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Organspende – Antworten auf häufige Fragen

Noch einfacher einwilligen mit dem digitalen Organspenderegister

Artikel nach Kategorien filtern #Achtsamkeit #Erkrankungen #Medizin #Krankenversicherung #Vorsorge
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Die Organisation von Organspenden wird in Zukunft einfacher: Mit dem Start des digitalen Organspenderegisters ist schneller ermittelbar, welche Personen in welchem Rahmen in die Organspende eingewilligt haben. Und das neue Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende hat das Ziel, noch mehr Menschen für die Organspende zu gewinnen. Denn es ist noch viel Aufklärung nötig – das zeigen häufige Fragen, die wir Ihnen hier beantworten.

Wo gibt es den Organspendeausweis?

In Arztpraxen und Apotheken, bei Krankenkassen oder online als Download bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). In Zukunft aber auch über die Behörden: Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, erhält auch Aufklärungsmaterial und den Organspendeausweis. Außerdem vermitteln Erste-Hilfe-Kurse für den Führerscheinerwerb das Grundwissen zur Organspende. Beides ist Gegenstand des neuen Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das im Frühjahr 2022 in Kraft tritt.

Ab wann und bis zu welchem Alter ist die Organspende möglich?

Einwilligen dürfen Personen ab 16 Jahren, widersprechen schon ab 14 Jahren. Bei Kindern können die Eltern stellvertretend einwilligen beziehungsweise widersprechen. Eine Organspende ist in jedem Alter möglich. Ausschlaggebend ist lediglich die Transplantationseignung konkreter Organe. Auf jedem Organspendeausweis steht das Geburtsdatum und damit das Alter. Grundsätzlich ist die Einwilligung zur Organspende zu Lebzeiten eine höchstpersönliche Angelegenheit. Die Entscheidung für eine Organspende kann jederzeit erfolgen – ebenso wie ein Widerruf.

Viele Menschen haben bereits einen Organspendeausweis – sie wissen nur nicht mehr, wo sie ihn aufbewahren. Vor allem sind die Angehörigen selten umfassend über die Spendebereitschaft und den Organspendeausweis von Verstorbenen informiert. Das hat zur Folge, dass sich im akuten Fall die medizinischen Prozesse verzögern. Alles zum Nachteil der Menschen, die auf eine Spende warten. Das neue digitale Organspenderegister erfasst die Einwilligungen mit den notwendigen Kontaktdaten und ermöglicht so einen schnellen Zugriff. Auch die Rechtslage vereinfacht sich, da die Einwilligung offiziell und rechtsgültig vorliegt.

Wo gibt es Entscheidungshilfe bei Pro und Contra?

Sie sind unsicher, ob eine Organspende für Sie infrage kommt, oder wünschen eine Beratung – zum Beispiel beim Ankreuzen der unterschiedlichen Optionen im Organspendeausweis? Dann finden Sie hier Unterstützung:

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Die Online-Plattform Organspende-info.de informiert über Voraussetzungen, transplantierbare Organe oder Gewebespenden. Außerdem betreibt sie ein kostenfreies Infotelefon, um individuelle Fragen im persönlichen Gespräch beantworten zu können.
  • Hausärztinnen und Hautärzte: Durch das neue Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf ärztliche ergebnisoffene Beratung. Die ärztliche Ausbildung wird explizit um das Thema Organ- und Gewebespende erweitert.
  • SBK – wir informieren Sie umfassend rund um das Thema Organspende.
  • Was ist, wenn ich selbst keine Entscheidung getroffen habe?

    Dann können die Angehörigen stellvertretend im Sinne der verstorbenen Person einer Organspende zustimmen. Idealerweise sind die Details zu entscheidungsberechtigten Personen und Entscheidungsumfang in Form einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu Lebzeiten dokumentiert worden.

    Wer kann nicht spenden?

    Die Eignung für eine Organspende wird immer einzelfallbezogen und medizinisch betrachtet, in der Regel direkt vor der Organentnahme. Es gibt nur wenige Ausschlusskriterien. Dazu gehören etwa akute Krebserkrankungen, HIV oder spezifische Infektionskrankheiten wie Tuberkulose. Jede Spenderin oder jeder Spender kann chronische Erkrankungen freiwillig im Organspendeausweis aufführen. Das wichtigste Auswahlkriterium bei der Vermittlung von Spenderorganen ist die Übereinstimmung der Blutgruppen der beiden Personen.

    Welche Organe kann man spenden?

    Das am häufigsten transplantierte Organ ist die Niere. Aber auch Leber, Herz, Lunge, Darm und Bauchspeicheldrüse können als Spende Leben retten. Hinzu kommen transplantierbare Gewebe wie Haut, Augenhornhaut, Knochengewebe oder sogar Blutgefäße.

    Leben mit einem Spenderorgan

    Die Transplantation eines Spenderorgans kann Leben retten und die Lebensqualität der Erkrankten deutlich verbessern. Viele Spendeempfänger*innen fühlen sich, als ob ihnen das Leben neu geschenkt wurde. Je nach Organ und Einzelfall arbeitet das Spenderorgan mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte im neuen Körper weiter.

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