sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren SBK-Terminservice SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishLogin
Mitglied werden
Mitglied werden Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services SBK-Bonusprogramm Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Schwangerschaft & Familie Vorsorge & Prävention Zahngesundheit Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EU Krankenversicherungskarte Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung SBK-Gesundheitstelefon SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind SBK-Terminservice Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Zuzahlung und Erstattung E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services E-Rezept SBK-Patientenakte SBK-Account Pflege Anträge & Formulare für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun? Pflegeleistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht Schwangerschaft & Familie Behandlungen für Kinder Kinderkrankengeld Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind Vorsorge & Prävention Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen Vorsorge & Prävention für Kinder Zahngesundheit Kieferorthopädische Behandlung Professionelle Zahnreinigung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Versicherung & Tarife Versicherung & Tarife Anträge & Formulare Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarte Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarte Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten Magazin Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Videoberatung vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren SBK-Terminservice SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishSuche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren SBK-Terminservice SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
Kontakt Menü Mitglied werden Beratung & Leistungen Versicherung & Tarife Magazin Meine SBK Kontakt Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services SBK-Bonusprogramm Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Schwangerschaft & Familie Vorsorge & Prävention Zahngesundheit Versicherung & Tarife Anträge & Formulare Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarte Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Videoberatung vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EU Krankenversicherungskarte Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung SBK-Gesundheitstelefon SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind SBK-Terminservice Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Zuzahlung und Erstattung E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services E-Rezept SBK-Patientenakte SBK-Account Pflege Anträge & Formulare für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun? Pflegeleistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht Schwangerschaft & Familie Behandlungen für Kinder Kinderkrankengeld Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind Vorsorge & Prävention Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen Vorsorge & Prävention für Kinder Zahngesundheit Kieferorthopädische Behandlung Professionelle Zahnreinigung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarte Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishMitglied werdenLogin Meine SBK
Mitglied werden

Sport in der Schwangerschaft

Warum Mutter und Baby davon profitieren können

Artikel nach Kategorien filtern #Frauengesundheit #Bewegung #Fitness #Schwangerschaft
©gettyimages / vgajic

Auf einmal wächst im Bauch ein kleines Wesen heran. Eine Schwangerschaft verändert viel – Fragen und Unsicherheiten sind jetzt ganz normal. Auch das Thema Sport beschäftigt viele werdende Mütter: Welche Sportarten eignen sich für Schwangere? Wie intensiv darf das Training sein? Und bis zu welchem Monat ist Sport möglich? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.

Darf man in der Schwangerschaft Sport treiben?

Welcher Sport ist für Schwangere gut geeignet?

Welcher Sport ist in der Schwangerschaft nicht empfehlenswert?

Was hat Sport für Auswirkungen auf das Baby?

Bis wann dürfen Schwangere Sport treiben?

Ab wann ist Sport nach der Schwangerschaft möglich?

 

Darf man in der Schwangerschaft Sport treiben?

Ja, Schwangere dürfen Sport treiben. Zu berücksichtigen ist, dass eine Schwangerschaft für den gesamten Körper herausfordernd ist. Wenn der Babybauch wächst, verlagert sich der Schwerpunkt nach vorn. Muskeln, Sehnen und Wirbelsäule werden besonders in Anspruch genommen. Auch das Herz-Kreislauf-System arbeitet intensiver, um das Baby zu versorgen. In dieser Zeit helfen sportliche Aktivitäten dabei, die Muskeln zu stärken und fit zu bleiben. Regelmäßige Bewegung kann sogar typischen Schwangerschaftsbeschwerden entgegenwirken. Außerdem kann Sport die Stimmung verbessern: Man fühlt sich wohler in seinem Körper und ist insgesamt ausgeglichener – gute Voraussetzungen für eine entspannte Schwangerschaft.

