Gesetzliche Änderungen der Pflegeversicherungsbeiträge

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Seit dem 1. Juli 2023 gelten im Zuge der Pflegereform neue Beiträge in der Pflegeversicherung. Hintergrund für die Reform ist, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stärken.

Konkret bedeutet dies: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird von 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Der Beitragszuschlag für Pflegeversicherte ohne Kinder steigt von 0,35 % auf 0,6 %. Für Pflegeversicherte mit Kindern gibt es einen gestaffelten Abschlag vom Beitragssatz ab dem 2. Kind. Eltern mit zwei oder mehr Kindern zahlen jetzt also weniger als Eltern mit einem Kind.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele finden Sie auf hier.

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