Leben in Deutschland, arbeiten im Ausland
So sichern Sie Ihren Auslandsaufenthalt optimal ab

Immer mehr Menschen leben in Deutschland und arbeiten im Ausland. Zum Beispiel in der Schweiz, in Österreich oder in einem anderen Land. Wer über Ländergrenzen hinweg arbeitet, muss bei der Sozialversicherung einiges beachten. In welchem Land muss ich die Abgaben zahlen? Wo bin ich krankenversichert? Und was bedeutet das für meine Familie? Die SBK hilft Ihnen, im Bürokratie-Dickicht den Durchblick zu behalten.
„Wer im Ausland arbeiten möchte, sollte sich individuell beraten lassen“, sagt Michael Zaubzer von der SBK. „Vielleicht möchten Sie nur kurz außer Landes arbeiten. Oder Sie planen, langfristig oder sogar dauerhaft in einem anderen Land tätig zu werden. Es gibt verschiedene Rahmenbedingungen, die Einfluss darauf haben, wo Sie in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Außerdem entscheidet jeder Staat eigenständig darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Person abgesichert ist. Auch die Höhe der Beiträge kann sich von Land zu Land unterscheiden“, erklärt der Experte.
Inhaltsverzeichnis
Wohnsitz oder Beschäftigungsort – was zählt bei der Sozialversicherung?
Wer ausschließlich im Ausland tätig ist, zahlt in der Regel auch dort in die Sozialversicherung ein. Das gilt auch, wenn Ihr Wohnsitz weiterhin in Deutschland ist. Wenn Sie nur kurz oder befristet im Ausland tätig sind, bleiben Sie meist in Deutschland versichert. Welche Regel im Einzelfall gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Um Klarheit zu schaffen, kann eine sogenannte Zuständigkeitsfeststellung beantragt werden. Sie legt verbindlich fest, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist. Diese Feststellung ist bei langfristiger grenzüberschreitender Beschäftigung oft unverzichtbar.
Zwei Länder, doppelte Beiträge?
Besonders wichtig ist es, Stolperfallen wie eine Doppelversicherung zu vermeiden. Bei einer langfristigen Tätigkeit im Ausland kann es passieren, dass Beiträge in beiden Ländern fällig werden. Um das zu vermeiden, gibt es einheitliche Regeln innerhalb der EU und der Schweiz.
Auch Leistungsausschlüsse sind möglich. Das ist der Fall, wenn am Beschäftigungsort kein voller Versicherungsschutz besteht. Eine individuelle Beratung hilft, diese Risiken zu erkennen und zu vermeiden.
Für die Arbeit kurz ins Ausland
Wer nur vorübergehend im Ausland arbeitet, bleibt in vielen Fällen weiterhin in Deutschland versichert. Voraussetzung ist oft eine sogenannte Entsendung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Dann gilt weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht – meist bis zu 24 Monate. Wichtig ist in diesen Fällen die A1-Bescheinigung. Sie dient als Nachweis gegenüber den Behörden im Ausland, dass die deutsche Versicherungspflicht weiter besteht.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der SBK informieren, welche Regeln greifen. Hier gehts direkt zur
Von Au-pair bis Sabbatical: Tipps für Ihren Auslandsaufenthalt
Arbeit und Urlaub kombinieren oder ein paar Monate Auszeit vom Job – all das liegt im Trend. Auch hier gilt: Denken Sie rechtzeitig an die Sozialversicherung und informieren Sie sich. Hilfreiche Infos finden Sie auf der Seite „
Langfristig im Ausland arbeiten mit Wohnsitz in Deutschland
Wer dauerhaft im Ausland arbeitet, ist in der Regel nicht mehr in Deutschland versichert. Für die Sozialversicherung ist dann der Ort entscheidend, an dem Sie beschäftigt sind. Wer also von Deutschland aus nach Österreich pendelt oder dauerhaft in Frankreich tätig ist, zahlt seine Beiträge meist im jeweiligen Land.
Nachdem Sie Ihre Tätigkeit im Ausland beendet haben, können Sie wieder in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig darum kümmern. So können Sie Lücken im Versicherungsschutz vermeiden.
Grenzpendlerinnen und Grenzpendler: wenn der Arbeitsplatz um die Ecke schon im Ausland ist
Grenzpendlerinnen und Grenzpendler wohnen in Deutschland. Sie pendeln regelmäßig in ein anderes Land, um dort zu arbeiten. Meist kehren sie täglich an ihren Wohnort zurück, mindestens aber einmal in der Woche. Auch für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler gilt: Wer im Ausland arbeitet, muss sich dort krankenversichern. Mit der sogenannten S1-Bescheinigung können Grenzpendlerinnen und Grenzpendler allerdings Zugang zu medizinischen Leistungen in beiden Ländern erhalten.
Sonderfall: Pendeln in die Schweiz
Arbeiten Grenzpendlerinnen und Grenzpendler in der Schweiz, haben sie ein sogenanntes Optionsrecht. Das heißt, sie können wählen, in welchem Land sie sich krankenversichern möchten. Wichtig: Diese Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit getroffen werden. Sonst gilt automatisch die Versicherungspflicht in der Schweiz.
Ein typisches Beispiel: Eine Person wohnt in München, arbeitet aber ausschließlich in der Schweiz. Auch wenn der Wohnsitz in Deutschland bleibt, greift das Schweizer Sozialversicherungsrecht. Dort gelten spürbare Unterschiede: Zum Beispiel tragen in der Schweiz Beschäftigte die Kosten für die Krankenversicherung in voller Höhe allein. Es gibt keinen Arbeitgeberanteil.
Digitale Nomaden – weltweit zu Hause, mit Job in Deutschland
Digitale Nomaden arbeiten ortsunabhängig. Manche sind im Rahmen einer Entsendung innerhalb der EU tätig. Damit bleiben Sie in der Regel in Deutschland sozialversichert. Viele digitale Nomaden arbeiten freiberuflich. Sie haben meist eine private Reisekrankenversicherung. So vielfältig wie die Lebensentwürfe dieser modernen Arbeitsform, so komplex ist auch die Frage der sozialen Absicherung. Deshalb ist eine individuelle Beratung hier besonders wichtig.
In vielen Fällen ist eine freiwillige Absicherung im Aufenthaltsland sinnvoll. Damit erhalten Beschäftigte Zugang zum lokalen Gesundheitssystem. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihren Schutz auch über die deutsche Krankenversicherung gezielt ergänzen. Die
Was ist für Familienangehörige zu beachten?
Sind die versicherungsrechtlichen Fragen für Ihre Auslandsbeschäftigung geklärt, stellt sich meist die nächste Frage: Wie sieht es mit der Absicherung Ihrer Familie aus?
Sofern Familienangehörige nicht mit ins Ausland gehen, gilt es deren Versicherung aufrechtzuerhalten.
Da jede Auslandsbeschäftigung anders ist, braucht es oft individuelle Lösungen. Die
SBK-Auslandsberatung
Wie sichere ich mich während meines Aufenthaltes optimal ab? Welche Schutzimpfungen sind wirklich empfehlenswert? Was ist beim Abschluss einer Zusatzversicherung besonders wichtig? Welche Einreisevorschriften gelten für mein Reiseziel und wie beantrage ich ein Visum für mein Reiseland? Unser Expertenteam von der SBK-Auslandsberatung steht Ihnen mit individueller und umfassender Beratung zu längeren Auslandsaufenthalten zur Seite. Alle Informationen bekommen Sie