Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept
Ein neues Gesetz macht digitale Gesundheitsanwendungen möglich – bei der SBK sind schon jetzt digitale Gesundheitsanwendungen verfügbar.
Digitale Tagebücher für Diabetiker, Schlaf-Tracker oder digitale Anwendungen für Bluthochdruck-Patienten: Immer mehr Menschen nutzen Gesundheits-Apps. Diese werden auch digitale Gesundheitsanwendungen genannt, kurz DiGAs. Zukünftig sollen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ausgewählte digitale Gesundheitsanwendungen tragen. Die Grundlage dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das seit dem 19.12.2019 in Kraft ist.
Das sieht das Digitale-Versorgung-Gesetz vor
Patienten haben demnach einen gesetzlichen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die
Erstattungsfähig werden nur diejenigen digitalen Gesundheitsanwendungen sein, die den im Gesetz festgelegten Anforderungen entsprechen und in einem Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt werden.
Weil derzeit noch keine digitalen Gesundheitsanwendungen im Verzeichnis des BfArM aufgelistet sind und weitere Punkte offen sind, sind die Anspruchsvoraussetzungen im Moment noch nicht erfüllt. Es gibt mit Stand Januar 2020 somit noch keine digitalen Gesundheitsanwendungen bzw. Gesundheits-Apps, die von allen Krankenkassen im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetz übernommen werden können.
Bei der SBK sind digitale Gesundheitsanwendungen bereits jetzt verfügbar
Auch wenn digitale Gesundheitsanwendungen im Rahmen des Gesetzes noch nicht verfügbar sind, können SBK-Kunden schon jetzt exklusive digitale Versorgungsangebote nutzen:
Zudem wird die SBK alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die zukünftig in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen werden, ihren Kunden zugänglich machen.
Mehr Informationen zum Digitale-Versorgung-Gesetz erhalten Sie auf der
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