sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung
EnglischLogin
Mitglied werden
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung
Englisch Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung
Kontakt Menü Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglischLoginJetzt Mitglied werden
Mitglied werden
GesundheitswesenE-HealthErnährungBewegungFamiliePsychologieMedizinReiseWork-Life-BalanceÜber uns

Für die Gesundheit: App auf Rezept

Das Digitale-Versorgung-Gesetz erlaubt es Ärzten, Patienten digitale Gesundheitsanwendungen zu verschreiben.

Artikel nach Kategorien filtern #Erkrankungen #Medizin #Krankenversicherung #E-Health
freepik.com/stories

Digitale Tagebücher für Diabetiker, Schlaf-Tracker oder digitale Anwendungen für Bluthochdruck-Patienten: Immer mehr Menschen nutzen Gesundheits-Apps. Diese werden auch digitale Gesundheitsanwendungen genannt. Zukünftig sollen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ausgewählte digitale Gesundheitsanwendungen tragen. Die Grundlage dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das seit Ende 2019 in Kraft ist.

Patienten haben demnach einen gesetzlichen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in ein Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen worden sind und die entweder nach Verordnung des behandelnden Arztes, des behandelnden Psychotherapeuten oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden.
Erstattungsfähig werden nur diejenigen digitalen Gesundheitsanwendungen sein, die den im Gesetz festgelegten Anforderungen entsprechen und in einem Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt werden.

Weil derzeit noch keine digitalen Gesundheitsanwendungen im Verzeichnis des BfArM aufgelistet sind und weitere Punkte offen sind, sind die Voraussetzungen im Moment noch nicht erfüllt. Es gibt mit Stand April 2020 somit noch keine digitalen Gesundheitsanwendungen bzw. Gesundheits-Apps, die im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetz von Krankenkassen übernommen werden können. Sobald digitale Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis des BfArM aufgenommen worden sind, werden wir Ihnen diese selbstverständlich zugänglich machen.

Aktuelle Informationen finden Sie unter sbk.org/digitale-angebote.
 

Bei der SBK sind digitale Gesundheitsanwendungen bereits jetzt verfügbar

Auch wenn digitale Gesundheitsanwendungen im Rahmen des Gesetzes noch nicht zur Verfügung stehen, können SBK-Kunden schon jetzt exklusive digitale Versorgungsangebote nutzen:

  • Mit Tinnitracks können Sie Ihren Tinnitus per Smartphone lindern.
  • Bei„Spielend besser sehen!“ können Kinder mit einer funktionellen Sehschwäche ein Online-Sehtraining machen.
  • Auch Gesundheitskurse gibt es als Online-Angebote. Sie haben die Wahl aus 200 zertifizierten Online-Kursen, mit denen Sie von zu Hause fit bleiben.
    Mehr dazu unter sbk.org/online-kurse
     

    Auch lesenswert

    Es ist beruhigend zu wissen, was zu tun ist, wenn Blase und Harnweg entzündet sind.

    6 min Lesezeit

    Eine Ärztin erklärt, wie Sie Bluthochdruck erkennen und vorbeugen, und gibt Tipps, um den Blutdruck zu senken.

    5 min Lesezeit
    Eine Frau sitzt überfordert in ihrer Küche und schaut ins Leere.

    Wie Sie Burnout-Symptome frühzeitig erkennen und wie Sie ihr Stresslevel im Alltag durch kleine Tricks reduzieren können

    6 min Lesezeit

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    YouTube
    LinkedIn
    XING

    Mitglied werden

    Krankenversicherung für Familien

    Krankenversicherung für Studenten

    Krankenversicherung für Azubis

    Krankenversicherung Arbeitnehmer

    Krankenversicherung Selbstständige

    Mitglied werden

    Auszeichnungen

    SBK empfehlen

    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern

    Mit Klick auf Weiter erklären Sie sich mit einer Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter einverstanden. Näheres zur Datenübertragung finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung unter: sbk.org/datenschutz .

    Wir weisen darauf hin, dass Sie das Angebot der SBK verlassen, es gelten dann die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.

    Weiter