Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept

Ein neues Gesetz macht digitale Gesundheitsanwendungen möglich – bei der SBK sind schon jetzt digitale Gesundheitsanwendungen verfügbar.

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Digitale Tagebücher für Diabetiker, Schlaf-Tracker oder digitale Anwendungen für Bluthochdruck-Patienten: Immer mehr Menschen nutzen Gesundheits-Apps. Diese werden auch digitale Gesundheitsanwendungen genannt, kurz DiGAs. Zukünftig sollen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ausgewählte digitale Gesundheitsanwendungen tragen. Die Grundlage dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das seit dem 19.12.2019 in Kraft ist.

Das sieht das Digitale-Versorgung-Gesetz vor

Patienten haben demnach einen gesetzlichen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die

  • vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in ein Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen worden sind und
  • die entweder nach Verordnung des behandelnden Arztes oder des behandelnden Psychotherapeuten oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden.

Erstattungsfähig werden nur diejenigen digitalen Gesundheitsanwendungen sein, die den im Gesetz festgelegten Anforderungen entsprechen und in einem Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt werden. 

Weil derzeit noch keine digitalen Gesundheitsanwendungen im Verzeichnis des BfArM aufgelistet sind und weitere Punkte offen sind, sind die Anspruchsvoraussetzungen im Moment noch nicht erfüllt. Es gibt mit Stand Januar 2020 somit noch keine digitalen Gesundheitsanwendungen bzw. Gesundheits-Apps, die von allen Krankenkassen im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetz übernommen werden können.

Bei der SBK sind digitale Gesundheitsanwendungen bereits jetzt verfügbar

Auch wenn digitale Gesundheitsanwendungen im Rahmen des Gesetzes noch nicht verfügbar sind, können SBK-Kunden schon jetzt exklusive digitale Versorgungsangebote nutzen:

Zudem wird die SBK alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die zukünftig in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen werden, ihren Kunden zugänglich machen.

Mehr Informationen zum Digitale-Versorgung-Gesetz erhalten Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Der Krebsinformationsdienst empfiehlt zudem die Checkliste des Aktionsbündnis Patientensicherheit zur Beurteilung von Gesundheitsapps. Diese fragt u.a. nach Zweck und Funktionalität der App, nach dem Vorhandensein von Prüfsiegeln sowie einer verständlichen Datenschutzerklärung. Auch die Meinung anderer Nutzer ist abgebildet.

 

Psychische Gesundheit

Innere Leere, Antriebslosigkeit und Ängste – die Auslöser dafür können sehr vielfältig sein. Eines haben alle genannten Ursachen gemeinsam: Die Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben wird erheblich beeinträchtigt. Für viele Betroffene ist die Hausärztin oder der Hausarzt eine gute erste Anlaufstelle, um professionelle Hilfe zu erhalten. Wie die SBK Sie und Ihre Familie dabei unterstützt, psychische Herausforderungen zu meistern, erfahren Sie hier.

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