Die wesentlichen Vorteile von Sport in der Schwangerschaft sind:

  • bessere Körperhaltung und Beweglichkeit
  • Vorbeugung Rücken- und Schulterschmerzen
  • Linderung typischer Schwangerschaftsbeschwerden (z. B. Übelkeit oder Kreislaufprobleme)
  • geringeres Risiko für Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck und Wassereinlagerungen
  • Reduktion von Stress, Depressionsneigung und Müdigkeit
  • Wer sportlich fit bleibt, hat mehr Ausdauer und Kraft für die Geburt. Ein gut trainierter Beckenboden kann außerdem die Geburt erleichtern.
  • Generell gilt: Sport in der Schwangerschaft ist gesund, dennoch ist es gut, vorher mit der Gynäkologin oder dem Gynäkologen zu sprechen. Bei einer Risikoschwangerschaft zum Beispiel sollten Frauen besonders vorsichtig sein. Wichtig ist, immer auf die Zeichen des Körpers zu achten. Treten Symptome wie Atemnot, Schwindel oder Unterleibsschmerzen auf, ist eine ärztliche Untersuchung dringend nötig.

    Welcher Sport ist für Schwangere gut geeignet?

    Ob Rückentraining im Wasser, Schwimmen oder Aquafitness: Wassersport schont die Gelenke und ist ideal für Schwangere. Das Training im Wasser hilft außerdem gegen geschwollene Beine und löst Verspannungen. Ebenfalls empfehlenswert sind ruhige Sportarten wie Yoga, Pilates und Gymnastik. Von Hatha Yoga bis Rückenfit gibt es viele Kurse, die speziell auf Schwangere zugeschnitten sind. Die Übungen verbessern die Beweglichkeit, stärken Muskeln und wirken entspannend. Auch sanfte Ausdauersportarten wie Radfahren und Nordic Walking sind optimal, um während der Schwangerschaft fit zu bleiben. Der Kreislauf kommt in Schwung. Mutter und Kind werden optimal mit Sauerstoff versorgt.

    Welche Sportart sich am besten eignet, hängt auch vom individuellen Fitnesslevel ab. Wer schon vor der Schwangerschaft Sport gemacht hat, kann jetzt aktiver sein. Geübte Joggerinnen zum Beispiel können ihr Training auch mit Babybauch weiterführen. Erst während der Schwangerschaft mit solchen intensiven Sportarten zu starten, ist nicht empfehlenswert. Sport-Neulinge wählen lieber ruhige und einfache Sportarten.

    Welcher Sport ist in der Schwangerschaft nicht empfehlenswert?

    Mannschaftsportarten wie Fußball oder Volleyball sind während der Schwangerschaft keine gute Idee. Das Gleiche gilt für alle Kampf- und Kontaktsportarten. Das Risiko, sich zu verletzen, ist einfach zu groß. Außerdem sollten werdende Mütter abrupte Bewegungen, schnelle Drehungen oder Sprünge vermeiden. Auch Hobbys wie Reiten, Inlineskaten oder Skifahren verschieben Frauen lieber auf einen späteren Zeitpunkt. Wer gerne wandern geht, sollte Höhen ab 2.000–2.500 Metern vermeiden. Hier ist keine optimale Sauerstoffversorgung des Babys garantiert. Eine pauschale Höhengrenze kann für Schwangere nicht gegeben werden und kommt auf die individuelle Leistungsfähigkeit der Schwangeren an.

    Was hat Sport für Auswirkungen auf das Baby?

    Sich fit zu halten, bietet nicht nur für die werdende Mama viele Vorteile. Moderates Ausdauertraining zum Beispiel erhöht die Aufnahme von Sauerstoff. So kann sich der Embryo besser entwickeln. Auch der Stoffwechsel des Kindes wird gefördert. Wer sportlich aktiv ist, senkt zudem das Risiko für ein zu hohes Geburtsgewicht des Säuglings. Und noch etwas: Bewegt sich die Mutter viel, trainiert das Baby gleich mit. Es lernt, sich selbst zu koordinieren, und schult seinen Bewegungssinn.

