Für das Ausland absichern
Urlaub oder Sabbatical im Ausland? Was es zu beachten gilt und wann sich eine Auslandskrankenversicherung lohnt.
Michael Zaubzer, Auslandsberater bei der SBK, ist ein Weltenbummler: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Österreich, Schweiz – überall hat der Sozialversicherungsangestellte bereits bei Krankenkassen hospitiert. Warum? Damit er weit über den deutschen Tellerrand hinausschauen und SBK-Kunden optimal für die richtige Krankenversicherung während des Sabbaticals oder während eines Auslandsaufenthalts beraten kann.
Die Auslandsberatung muss sehr individuell erfolgen.
Ob man zwei oder neun Wochen in China Urlaub macht – das sind beim Versicherungsschutz zwei völlig unterschiedliche Konstellationen. Und wer gleich ein ganzes Sabbatjahr einlegen will, muss klären, ob und wie er kranken-, pflege- und rentenversichert ist. Gut, wer dann einen erfahrenen Berater wie Zaubzer an seiner Seite hat.
Warum ist das Thema Versicherungsschutz im Ausland so komplex?
Weil die Gesundheitssysteme sehr unterschiedlich sind. Vereinfacht gesagt, wird der Arzt in Deutschland leistungsgerechter bezahlt: „Behandelt er viele Patienten, dann bekommt er auch mehr Geld“, erklärt Zaubzer. In Spanien bekommt der Arzt dagegen ein Festgehalt von etwa 3.000 Euro im Monat – gleichgültig wie viele Patienten er versorgt. Alle zur Ausübung seines Berufs notwendigen Mittel bekommt der Arzt vom Staat gestellt: von der Liege über die Spritze bis hin zum Röntgengerät. Was nun beispielsweise ein Röntgenbild kostet, kann der spanische Arzt nicht sagen. Schließlich hat er die Rechnung des Geräts nie gesehen. Eine Gebührenordnung für Ärzte wie in Deutschland, die die Abrechnung der ärztlichen Leistungen regelt, gibt es in Spanien nicht.
Häufiges Vorurteil: In Deutschland sind Leistungssätze hoch
Bleiben wir in Spanien. Angenommen Sie verletzen sich dort das Bein. Der Arzt röntgt. Jetzt hat der Mediziner zwei Möglichkeiten. Erste: Er rechnet die Leistung über Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ab. Dann erhält er keinen Cent zusätzlich zu seinem Festgehalt. Option 2: Er schreibt Ihnen eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Da er keiner Gebührenordnung unterliegt, ruft er einen Fantasiepreis von 600 Euro auf. Sie zahlen. Was sollen Sie auch tun? Geröntgt ist geröntgt.
Laut Zaubzer wissen die Wenigsten, was beispielsweise ein Röntgenbild kostet. Der Leistungssatz für Röntgenaufnahmen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und nur dieser wird von der gesetzlichen Krankenversicherung am Ende erstattet. „Wir mussten dem Versicherten sagen, dass er von den gezahlten 600 Euro hier nur 23,50 Euro zurückbekommt,“ erzählt Zaubzer. „Hätte der Kunde eine
Diese Fälle sind kein Einzelfall. Michael Zaubzer erinnert sich:
Zaubzer erinnert sich: „Der Pilot riskierte bei der Rettung sein Leben. Auf einer Höhe von mehr als 7.000 Metern ist die Navigation des Helikopters ein physikalisches Wunder.“ Doch das Wunder glückte. Der Bergsteiger konnte nach Kathmandu ins Krankenhaus gebracht werden. „Dort wollte man ihn aber nicht ohne Bezahlung der Rechnungen gehen lassen“. Die verzweifelte Mutter des Versicherten rief bei der SBK-Auslandberatung an. Ihr Sohn lag ja ohne Geld und ohne gültige Papiere in dem Krankenhaus. Was tun?
„Zum Glück hatte der Verletzte eine Zusatzversicherung fürs Ausland abgeschlossen“, sagt Zaubzer. Diese schaltete sich ein, indem sie dem Krankenhaus die Kostenübernahme zusicherte und die deutsche Botschaft informierte. Die SBK wiederum stellte eine Mitgliederbescheinigung aus. Dank des Dokuments konnte ein Ersatzpass ausgestellt und der Patient ausgeflogen werden. „Das Beispiel zeigt, wie gut gesetzliche und private Krankenversicherungen und die Behörden zusammenarbeiten“, freut sich Zaubzer.
Ohne die Zusatzversicherung hätte die Rettung den Verunglückten rund 60.000 Euro für das Krankenhaus und 170.000 Euro den Rücktransport gekostet.
Ein anderer Fall: Ein SBK-Kunde rief per Handy in der SBK-Auslandsberatung an. Verzweifelt, denn er lag verletzt an einem Berg irgendwo in Griechenland. Der Mann war alleine unterwegs, hatte sich am Fuß verletzt und wusste nicht mehr ein noch aus. Deshalb der Hilferuf an seine Krankenkasse. "Wir haben daraufhin die deutsche Botschaft in Athen informiert und die wiederum den Rettungshubschrauber", erzählt Zaubzer. Der Mann konnte geborgen und in ein Athener Krankenhaus geflogen werden. Er hatte einen offenen Schien- und Wadenbeinbruch. Nach viel Aufregung und noch mehr Schmerzen, kam am Ende eine weitere bittere Pille hinzu: "Der Wanderer hatte keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen und so bekam er die Rechnung der deutschen Botschaft zugeschickt: 35.000 Euro musste er aus eigener Tasche für die Rettungsaktion zahlen", sagt Zaubzer.
