kund*innen in puncto Zahnersatz häufig von Ihnen?

JW Oft begegnen uns Rückfragen zur Kostenaufteilung zwischen uns und unseren Kund*innen. Gerade bei umfangreicheren Versorgungen, die über die Standardtherapie hinausgehen, sind unsere Kund*innen häufig enttäuscht: Die Differenz zwischen unserem Zuschuss und den gesamten Kosten kann sehr hoch sein. Diese Kostenaufteilung ist allerdings per Gesetz klar vorgegeben und für Kund*innen ist ein Eigenanteil vorgesehen.

R Was raten Sie Kund*innen, die mit dem Eigenanteil unzufrieden sind?

JW Wir verweisen auf das Zahn-Bonusheft. Der Gesetzgeber möchte damit motivieren, Zahnvorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt regelmäßig wahrzunehmen und die eigenen Zähne gut zu pflegen. Durch das Zahn-Bonusheft erhöht sich unser Zuschuss deutlich. Außerdem empfehlen wir unseren Kund*innen unsere bereits genannten Kooperationspartner Medikompass und DentNet. Unsere Kund*innen können sich sicher sein, dass wir jederzeit mit dem maximalen Zuschuss unterstützen und sie darüber hinaus kompetent beraten werden.

R Was empfehlen Sie Kund*innen, die zukünftig für besondere Leistungen und Behandlungen bei Zahnersatz abgesichert sein wollen?

JW Wir selbst können unsere Kund*innen nicht über eine private Zahnzusatzversicherung absichern. Deshalb haben wir eine exklusive Kooperation mit der ARAG geschlossen. Hierüber lassen sich besondere Leistungen oder Behandlungen im Zahnersatzbereich privat absichern. SBK-Kund*innen werden von einem Premium-Team betreut und erhalten die Tarife zu vergünstigten Konditionen. Einen Überblick über die Tarife bietet unsere Homepage. Durch eine Zahnzusatzversicherung bei der ARAG profitieren unsere Kund*innen von einer optimalen Absicherung ihrer Zähne zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

R Vielen Dank für das Interview, Frau Wander.

Zahngesundheit

Damit Ihre Zähne gesund bleiben – ein Leben lang.

Lächeln ist die schönste Sprache der Welt. Umso besser, wenn Ihre Zähne rundum gesund sind. Mit der SBK haben Sie in jeder Situation die perfekte Lösung für Ihre Zahngesundheit. Lassen Sie sich unabhängig und objektiv zum Thema Zahnersatz beraten. Alle Informationen zu den Leistungen der SBK zum Thema Zahngesundheit finden Sie hier.

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