Für's Ohr: So finden Sie das richtige Hörgerät

Laut Umfrage greife Viele zu teureren Geräten, obwohl diese nicht automatisch eine höhere Zufriedenheit garantieren.

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Ab einem bestimmten Alter kommt es auf viele von uns zu: Das Hörvermögen lässt nach. Die Lösung ist oftmals eine Hörhilfe oder auch Hörgerät genannt. Hörhilfen sind grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch ist es so, dass sich mehr als zwei Drittel aller gesetzlich Versicherten für ein Hörgerät mit Mehrkosten entscheiden. Ein teureres Gerät ist allerdings keine Garantie für eine höhere Zufriedenheit: Denn ob mit oder ohne Mehrkosten – in beiden Fällen sind die Versicherten zu 80 % mit ihrem Hörgerät sehr zufrieden bzw. zufrieden. Das zeigt eine repräsentative Befragung des GKV-Spitzenverbandes.

Erst testen, dann entscheiden

Wenn Ihnen Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt eine Hörgeräteversorgung verordnet hat, suchen Sie zunächst einen Hörgeräte-Akustiker auf. Dieser hilft Ihnen dabei, ein geeignetes Hörgerät zu finden. Nun beginnt für Sie eine Phase des Testens. Dazu wird Ihr Akustiker mit Ihnen verschiedene Hörgeräte ausprobieren.

Unser Tipp: Testen Sie jede Alltagssituation, in denen Hören wichtig ist, zum Beispiel Straßenverkehr, Menschenansammlungen oder Familienfeiern. So gewinnen Sie die Sicherheit, dass Ihnen Ihr Hörgerät ein bestmögliches Sprachverstehen bietet. Und haben Sie Geduld, denn es kann etwas dauern, bis Sie sich wirklich entscheiden können.

Wir übernehmen die Kosten

Wenn Sie sich für ein Gerät entschieden haben, klärt Ihr Akustiker die Kostenübernahme direkt mit uns. Wir übernehmen außerdem für Sie die Kosten für Beratung, Anpassung, Einstellung und Wartung sowie eventuell anfallende Reparaturen und weitere Ohrpassstücke – über den Zeitraum der folgenden sechs Jahre. Nach Ablauf dieser sechs Jahre haben Sie dann Anspruch auf ein neues Hörgerät. Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörgerät an. Kosten für Hörgeräte-Batterien dürfen wir nicht übernehmen.

Unser Tipp: Informieren Sie sich auch im Internet über günstigere Bezugsmöglichkeiten für Hörgeräte-Batterien.

Lassen Sie sich beraten

Wenn Sie sich für ein teureres Hörgerät entscheiden, weil Sie es als komfortabler empfinden, dann übernehmen Sie die Mehrkosten selbst. Das Gleiche gilt auch für Reparatur- und Wartungsleistungen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Lassen Sie sich bei einem teureren Hörgerät deshalb ausführlich von Ihrem Akustiker beraten. Denn auch mit einem Hörgerät ohne eigene Aufzahlung erreichen Sie ein nahezu gleiches Sprachverstehen, wie die Versichertenbefragung zeigt.

Unser Tipp: Eine ausführliche Beratung bekommen Sie auch bei unseren Fachberatern für Hörgeräte. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren persönlichen Kundenberater.

Hörgerät verloren?

Sollten Sie Ihr Hörgerät verloren haben oder wenn sich Ihr Hörvermögen stark verändert hat, können Sie auch vor Ablauf der sechs Jahre ein neues Hörgerät bekommen. Ihr HNO-Arzt muss Ihnen dann eine neue Verordnung ausstellen. Außerdem brauchen wir eine Verlustanzeige von Ihnen, wenn Sie Ihr Hörgerät verloren haben – inklusive der Angaben, wo und wann Ihnen das Gerät abhandengekommen ist.

Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, Ihre Hörgeräte mit in Ihre Haftpflichtversicherung aufzunehmen. So sind sie gegen alle eventuell anfallenden Kosten abgesichert.

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