    Bis wann dürfen Schwangere Sport treiben?

    Solange keine Komplikationen auftreten, können Frauen bis zum Ende der Schwangerschaft sportlich aktiv sein. Es ist allerdings ratsam, die Intensität langsam zu reduzieren. Gerade im letzten Trimester ist der Körper besonders gefordert: Das Gewicht steigt, die Körperstatik verändert sich. Auch der wachsende Bauch schränkt ein. Sanfte Sportarten sind jetzt eine gute Wahl. Darüber hinaus sollten Schwangere genügend Ruhephasen in ihr Training einbauen. Wichtig ist, nicht an die Belastungsgrenze zu gehen.

    Ab wann ist Sport nach der Schwangerschaft möglich?

    Nach der Geburt braucht der Körper Zeit, um sich zu erholen. Gebärmutter und Beckenboden bilden sich langsam zurück. Die Muskulatur im Oberkörper muss sich auf das verlorene Gewicht einstellen. Starke körperliche Anstrengungen gilt es jetzt zu vermeiden. Sanfte Bewegungen sind aber schon wenige Tage nach der Geburt möglich – und sogar empfehlenswert. Leichtes Beckenbodentraining ist ein guter Weg, um die Muskulatur wieder zu aktivieren. Die passenden Übungen können sich Frauen von ihrer Hebamme zeigen lassen.

    Etwa sechs bis acht Wochen nach der Geburt können Frauen in der Regel wieder aktiver werden. Der beste Einstieg ist ein Rückbildungskurs. Unter fachlicher Anleitung lernen frisch gebackene Mamas, Beckenboden, Rücken- und Bauchmuskulatur gezielt zu stärken. Mittlerweile gibt es auch viele digitale Angebote – zum Beispiel den Rückbildungskurs mit der keleya Mama App. Ob man schon bereit für Rückbildungssport ist, entscheidet jede Mama für sich. Sinnvoll ist es auch, den Zeitpunkt mit der Hebamme oder der gynäkologischen Praxis abzustimmen. Gab es Komplikationen oder Verletzungen bei der Geburt, benötigt der Körper meistens mehr Zeit, um sich zu erholen. Bei einem Kaiserschnitt sollte man erst acht bis zwölf Wochen nach der Geburt mit der Rückbildung beginnen.

    Und wie sieht es mit regulärem Sport aus? Wer sich fit fühlt und eine Geburt ohne Komplikationen hatte, kann parallel zur Rückbildung wieder mit moderatem Training starten. Schonende Sportarten wie Aquatraining, Yoga oder Walking sind hier die beste Wahl.

    Noch Fragen? Expertentipps von Theresa Schneider

    Sie ist dreifache Mutter und Gründerin von Mami Sport in München: Theresa Schneider ist ausgebildete Prä- und Postnataltrainerin und bietet Kurse für Schwangere und Mütter an.

    Theresa Schneider: Sport ist sowohl für die Mama als auch für das ungeborene Kind gut. Gemeint ist damit natürlich angepasster, spezifischer Sport für Schwangere. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass nicht nur die Schwangere von Ausdauer- und Krafteinheiten profitiert, sondern auch das Herz-Kreislauf-System des Babys gestärkt wird.

    TS: Eine Geburt kommt einem Marathon gleich. Sie erfordert von der Frau unglaubliche Kraft und Ausdauer. Deshalb ist es sehr wichtig, den Körper mit Kraft- und Ausdauereinheiten darauf vorzubereiten. Wichtig sind zudem auch mobilisierende Übungen für das Becken. In meinem spezifischen Training für Schwangere achte ich darauf, dass nur Übungen praktiziert werden, die während der Schwangerschaft förderlich sind.