Unfall auf der A5 auf der deutschen Seite. Dort sind alle Rettungshubschrauber im Einsatz. Unterstützung kommt aus Frankreich. Der Hubschrauberpilot bringt den Verletzten in ein französisches Krankenhaus. Dort wird der Patient behandelt. Zwar akzeptiert das französische Krankenhaus die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). "Doch kommt immer das Recht des Landes zum Einsatz, in dem die Karte genutzt wird", erklärt Zaubzer. In diesem Fall also französisches Recht. Konkret bedeutet das für den Verletzten, dass er eine Eigenbeteiligung für die stationäre Behandlung zahlen muss. Diese Eigenbeteiligung beträgt 20 Prozent der Gesamtkosten. "Hier waren das einige 1.000 Euro", warnt Zaubzer. Die musste der Verunglückte aus eigener Tasche zahlen. Denn: Er hatte keine Zusatzversicherung für das Ausland. Dabei kostet die – etwa bei dem SBK-Kooperationspartner ERGO Krankenversicherung AG – weniger als neun Euro im Jahr (für eine Einzelperson unter 65 Jahren).
Wussten Sie, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im europäischen Ausland gesetzlich beschränkt sind und die SBK Ihnen deswegen anfallende Kosten – je nach Land – nicht oder nur teilweise erstatten darf? Unsere SBK-Auslandsexperten empfehlen Ihnen daher VOR Reiseantritt eine zusätzliche Absicherung in Form einer Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Alle Informationen zu der Zusatzversicherung für das Ausland von unserem SBK-Kooperationspartner ERGO finden Sie
Die richtige Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen von mehr als acht Wochen und im Sabbatical.
Die Länge eines Urlaubs ist ein wichtiger Faktor, der bei der Auslandsreisekrankenversicherung berücksichtigt werden muss. Bei der ERGO Krankenversicherung AG etwa dürfen Reisen nicht länger als zehn Wochen sein. "Theoretisch können Sie fünf Mal im Jahr zehn Wochen verreisen. Aber eben nicht länger als zehn Wochen", erklärt SBK-Auslandsberater Michael Zaubzer.
Wer länger am Stück unterwegs sein will, wie beispielsweise während eines Sabbaticals, der muss auf eine andere Versicherung zurückgreifen. Wenn ein Arbeitnehmer allerdings kündigt, um sich eine lange Auszeit für eine Weltreise zu nehmen, ist das wieder eine andere Konstellation als wenn der Mitarbeiter an einem Sabbatjahr-Modell des Arbeitgebers teilnimmt. "Siemens bietet seinen Mitarbeitern an, ein Sabbatical im Ausland zu nehmen. Dann bekommt der Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum nur noch einen Teil seines Gehalts ausgezahlt. Der Rest wird auf einem Konto angespart und verzinst. Dieses Geld erhält der Mitarbeiter dann während des Sabbatjahres. Der Mitarbeiter scheidet bei solchen Modellen also nicht aus dem Unternehmen aus", sagt Zaubzer. Damit bliebe er auch weiterhin kranken-, renten- und pflegeversichert.
Die richtige Auslandsreiseversicherung nach Kündigung beim Arbeitgeber
Völlig anders ist die Situation, wenn ein Arbeitnehmer seine Anstellung kündigt, um eine Pause einzulegen. "Mit der Kündigung ist der Krankenversicherungsschutz neu zu regeln", warnt Zaubzer. "Es entstehen Lücken im Versicherungsverlauf. Deshalb ist eine umfangreiche Beratung das A und O." Bei einem 25-Jährigen falle eine Lücke von einem Jahr noch nicht so stark ins Gewicht. "Kündigt ein 55-Jähriger für eine Jahresauszeit, dann fällt diese Auszeit in einen entscheidenden Zeitraum", erklärt der SBK-Auslandsberater. Hier müsse man schauen, wie möglichst keine Lücke im Verlauf entstehe: "Zum Beispiel kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein", sagt Zaubzer. Der Versicherte erhält dadurch die Garantie, dass er nach seinem Sabattical seinen Versicherungsschutz zu den gleichen Konditionen wie zuvor wieder aufnehmen kann.
SBK-Auslandsberatung
Wie sichere ich mich während meines Aufenthaltes optimal ab? Welche Schutzimpfungen sind wirklich empfehlenswert? Was ist beim Abschluss einer Zusatzversicherung besonders wichtig? Welche Einreisevorschriften gelten für mein Reiseziel und wie beantrage ich ein Visum für mein Reiseland? Unser Expertenteam von der SBK-Auslandsberatung steht Ihnen mit individueller und umfassender Beratung zu längeren Auslandsaufenthalten zur Seite. Alle Informationen bekommen Sie