    TS: Im Rückbildungstraining lernen Mütter, ihre Beckenboden- und tiefe Bauchmuskulatur im Zusammenspiel mit der Atmung zu aktivieren, also das Muskelkorsett im Rumpf. Eine gute Rückbildung ist somit die Basis, um nach der Schwangerschaft wieder Kraft und Stabilität in der Körpermitte zu bekommen. Und das ist auch das Fundament für spätere sportliche Aktivitäten.

    TS: Ich sehe es bei meinen Kundinnen: Der Druck ist enorm – leider auch durch die Gesellschaft. Doch der Körper braucht Zeit. Entscheidend ist, ihn mit den richtigen Übungen zu unterstützen. Bereits im Wochenbett können Frauen mit ersten Atem- und Wahrnehmungsübungen starten. Die Rückbildung ist für jede frisch gebackene Mama von elementarer Wichtigkeit. Nicht damit sie schnell ihren „alten Körper“ zurückhat, sondern damit sie einen gesunden, kräftigen und beweglichen Körper hat, der sie im Alltag unterstützt.

    TS: Ich bin Dreifach-Mama, mein Kleinster ist jetzt sechs Monate alt. Ich weiß, dass es nicht immer leicht ist. Deswegen rate ich meinen Mamis: „Macht lieber öfter und dafür kurze Einheiten. Auch mal nur zehn Minuten.“ Die Einheit sollte nicht auf den Abend gelegt werden, denn da sind wir Mütter oft müde und nicht konzentriert. Am besten morgens gleich die Leggings anziehen und ab auf die Matte. Da sind die Babys auch noch am entspanntesten. Und die Kleinen können ruhig dabei sein. Sie werden sich an die Routine gewöhnen. Mal werden es zehn Minuten sein, mal sogar 40 Minuten. Mehrere kleine Einheiten wöchentlich sind für eine rasche Rückbildung ideal.

    Ein Mann hat ein Neugeborenes auf sich liegen und er und eine Frau geben ihm ein Kuss auf den Kopf.
    ©gettyimages / StefaNikolic

    Neu: SBK Familien-Plus

    Wir sind für Sie und Ihre Familie da - und das von Anfang an. Mit unserem exklusiven SBK Familien-Plus profitieren Sie ab 01.01.2025 von zusätzlichen Leistungen und Boni während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Insgesamt können Sie sich über bis zu 460 € extra freuen. 

    Mehr erfahren

    Auch lesenswert

    Diese Verhütungsmethoden können Sie statt der Pille nutzen

    4 min Lesezeit

    Was Sie bereits während der Schwangerschaft für die Gesundheit ihres Babys tun können und wie die SBK Sie dabei mit zahlreichen Vorsorgeleistungen unterstützt.

    5 min Lesezeit
    ""

    Wann werden Schwangere regulär krankgeschrieben, wann können Ärztinnen und Ärzte ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen?

    3 min Lesezeit

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    YouTube
    LinkedIn
    XING

    Mitglied werden

    Krankenversicherung für Familien

    Krankenversicherung für Studenten

    Krankenversicherung für Azubis

    Krankenversicherung Arbeitnehmer

    Krankenversicherung Selbstständige

    Mitglied werden

    Auszeichnungen

    SBK empfehlen

    KontaktFür VersicherteKundenberater-SucheGeschäftsstellen-SucheLeistungserbringendeArbeitgeberserviceMitglied werdenMitgliedsantragWeiterempfehlenAuszeichnungenIm BerufMit FamilieAusbildungStudiumSelbstständigkeitBeratung & LeistungenAnträge & FormulareAlternative MedizinAuslandBeratung & ServicesGesundheit & BehandlungPflegeSchwangerschaft & FamilieVorsorge & PräventionZahngesundheitÜber Meine SBKLoginHäufige FragenNutzungsbedingungenUnternehmenÜber unsKarriereAktuelle Berichte und ZahlenAusschreibungenVerwaltungsratVorstandPresse
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache Genderhinweis

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern